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DNA-Tests: Fraktionen nähern sich weiter an

POTSDAM In der Frage von DNA-Tests zur Ver­brechens­bekämp­fung haben sich
Bran­den­burgs Koali­tion­spart­ner einan­der angenähert. Die SPD-Frak­tion sprach
sich gestern für eine mod­er­ate Ausweitung der Tests aus. Zugle­ich will sie
aber an dem Richter­vor­be­halt fes­thal­ten und den Miss­brauch von DNA-Tests
unter Strafe stellen. Die CDU-Frak­tion plädiert für einen ähnlich
umfassenden Ein­satz des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks wie bei den herkömmlichen
Fingerabdrücken. 

An diesem Fre­itag ste­ht das The­ma auf der Tage­sor­d­nung des Bun­desrats. Das
Kabi­nett entsch­ied am Dien­stag, sich dann an der Posi­tion Nieder­sach­sens zu
ori­en­tieren, sagte Regierungssprech­er Thomas Braune. Kurz nach der
Kabi­nettssitzung wurde allerd­ings bekan­nt, dass Nieder­sach­sen seinen
Änderungsantrag nicht stellen wird. 

Kern eines Geset­zen­twurfs der Län­der Hes­sen, Bay­ern, Ham­burg, Saar­land und
Thürin­gen ist die Gle­ich­stel­lung des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks mit dem
herkömm­lichen. Der Richter­vor­be­halt soll wegfallen. 

Nach Auf­fas­sung der SPD-Frak­tion sollte der Kat­a­log zu einer
DNA-Iden­titäts­fest­stel­lung um bes­timmte Straftat­en erweit­ert wer­den, “die
eine nicht uner­he­bliche Gewalt­bere­itschaft des Täters bele­gen, sowie für
Wieder­hol­ungstäter”. Derzeit darf genetis­ches Mate­r­i­al einem Beschuldigten
erst mit richter­lich­er Genehmi­gung und nur bei erhe­blichen Straftat­en, wie
in Fällen der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung, des beson­ders schweren
Dieb­stahls, der Erpres­sung oder bei Sex­u­alde­lik­ten ent­nom­men werden. 

CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke forderte die SPD auf, ihre Vorbehalte
aufzugeben. Der genetis­che Fin­ger­ab­druck sei das beste und sicherste
Beweis­mit­tel, das derzeit zur Ver­fü­gung stehe.

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