POTSDAM In der Frage von DNA-Tests zur Verbrechensbekämpfung haben sich
Brandenburgs Koalitionspartner einander angenähert. Die SPD-Fraktion sprach
sich gestern für eine moderate Ausweitung der Tests aus. Zugleich will sie
aber an dem Richtervorbehalt festhalten und den Missbrauch von DNA-Tests
unter Strafe stellen. Die CDU-Fraktion plädiert für einen ähnlich
umfassenden Einsatz des genetischen Fingerabdrucks wie bei den herkömmlichen
Fingerabdrücken.
An diesem Freitag steht das Thema auf der Tagesordnung des Bundesrats. Das
Kabinett entschied am Dienstag, sich dann an der Position Niedersachsens zu
orientieren, sagte Regierungssprecher Thomas Braune. Kurz nach der
Kabinettssitzung wurde allerdings bekannt, dass Niedersachsen seinen
Änderungsantrag nicht stellen wird.
Kern eines Gesetzentwurfs der Länder Hessen, Bayern, Hamburg, Saarland und
Thüringen ist die Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks mit dem
herkömmlichen. Der Richtervorbehalt soll wegfallen.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollte der Katalog zu einer
DNA-Identitätsfeststellung um bestimmte Straftaten erweitert werden, “die
eine nicht unerhebliche Gewaltbereitschaft des Täters belegen, sowie für
Wiederholungstäter”. Derzeit darf genetisches Material einem Beschuldigten
erst mit richterlicher Genehmigung und nur bei erheblichen Straftaten, wie
in Fällen der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren
Diebstahls, der Erpressung oder bei Sexualdelikten entnommen werden.
CDU-Generalsekretär Sven Petke forderte die SPD auf, ihre Vorbehalte
aufzugeben. Der genetische Fingerabdruck sei das beste und sicherste
Beweismittel, das derzeit zur Verfügung stehe.