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(Anti-)Rassismus Law & Order

Angeklagte schweigen vor Gericht

Neu­rup­pin (ipr) Der im ver­gan­genen Som­mer in Tem­plin getötete 55-Jährige Berd K. ist durch die Fol­gen der Zertrüm­merung des Mit­tel­gesichts zu Tode gekom­men. Das geht aus dem gerichtsmedi­zinis­chen Gutacht­en her­vor, das am Mon­tag im Prozess gegen zwei Angeklagte aus der recht­en Szene vor dem Landgericht Neu­rup­pin vor­ge­tra­gen wurde. Am zweit­en Ver­hand­lungstag woll­ten sich Sven P. und Chris­t­ian W. wed­er zu ein­er Tat­beteili­gung noch zur Per­son äußern. Den 19 und 22 Jahre alten Angeklagten wird Mord aus niedri­gen Beweg­grün­den vorgeworfen.

Die tödlichen Ver­let­zun­gen kön­nten von Fußtrit­ten aber auch von Schlä­gen mit einem stumpfen Gegen­stand her­rühren. Faustschläge allein hät­ten der­ar­tig schwere Ver­let­zun­gen nicht her­beiführen kön­nen, erk­lärte die Gutach­terin Dr. Bar­bara Mat­tig vom Bran­den­bur­gis­chen Insti­tut für Rechtsmedi­zin. Außer­dem sei es durch eine offene Vene am Kopf zu ein­er Luftem­bolie in ein­er Herzkam­mer gekom­men. Den Todeszeit­punkt von Bernd K. schränk­te sie auf den Zeitraum zwis­chen 23:28 Uhr abends und 4:30 Uhr mor­gens ein.

Dr. Mat­tig berichtete zudem von Schnit­twun­den und Kehlkopf­brüchen. Das Opfer wurde zusät­zlich auch gewürgt, am Ende angezün­det. Bar­bara Mat­tig beschrieb Brand­spuren an der Leiche. Die Quälerei von Bernd K. kön­nte mehrere Stun­den gedauert haben. Die Gutach­terin geht allerd­ings davon aus, dass die schw­er­sten Ver­let­zun­gen dem Opfer inner­halb ein­er hal­ben Stunde zuge­fügt wor­den seien. Wichtig für die Anklage war, ihre Aus­sage, dass für die bru­tal­en Ver­let­zun­gen keine Tritte mit Springer­stiefeln notwendig waren, ein­fache Turn­schuhe hät­ten gereicht.

Erneuter Aus­set­zungsantrag

Der zweite Prozesstag begann mit einem erneuten Aus­set­zungsantrag des Rechts­bei­s­tandes von Sven P., Dr. René Börn­er, der vor Gericht vortrug, dass noch längst nicht alle Spuren der krim­inal­tech­nis­chen Unter­suchung aus­gew­ertet seien und so eine angemessene Vertei­di­gung seines Man­dan­ten nicht möglich wäre. Ihm reichte die frist­gerecht vorgelegte Erk­lärung des Lan­deskrim­i­nalamtes nicht aus, dass es keine weit­eren Spure­nauswer­tun­gen mehr gäbe. Er sprach davon, dass von den 14 Fra­gen, die dem LKA von Seit­en der Staat­san­waltschaft gestellt wor­den waren, lediglich 7 beant­wortet wor­den seien. Als Beispiel nan­nte er die Unter­suchung der vor und am Tatort — eine ehe­ma­lige Böttcherei — gefun­de­nen Zigaret­tenkip­pen. Außer­dem mah­nte er erneut das abschließen­des Gutacht­en des LKA an.

Nach kurz­er Unter­brechung lehnte Richter den Antrag ab, weil er davon aus­ge­ht, dass dem Gericht genü­gend Beweis­mit­tel vor­liegen und das Gericht keine Ver­an­las­sung sieht, weit­ere hinzuzufügen.

Kam­er­aden erneut im Gerichtssaal


Mar­tin M. am 27.09.2008 in Tem­plin beim ersten Auftritt
der Kam­er­ad­schaft “Hate­core War­riors Uck­er­mark” foto: opp
Wie auch am ersten Ver­hand­lungstag befan­den sich gestern wieder einige “Autonome Nation­al­is­ten” aus Tem­plin als Zuschauer im Gerichtssaal. Dies­mal unter den Augen eines MEGA Ange­höri­gen der Tem­plin­er Polizei. Unter ihnen befand sich der auf Bewährung in Frei­heit befind­ende Mar­tin M. Der war vor dem Mord ein Fre­und von Sven P. Er war dabei als sein Brud­er Matthias M. im Tem­plin­er Aldi — Markt Chris­t­ian W. ver­prügeln wollte, weil der ein paar Tage zuvor mit seinen bei­den Brüdern auf Sven P. los­ge­gan­gen war. Zum Zeit­punkt der Tat müssen Sven P. und Chris­t­ian W. nicht unbe­d­ingt die besten Fre­unde gewe­sen sein. Im Gerichtssaal würdigten sie sich jeden­falls keines Blickes.

Aus­blick drit­ter Prozesstag

Am 5. Feb­ru­ar wird weit­er ver­han­delt. Es sollen die Vernehmungs­beamten von Chris­t­ian W. gehört wer­den. Laut Staat­san­walt Kai Clement hat der 22-Jährige damals Angaben gemacht, auf denen die Anklage fußt. Außer­dem sei es inter­es­sant zu erfahren, wie es nach anfänglichem Leug­nen von Chris­t­ian W. zur Aus­sage kam. Weit­er will das Gericht Zeu­gen hören, die das Opfer mit den Angeklagten in der Tat­nacht zusam­men gese­hen haben sollen. Ges­pan­nt sein darf man auf die Aus­sage der Fre­undin von Chris­t­ian W. Bei ihr sollen sich die bei­den Angeklagten kurz nach der Tat aufge­hal­ten haben.

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