Neuruppin (ipr) Der im vergangenen Sommer in Templin getötete 55-Jährige Berd K. ist durch die Folgen der Zertrümmerung des Mittelgesichts zu Tode gekommen. Das geht aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten hervor, das am Montag im Prozess gegen zwei Angeklagte aus der rechten Szene vor dem Landgericht Neuruppin vorgetragen wurde. Am zweiten Verhandlungstag wollten sich Sven P. und Christian W. weder zu einer Tatbeteiligung noch zur Person äußern. Den 19 und 22 Jahre alten Angeklagten wird Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.
Die tödlichen Verletzungen könnten von Fußtritten aber auch von Schlägen mit einem stumpfen Gegenstand herrühren. Faustschläge allein hätten derartig schwere Verletzungen nicht herbeiführen können, erklärte die Gutachterin Dr. Barbara Mattig vom Brandenburgischen Institut für Rechtsmedizin. Außerdem sei es durch eine offene Vene am Kopf zu einer Luftembolie in einer Herzkammer gekommen. Den Todeszeitpunkt von Bernd K. schränkte sie auf den Zeitraum zwischen 23:28 Uhr abends und 4:30 Uhr morgens ein.
Dr. Mattig berichtete zudem von Schnittwunden und Kehlkopfbrüchen. Das Opfer wurde zusätzlich auch gewürgt, am Ende angezündet. Barbara Mattig beschrieb Brandspuren an der Leiche. Die Quälerei von Bernd K. könnte mehrere Stunden gedauert haben. Die Gutachterin geht allerdings davon aus, dass die schwersten Verletzungen dem Opfer innerhalb einer halben Stunde zugefügt worden seien. Wichtig für die Anklage war, ihre Aussage, dass für die brutalen Verletzungen keine Tritte mit Springerstiefeln notwendig waren, einfache Turnschuhe hätten gereicht.
Erneuter Aussetzungsantrag
Der zweite Prozesstag begann mit einem erneuten Aussetzungsantrag des Rechtsbeistandes von Sven P., Dr. René Börner, der vor Gericht vortrug, dass noch längst nicht alle Spuren der kriminaltechnischen Untersuchung ausgewertet seien und so eine angemessene Verteidigung seines Mandanten nicht möglich wäre. Ihm reichte die fristgerecht vorgelegte Erklärung des Landeskriminalamtes nicht aus, dass es keine weiteren Spurenauswertungen mehr gäbe. Er sprach davon, dass von den 14 Fragen, die dem LKA von Seiten der Staatsanwaltschaft gestellt worden waren, lediglich 7 beantwortet worden seien. Als Beispiel nannte er die Untersuchung der vor und am Tatort — eine ehemalige Böttcherei — gefundenen Zigarettenkippen. Außerdem mahnte er erneut das abschließendes Gutachten des LKA an.
Nach kurzer Unterbrechung lehnte Richter den Antrag ab, weil er davon ausgeht, dass dem Gericht genügend Beweismittel vorliegen und das Gericht keine Veranlassung sieht, weitere hinzuzufügen.
Kameraden erneut im Gerichtssaal
Martin M. am 27.09.2008 in Templin beim ersten Auftritt
der Kameradschaft “Hatecore Warriors Uckermark” foto: opp Wie auch am ersten Verhandlungstag befanden sich gestern wieder einige “Autonome Nationalisten” aus Templin als Zuschauer im Gerichtssaal. Diesmal unter den Augen eines MEGA Angehörigen der Templiner Polizei. Unter ihnen befand sich der auf Bewährung in Freiheit befindende Martin M. Der war vor dem Mord ein Freund von Sven P. Er war dabei als sein Bruder Matthias M. im Templiner Aldi — Markt Christian W. verprügeln wollte, weil der ein paar Tage zuvor mit seinen beiden Brüdern auf Sven P. losgegangen war. Zum Zeitpunkt der Tat müssen Sven P. und Christian W. nicht unbedingt die besten Freunde gewesen sein. Im Gerichtssaal würdigten sie sich jedenfalls keines Blickes.
Ausblick dritter Prozesstag
Am 5. Februar wird weiter verhandelt. Es sollen die Vernehmungsbeamten von Christian W. gehört werden. Laut Staatsanwalt Kai Clement hat der 22-Jährige damals Angaben gemacht, auf denen die Anklage fußt. Außerdem sei es interessant zu erfahren, wie es nach anfänglichem Leugnen von Christian W. zur Aussage kam. Weiter will das Gericht Zeugen hören, die das Opfer mit den Angeklagten in der Tatnacht zusammen gesehen haben sollen. Gespannt sein darf man auf die Aussage der Freundin von Christian W. Bei ihr sollen sich die beiden Angeklagten kurz nach der Tat aufgehalten haben.