21. Juli 2006 · Quelle: Rote Hilfe Frankfurt/Oder

Amtsgericht Franfurt/Oder spricht Antifaschisten frei

Am 03.07.2006 ver­han­delte das Amts­gericht Frank­furt (Oder) gegen einen
Antifaschis­ten wegen des Vor­wurfs des Wider­stands gegen Vollstreckungsbeamte
bei der Räu­mung eines beset­zten Haus­es in Frank­furt (Oder) im April letzten
Jahres. Der Antifaschist hat­te sich damals von Polizeibeamten vom Grundstück
tra­gen lassen, wobei eine Polizistin über die Füße des Antifaschis­ten stolperte
und zu Fall kam.
Die Staat­san­waltschaft hat­te gegen den Antifaschis­ten deshalb zunächst einen
Straf­be­fehl über 90 Tagessätze beantragt. Die zwis­chen­zeitlich eingeschaltete
Recht­san­wältin kon­nte den Erlaß des Straf­be­fehls jedoch ver­hin­dern. Da die
Staat­san­waltschaft den beantragten Straf­be­fehl allerd­ings nicht zurücknehmen
wollte, trafen sich die Beteiligten nun am 03.07.2006 im Amts­gericht Frankfurt
(Oder). Erschienen waren neben vie­len Unter­stützerIn­nen des Antifaschis­ten auch
fünf an der Räu­mung beteiligte PolizistIn­nen. Bei den Vernehmungen der
PolizistIn­nen stellte sich her­aus, daß eigentlich nie­mand mehr genau sagen
kon­nte, wie und weshalb die Polizistin damals zu Fall kam. Die zunächst in den
dien­stlichen Ver­merken und polizeilichen Vernehmungen getätigten Angaben, der
Antifaschist hätte durch das Abstem­men mit den Beinen den Sturz verursacht,
wollte keine der beteiligten Per­so­n­en so wieder­holen. Vielmehr spekulierten die
Zeu­gen nun, ob der Antifaschist der Polizistin ein Bein gestellt habe. Was an
dem Tag tat­säch­lich geschah, belegt ein von der 4. Ein­satzhun­dertschaft der
Polizei über die Räu­mung gefer­tigtes Video, das mehrfach im Gericht abgespielt
wurde. Auf diesem Video ist deut­lich zu sehen, daß es wed­er den von den
PolizistIn­nen beschriebe­nen Kreuzfes­sel­griff, noch ein Abstem­men mit den Beinen
oder eine son­stige aktive Wider­stand­shand­lung des Antifaschis­ten gegeben hat. Um
dieses Video kam nun auch die Staat­san­waltschaft nicht mehr herum, die es zuvor
unter­lassen hat­te, sich das Video auch nur anzuschauen, und ihren beantragten
Straf­be­fehl einzig auf die teil­weise falschen Angaben der PolizistInnen
gestützt hat­te. Der anwe­sende Staat­san­walt beantragte schließlich einen
Freis­pruch für den Antifaschis­ten. Die Rich­terin machte einen ersichtlich
unbe­haglichen Ein­druck bei der Verkün­dung des Freis­pruchs, ern­tete aber
trotz­dem von den zahlre­ich anwe­senden ZuhörerIn­nen Applaus.

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