Nachdem Anfang August letzten Jahres mehrere Jugendliche von Faschos angegriffen und dabei erheblich verletzt wurden, versammelten sich am Freitag, dem 10.08.2001, in Rathenow ungefähr 40 bis 50 Menschen vor dem Gelände des örtlichen Alternativen Jugendzentrums (AJZ) um dort spontan zu protestieren. Als die Protestler nun auch durch die Straßen laufen wollten und dann wenige hundert Meter in die nahe Goethestraße gegangen waren, wurde der Protestzug von der Polizei aufgelöst, wobei Protestler und Polizisten verletzt wurden.
Im Anschluss riegelte die Polizei nun das AJZ ab, obwohl
die meisten Protestzugteilnehmer nicht dorthin zurückkehrten und die Hauptverdächtigen im Fall der Konfrontation mit der Polizei bereits verhaftet waren.
Erst nach Verhandlungen und der Bedingung das die Leute, die gerade den Geburtstag eines Mitgliedes des Trägervereins des AJZ feierten, ihre Personalien
abgaben zogen die Beamten ab.
Bereits zwei Wochen später erhielten nun diese Leute die ersten Vorladungen als Beschuldigte wegen Landfriedensbruch
und gefährlicher Körperverletzung. Vier Monate später wurde dann schon gegen zwei Personen, die damals in der Goethestraße verhaftet wurden, weil sie im Verdacht standen u.a. den polizeilichen Einsatzleiter attackiert zu haben, gerichtlich verhandelt. Keiner der Leute deren Personalien im AJZ aufgenommen wurden, saß hier als MittäterIn auf der Anklagebank oder wurde als ZeugeIn gehört.
Trotzdem ließen die Beamten aber nicht locker
in ihrer Absicht die Mitglieder und die Gäste des Trägervereins des AJZ zu kriminalisieren. Das Kommissariat 4 (Staatsschutz) des Polizeipräsidiums
Oranienburg verschickte kürzlich erneut Vorladungen wegen Landfriedensbruchs und diesmal zusätzlich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Außerdem soll eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt werden, obwohl diese in vielen Fällen zu einem früheren Zeitpunkt bereits durchgeführt wurden, wie folgende Fälle beweisen:
S. wurde am 10.08.2001 auf dem Gelände des AJZ zum “Schutz der eigenen Person” 1993 in polizeilichen Gewahrsam genommen. Er wurde Mitte der 1990er ED-behandelt, nach dem er es wagte im Punk-Outfit das KZ Buchenwald (Thüringen),
während eines dortigen Politikerbesuchs, zu besichtigen.
Z. ist stellvertretener Vorsitzender des Trägervereins des AJZ und feierte dort am 10.08.2001 seinen Geburtstag. Als die Polizei das Objekt umstellte und nur unter der Bedingung wieder abziehen wollte, das alle Leute im AJZ ihren Personalien abgeben, gab Z. auch seinen Namen preis. Auch Z. ist bereits ED-behandelt, er wurde 1999 festgenommen, weil er einen Faschoangriff auf das AJZ
mit abwehrte.
K., ebenfalls Mitglied des Trägervereins, wurde am 10.08.2001 weder verhaftet noch musste er seine Personalien abgeben. Er ist nur vorgeladen aufgrund bloßer Verdächtigungen. Auch K. wurde schon ED-behandelt. Im Jahre 1997 wurde er in einer Straße in Rathenow mit weiteren
Leuten festgenommen, nachdem bis heute Unbekannte auf einem öffentlichen Platz randalierten. Die Ermittlungen gegen K. wurde zwar eingestellt, doch die einmal von ihm gemachten Fotos und Fingerabdrücke wurden trotzdem nicht gelöscht. Sie wurden 1999 in einem weiteren, später aber wiederum
eingestellten, Ermittlungsverfahren gegen K. genutzt.
Wir fordern die Einstellung der Ermittlungsverfahren sowie die Unterlassung der ED-Behandlung!