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»Auszeichnung« für Unmenschlichkeit

Der diesjährige »Denkzettel für struk­turellen und system­internen Ras­sis­mus« des Flüchtlingsrates Bran­den­burg geht an an die Richter Ilona Unger vom Amts­gericht Frankfurt/Oder, und an Bernd Frost vom Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt. Die bei­den Richter beka­men den »Preis« am Don­ner­stag für ihre Urteile gegen eine Tschetschenin, die in Deutsch­land Anfang Jan­u­ar mit ihren sieben und zwölf Jahre alten Kindern Asyl beantragt hat­te. Da sie auf dem Landweg ein­gereist war, hätte sie nach €päis­chem Recht bere­its in Polen Asyl beantra­gen müssen. Laut Flüchtlingsrat wußte die Frau nicht von dieser geset­zlichen Regelung. Frau Unger beförderte die Tschetschenin mit ihrem Urteil ins Abschiebege­wahrsam Eisen­hüt­ten­stadt und tren­nte sie so von ihren Kindern, die in ein­er Ein­rich­tung für unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge in Fürsten­walde unterge­bracht wurden.

Die Betrof­fene machte nach Darstel­lung des Flüchtlingsrats mehrere Eingaben bei Haftleitung und Bun­de­spolizei, um auf ihre schwierige psy­chis­che Sit­u­a­tion und die ihrer Kinder hinzuweisen. Der zuständi­ge Richter Frost hob ihre Haft daraufhin jedoch nicht auf, son­dern ver­längerte sie für weit­ere zwei Wochen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Erst das Lan­dericht Frankfurt/Oder entsch­ied, daß die Fes­thal­tung der Mut­ter und die Tren­nung von ihren Kindern gegen das im Grundge­setz ver­bürgte Recht auf Fam­i­lienein­heit ver­stößt. Zur Zeit ist der Aufen­thalt­sort der Frau und ihrer Kinder nicht bekan­nt und auch nicht, ob ihr Asylver­fahren in Polen wieder aufgenom­men wurde. In jedem Fall sind laut Vera Ever­hartz vom Flüch­lingsrat Bran­den­burg die Bedin­gun­gen in Polen für ein Asylver­fahren »ten­den­ziell schlechter« als in Deutsch­land. Seit dem 1999 begonnenen zweit­en Tschetsche­nien-Krieg kommt es in der rus­sis­chen Teil­re­pub­lik zu schw­eren Menschenrechtsverletzungen.

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg ver­lei­ht den Denkzettel jährlich zum inter­na­tionalen Anti­ras­sis­mus-Tag, der 1969 von den Vere­in­ten Natio­nen einge­führt wurde. Der Tag erin­nert an ein Mas­sak­er vom 21. März 1960 im südafrikanis­chen Sharpeville. Damals hat­te die südafrikanis­che Polizei 69 schwarze Demon­stran­ten getötet, die gegen die Res­i­den­zpflicht im Aparthei­d­staat protestierten.

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