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Asta erwirkt Rücknahme von Polizei-Auflage

Das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam hat die polizeiliche Auflage für eine Demon­stra­tion gegen einen NPD-Auf­marsch im Jahr 2002 für rechtswidrig erk­lärt. Wie der Studieren­de­nauss­chuss (Asta) der Uni­ver­sität Pots­dam gestern mit­teilte, habe die Polizei selb­st nach Erörterung der Recht­slage ihren Aufla­genbescheid vom 14. Sep­tem­ber 2002 für rechtswidrig erk­lärt. Das Gericht sei nicht der dama­li­gen Argu­men­ta­tion der Polizei gefol­gt, dass durch die Gegen­demon­stra­tion die öffentliche Sicher­heit in der Stadt Pots­dam gefährdet wor­den sei, da die Demon­stra­tion nicht in der Nähe der NPD-Kundge­bung geplant gewe­sen sei. Auch hät­ten sich Aufrufe im Inter­net, die Ver­anstal­tung der NPD zu stören, nicht dem Asta zuord­nen lassen.

„Das Ziel unser­er Klage war fest­stellen zu lassen, dass das Han­deln der Polizei im Sep­tem­ber 2002 uns gegenüber rechtswidrig war“, sagte Asta-Sprech­er Tamás Blé­nessy gestern zu dem Urteil. Dies sei „in vollem Umfang“ gelun­gen. „Wir woll­ten auss­chließen, dass im Falle ein­er Wieder­hol­ung eines solchen Szenar­ios die Polizei erneut auf die Idee kommt, völ­lig ver­schiedene Ver­anstal­tun­gen per Dekret zusam­men­zule­gen“, so Blé­nessy. PNN

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