Am 03.07.2006 verhandelte das Amtsgericht Frankfurt (Oder) gegen einen
Antifaschisten wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
bei der Räumung eines besetzten Hauses in Frankfurt (Oder) im April letzten
Jahres. Der Antifaschist hatte sich damals von Polizeibeamten vom Grundstück
tragen lassen, wobei eine Polizistin über die Füße des Antifaschisten stolperte
und zu Fall kam.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Antifaschisten deshalb zunächst einen
Strafbefehl über 90 Tagessätze beantragt. Die zwischenzeitlich eingeschaltete
Rechtsanwältin konnte den Erlaß des Strafbefehls jedoch verhindern. Da die
Staatsanwaltschaft den beantragten Strafbefehl allerdings nicht zurücknehmen
wollte, trafen sich die Beteiligten nun am 03.07.2006 im Amtsgericht Frankfurt
(Oder). Erschienen waren neben vielen UnterstützerInnen des Antifaschisten auch
fünf an der Räumung beteiligte PolizistInnen. Bei den Vernehmungen der
PolizistInnen stellte sich heraus, daß eigentlich niemand mehr genau sagen
konnte, wie und weshalb die Polizistin damals zu Fall kam. Die zunächst in den
dienstlichen Vermerken und polizeilichen Vernehmungen getätigten Angaben, der
Antifaschist hätte durch das Abstemmen mit den Beinen den Sturz verursacht,
wollte keine der beteiligten Personen so wiederholen. Vielmehr spekulierten die
Zeugen nun, ob der Antifaschist der Polizistin ein Bein gestellt habe. Was an
dem Tag tatsächlich geschah, belegt ein von der 4. Einsatzhundertschaft der
Polizei über die Räumung gefertigtes Video, das mehrfach im Gericht abgespielt
wurde. Auf diesem Video ist deutlich zu sehen, daß es weder den von den
PolizistInnen beschriebenen Kreuzfesselgriff, noch ein Abstemmen mit den Beinen
oder eine sonstige aktive Widerstandshandlung des Antifaschisten gegeben hat. Um
dieses Video kam nun auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr herum, die es zuvor
unterlassen hatte, sich das Video auch nur anzuschauen, und ihren beantragten
Strafbefehl einzig auf die teilweise falschen Angaben der PolizistInnen
gestützt hatte. Der anwesende Staatsanwalt beantragte schließlich einen
Freispruch für den Antifaschisten. Die Richterin machte einen ersichtlich
unbehaglichen Eindruck bei der Verkündung des Freispruchs, erntete aber
trotzdem von den zahlreich anwesenden ZuhörerInnen Applaus.
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