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Andauernde Schikanen der Polizei in Rathenow

Nach­dem Anfang August let­zten Jahres mehrere Jugendliche von Faschos ange­grif­f­en und dabei erhe­blich ver­let­zt wur­den, ver­sam­melten sich am Fre­itag, dem 10.08.2001, in Rathenow unge­fähr 40 bis 50 Men­schen vor dem Gelände des örtlichen Alter­na­tiv­en Jugendzen­trums (AJZ) um dort spon­tan zu protestieren. Als die Protestler nun auch durch die Straßen laufen woll­ten und dann wenige hun­dert Meter in die nahe Goethes­traße gegan­gen waren, wurde der Protestzug von der Polizei aufgelöst, wobei Protestler und Polizis­ten ver­let­zt wurden. 

Im Anschluss riegelte die Polizei nun das AJZ ab, obwohl
die meis­ten Protestzugteil­nehmer nicht dor­thin zurück­kehrten und die Hauptverdächti­gen im Fall der Kon­fronta­tion mit der Polizei bere­its ver­haftet waren.
Erst nach Ver­hand­lun­gen und der Bedin­gung das die Leute, die ger­ade den Geburt­stag eines Mit­gliedes des Trägervere­ins des AJZ feierten, ihre Personalien
abgaben zogen die Beamten ab. 

Bere­its zwei Wochen später erhiel­ten nun diese Leute die ersten Vor­ladun­gen als Beschuldigte wegen Landfriedensbruch
und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Vier Monate später wurde dann schon gegen zwei Per­so­n­en, die damals in der Goethes­traße ver­haftet wur­den, weil sie im Ver­dacht standen u.a. den polizeilichen Ein­sat­zleit­er attack­iert zu haben, gerichtlich ver­han­delt. Kein­er der Leute deren Per­son­alien im AJZ aufgenom­men wur­den, saß hier als Mit­tä­terIn auf der Anklage­bank oder wurde als ZeugeIn gehört. 

Trotz­dem ließen die Beamten aber nicht locker
in ihrer Absicht die Mit­glieder und die Gäste des Trägervere­ins des AJZ zu krim­i­nal­isieren. Das Kom­mis­sari­at 4 (Staatss­chutz) des Polizeipräsidiums
Oranien­burg ver­schick­te kür­zlich erneut Vor­ladun­gen wegen Land­friedens­bruchs und dies­mal zusät­zlich wegen Ver­stoßes gegen das Versammlungsgesetz. 

Außer­dem soll eine Erken­nungs­di­en­stliche Behand­lung durchge­führt wer­den, obwohl diese in vie­len Fällen zu einem früheren Zeit­punkt bere­its durchge­führt wur­den, wie fol­gende Fälle beweisen: 

S. wurde am 10.08.2001 auf dem Gelände des AJZ zum “Schutz der eige­nen Per­son” 1993 in polizeilichen Gewahrsam genom­men. Er wurde Mitte der 1990er ED-behan­delt, nach dem er es wagte im Punk-Out­fit das KZ Buchen­wald (Thürin­gen),
während eines dor­ti­gen Poli­tikerbe­suchs, zu besichtigen. 

Z. ist stel­lvertreten­er Vor­sitzen­der des Trägervere­ins des AJZ und feierte dort am 10.08.2001 seinen Geburt­stag. Als die Polizei das Objekt umstellte und nur unter der Bedin­gung wieder abziehen wollte, das alle Leute im AJZ ihren Per­son­alien abgeben, gab Z. auch seinen Namen preis. Auch Z. ist bere­its ED-behan­delt, er wurde 1999 festgenom­men, weil er einen Faschoan­griff auf das AJZ
mit abwehrte. 

K., eben­falls Mit­glied des Trägervere­ins, wurde am 10.08.2001 wed­er ver­haftet noch musste er seine Per­son­alien abgeben. Er ist nur vorge­laden auf­grund bloßer Verdäch­ti­gun­gen. Auch K. wurde schon ED-behan­delt. Im Jahre 1997 wurde er in ein­er Straße in Rathenow mit weiteren
Leuten festgenom­men, nach­dem bis heute Unbekan­nte auf einem öffentlichen Platz ran­dalierten. Die Ermit­tlun­gen gegen K. wurde zwar eingestellt, doch die ein­mal von ihm gemacht­en Fotos und Fin­ger­ab­drücke wur­den trotz­dem nicht gelöscht. Sie wur­den 1999 in einem weit­eren, später aber wiederum
eingestell­ten, Ermit­tlungsver­fahren gegen K. genutzt. 

Wir fordern die Ein­stel­lung der Ermit­tlungsver­fahren sowie die Unter­las­sung der ED-Behandlung! 

Rote Hil­fe Rathenow

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