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Asylrecht und Flüchtlingsschutz jetzt und hier!

Bun­des- und europaweit­er Aktion­stag gegen Ras­sis­mus, Faschis­mus und Austerität
Sam­stag, 18.03.2017 in Potsdam:
Demo: 15 Uhr ab Nauen­er Tor
Kundge­bung: 16 Uhr Landtag/Steubenplatz
Am 18.03.2017 find­et ein bun­des- und europaweit­er Aktion­stag gegen Ras­sis­mus, Faschis­mus und Aus­ter­ität statt. An diesem Tag jährt sich die Unterze­ich­nung des EU-Türkei Deals, der die „Reg­ulierung der Flüchtlingsströme“ zum Ziel hat und so zur Bru­tal­isierung des europäis­chen Gren­zregimes beiträgt. Bun­desweit set­zen sich Ini­tia­tiv­en an diesem Tag mit Aktio­nen, Demon­stra­tio­nen und Kundge­bun­gen für „das Recht zu kom­men, zu gehen und zu bleiben“ ein. Wir schließen uns dieser Forderung an. Für eine europaweite Sol­i­dar­ität mit Men­schen auf der Flucht!
Bund, Län­der und Kom­munen haben eine neue Gan­gart ein­gelegt: Sink­ende Anerken­nungs- und steigende Abschiebezahlen bes­tim­men die aktuelle Poli­tik. Auch Bran­den­burgs Lan­deshaupt­stadt Pots­dam kurbelt die Abschiebe­maschiner­ie an und set­zt auf die Entsol­i­darisierung der Gesellschaft. Dage­gen rufen wir zu Protest und Wider­stand auf: Asyl­recht und Flüchtlingss­chutz jet­zt und hier!
1. Bun­desweite Ver­schär­fung der Abschiebepraxis
Auf der Bund-Län­der-Kon­ferenz wurde die Ein­rich­tung eines Zen­trums zur Unter­stützung von Rück­führun­gen (ZUR) besprochen. Diese Logis­tik­stelle für Sam­me­lab­schiebun­gen soll Behör­den bün­deln und Abschiebun­gen beschle­u­ni­gen. Dieses klare Zeichen für eine repres­sive Abschiebe­poli­tik rei­ht sich ein in die Poli­tik, wirk­liche Prob­lem­lö­sun­gen zu ver­weigern und stattdessen auf pop­ulis­tis­che Scharf­macherei, ein­fache Antworten und Sam­me­lab­schiebun­gen zu setzen.
Abschot­tung und Abschreck­ung ste­hen einem huma­nen und ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit Schutz­suchen­den ekla­tant ent­ge­gen. Es bedarf kein­er Struk­tur, die sich darum bemüht, Reise­doku­mente für Men­schen zu organ­isieren, damit diese in Län­der abgeschoben wer­den, die poli­tisch als befriedet definiert wur­den. Vielmehr wer­den Stellen benötigt, die ein faires und indi­vidu­elles Asylver­fahren sich­er­stellen. Die Asyl­gründe von jun­gen, alle­in­ste­hen­den Men­schen aus Afghanistan, die dort vor Tod, Folter und Haft geflo­hen sind, wer­den zunehmend falsch bew­ertet. Anstelle ein­er indi­vidu­ellen Entschei­dung über die per­sön­liche Gefährdungslage der Men­schen, treten poli­tisch motivierte, stan­dar­d­isierte Entschei­dun­gen. Die Bun­desregierung veröf­fentlichte erst kür­zlich Reise­war­nun­gen für Afghanistan und entsandte neue Bun­deswehrsol­dat­en, die expliz­it die Sicher­heit­slage in Afghanistan sta­bil­isieren sollen.
Das Asyl­recht ist ein Indi­vid­u­al­recht und darf nicht durch pauschale Bew­er­tun­gen von Herkun­ft­slän­dern aus­ge­he­belt wer­den. Wir ver­lan­gen von Bran­den­burg, sich nicht zum ver­längerten Arm ein­er ver­fehlten bun­desweit­en Asylpoli­tik zu machen. Wir fordern, dass die Lan­desregierung klar und öffentlich Stel­lung gegen Abschiebun­gen in das Kriegs­ge­bi­et Afghanistan bezieht! Afghanistan ist kein sicheres Land!
2. Kehrtwende in Potsdam
Pots­dam brüstet sich damit, eine weltof­fene und tol­er­ante Stadt zu sein. Das Pots­damer Tol­er­anzedikt und das Inte­gra­tionskonzept der Stadt sind viel benutzte Aushängeschilder der Lan­deshaupt­stadt. In bre­it­en Bünd­nis­sen wird gegen Ras­sis­mus und für Teil­habe aufgerufen. Doch durch die Kor­ri­dore der Pots­damer Ver­wal­tung weht zunehmend ein ander­er Wind. Das neue Inte­gra­tionskonzept liegt auf Eis. Die aktuelle Entwick­lung im flüchtlingspoli­tis­chen Han­deln der Ver­wal­tung läuft kon­trär zum bre­it­en Engage­ment der Pots­damer Bevölkerung. Pots­dam schließt sich ein­er bun­desweit­en, zunehmend restrik­tiv­en Flüchtlingspoli­tik wider jed­er Human­ität und Ver­ant­wor­tung für Schutz­suchende an.
„Kon­se­quente Abschiebung“ – pauschal und traumatisierend:
Derzeit gibt es ca. 150 Dublin-Fälle in Pots­dam. Pots­dams Ver­wal­tung will die betrof­fe­nen Men­schen in den näch­sten Monat­en kon­se­quent in die Erstein­reiselän­der zurückschieben. Die Rückschiebun­gen sollen über­wiegend nachts stattfinden.
Was heißt Rückschiebung?
Es geht darum, Men­schen in das Land zurück­zuschieben, in dem sie als erstes Europa betreten haben. Dies sind zunächst die Län­der am Rand der EU (Polen, Ital­ien, Griechen­land, Bul­gar­ien, etc.). Manche Men­schen reisen weit­er. Dafür gibt es vielfältige Gründe: über­füllte Lager, unwürdi­ge Leben­sum­stände, undurch­schaubare Asylver­fahren, fehlende Rechts­ber­atung oder der Wun­sch, zu Ver­wandten in andere Län­der zu gelan­gen. Wird per Fin­ger­ab­druck­daten­bank fest­gestellt, dass die asyl­suchende Per­son bere­its in einem anderen EU-Land war, soll sie in dieses rück­geschoben wer­den, um dort ihr Asylver­fahren durchzuführen. Allerd­ings beste­hen in vie­len Erstein­reiselän­dern erhe­bliche sys­temis­che Män­gel im Asylver­fahren. Deutsch­land hat ein Selb­stein­trittsrecht in das Asylver­fahren und kann entschei­den, das Asylver­fahren in Deutsch­land durchzuführen.
Pots­dam möchte Men­schen, die über bes­timmte Län­der ein­gereist sind, pauschal zurückschieben. Die Entschei­dung, ob ein Men­sch in ein anderes europäis­ches Land zurück­ge­führt wird, um dort sein Asylver­fahren durchzuführen, muss jedoch laut Geset­zesin­ten­tion immer eine Einzelfall­prü­fung sein.
Die Rückschiebung soll in der Regel mit­ten in der Nacht durchge­führt wer­den. So soll sichergestellt wer­den, dass die betrof­fe­nen Flüchtlinge anwe­send sind und dass Proteste von Nachbar*innen erschw­ert wer­den. Diese Prax­is bedeutet ein trau­ma­tisieren­des Ereig­nis für den einzel­nen Men­schen, darunter viele Kinder: Mit­ten in der Nacht drin­gen der Wach­schutz und die Aus­län­der­be­hörde in den einzi­gen Schutzraum ein, den die Men­schen nach ihrer Flucht gefun­den haben. Sie sind wieder durch eine äußere Gewalt gezwun­gen, alle ihre Hab­seligkeit­en zusam­men­zu­pack­en und wer­den zu ein­er weit­eren Gren­ze deportiert. Auch Mitbewohner*innen, die vor Krieg und Zer­störung geflo­hen sind und im sel­ben Zim­mer oder in der­sel­ben Unterkun­ft wohnen, sind diesem nächtlichen Über­fall zur Durch­set­zung von Ver­wal­tungsan­weisun­gen aus­ge­set­zt. Nachts sind nicht ein­mal Sozialarbeiter*innen anwe­send, um die Sit­u­a­tion zu begleit­en, zu unter­stützen oder aufz­u­fan­gen. Immer wieder kommt es zu Gewal­tan­wen­dung durch Polizei und Aus­län­der­be­hör­den in Brandenburg.
Wir fordern den Zugang zu einem fairen und indi­vidu­ellen Asylver­fahren statt nächtliche und unangekündigte Abschiebun­gen! Pots­dam muss Farbe beken­nen und Ver­ant­wor­tung für hier lebende Geflüchtete übernehmen.
Unter­bringung fernab von Menschlichkeit:
Zum 1. März eröffnet(e) unter Träger­schaft von „Euro­pean Home­care“ weitab von jeglich­er Nach­barschaft mit­ten im Indus­triege­bi­et Rehbrücke/Drewitz eine neue Unterkun­ft für Asyl­suchende. Bemerkenswert schnell und ohne lästige Mit­sprache des Sozialauss­chuss­es oder des Migranten­beirates wurde „Euro­pean Home­care“ der Zuschlag für eine neue Flüchtling­sun­terkun­ft im Han­delshof 20 zuge­sprochen. Der umstrit­tene Träger ist ein rein wirtschaftlich­es Unternehmen, das in der Unter­bringung von Asyl­suchen­den ein lukra­tives Geschäfts­feld gefun­den hat. Bekan­nt wurde Euro­pean Home­care spätestens 2014 – als Bilder von mis­shan­del­ten und gedemütigten Flüchtlin­gen in nor­drhein-west­fälis­chen Heimen in den Tages­nachricht­en gezeigt wur­den. Der nor­drhein-west­fälis­che Innen­min­is­ter Jäger äußerte sich beschämt und zeigte sich sich­er, dass auch seine Kolleg*innen aus anderen Bun­deslän­dern mehr als kri­tis­che Fra­gen an „Euro­pean Home­care“ stellen wür­den. Pots­dam sieht sich dazu lei­der nicht berufen.
Für die Ab- und Rückschiebe­maschiner­ie ist es prak­tisch, wenn Gemein­schaft­sun­terkün­fte einen schnellen und unkom­plizierten Zugriff auf die Men­schen ermöglichen. Beson­ders rei­bungs­los klap­pen nächtliche Behör­denein­sätze, wenn eine Unterkun­ft soweit am Stad­trand liegt, dass es keine Nach­barschaft gibt, die ein­greifen oder sich beschw­eren kann. So kön­nen Proteste ein­er aktiv­en Bürg­er­schaft – wie im let­zten Jahr in Pots­dam-West – ver­mieden werden.
Die Unter­bringung von Asyl­suchen­den darf nicht dubiosen Sicher­heit­sun­ternehmen obliegen. Für eine men­schen­würdi­ge Unter­bringung von Schutz­suchen­den inmit­ten der Pots­damer und Bran­den­burg­er Gesellschaft! Für eine Unter­bringung in Wohnungen!

 

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