Frankfurt (Oder) — Die Staatsanwaltschaft plädiert auf hohe Haftstrafen für
den Brandanschlag auf einen Obdachlosen in Beeskow. Für den 23-jährigen
Stefan K. forderte die Anklage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) neun
Jahre Haft, für den 19-jährigen Steven G. sechs Jahre Jugendhaft. Beide
hätten sich des versuchten Mordes schuldig gemacht. Die Beweisaufnahme habe
zweifelsfrei ergeben, dass die Angeklagten am 16. Juni 2004 versuchten,
einen 35-jährigen Obdachlosen heimtückisch, grausam und aus niederen
Beweggründen zu töten. Sie hätten den auf einer Parkbank schlafenden Mann
zunächst nach Geld und Zigaretten durchsucht und dann seine Jacke
angezündet. Beim Wegrennen hätten sie die hochschlagenden Flammen gesehen,
ohne zu helfen. Nur dem Eingreifen einer Zeugin und dem ärztlichen Können
sei es zu verdanken, dass der Mann trotz schwerster Brandverletzungen
überlebte. Er werde lebenslang entstellt sein.
Der Verteidiger von Steven G. plädierte auf maximal vier Jahre Jugendhaft.
Sein Mandant habe die Tat gestanden. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft
sehe er keine Tötungsabsicht. Stefan K. bestritt eine Beteiligung. Das
Urteil soll am 29. März verkündet werden.