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Anklage: 9 Jahre Haft für Anschlag auf Obdachlosen

Frank­furt (Oder) — Die Staat­san­waltschaft plädiert auf hohe Haft­strafen für
den Bran­dan­schlag auf einen Obdachlosen in Beeskow. Für den 23-jährigen
Ste­fan K. forderte die Anklage vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) neun
Jahre Haft, für den 19-jähri­gen Steven G. sechs Jahre Jugend­haft. Beide
hät­ten sich des ver­sucht­en Mordes schuldig gemacht. Die Beweisauf­nahme habe
zweifels­frei ergeben, dass die Angeklagten am 16. Juni 2004 versuchten,
einen 35-jähri­gen Obdachlosen heimtück­isch, grausam und aus niederen
Beweg­grün­den zu töten. Sie hät­ten den auf ein­er Park­bank schlafend­en Mann
zunächst nach Geld und Zigaret­ten durch­sucht und dann seine Jacke
angezün­det. Beim Wegren­nen hät­ten sie die hochschla­gen­den Flam­men gesehen,
ohne zu helfen. Nur dem Ein­greifen ein­er Zeu­g­in und dem ärztlichen Können
sei es zu ver­danken, dass der Mann trotz schw­er­ster Brandverletzungen
über­lebte. Er werde lebenslang entstellt sein. 

Der Vertei­di­ger von Steven G. plädierte auf max­i­mal vier Jahre Jugendhaft.
Sein Man­dant habe die Tat ges­tanden. Im Gegen­satz zur Staatsanwaltschaft
sehe er keine Tötungsab­sicht. Ste­fan K. bestritt eine Beteili­gung. Das
Urteil soll am 29. März verkün­det werden.

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