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Beruhigungszelle” sorgt für Unruhe

Flüchtlingsrat Bran­den­burg sieht Grun­drechte von Abschiebe­häftlin­gen ver­let­zt / CDU weist Kri­tik zurück

(MAZ, Jörg Schreiber) EISENHÜTTENSTADT Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert die sofortige
Schließung der so genan­nten Beruhi­gungszelle in der Abschiebehaftanstalt
Eisen­hüt­ten­stadt (Oder-Spree). Dort wür­den Inhaftierte stun­den­lang an ein
Bettgestell fest­ge­bun­den, sagte ein Sprech­er am Mittwoch. Das sei ein
extremer Ein­griff in die Grun­drechte. Die CDU-Land­tags­frak­tion wies die
Kri­tik umge­hend zurück. Es han­dle sich um ein “gerecht­fer­tigtes und
notwendi­ges” Mit­tel, das nur in Aus­nah­me­fällen ange­wandt werde, erwiderte
der innen­poli­tis­che Sprech­er Sven Petke. 

“Men­schen mit­tels Gurten an Armen, Beinen und Rumpf zu fix­ieren, stellt
einen extremen Ein­griff in die Grun­drechte dar”, sagte der Sprech­er des
Flüchtlingsrates. Zwis­chen März 2001 und Jan­u­ar 2004 seien laut einer
Mit­teilung von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) 19 Men­schen in die
“Beruhi­gungszelle” gesteckt wor­den, die meis­ten von ihnen mehrfach. Die
läng­ste “Fix­ierung” habe mehr als 29 Stun­den gedauert. 

Die Betrof­fe­nen wür­den von trau­ma­tis­chen Erfahrun­gen bericht­en, sagte der
Sprech­er. Andere Gefan­gene hät­ten berichtet, dass bei Beschw­er­den mit der
“Beruhi­gungszelle” gedro­ht werde. Die Men­schen in der Abschiebe­haft seien
angesichts ihrer ungewis­sen Zukun­ft oft hochgr­a­dig verzweifelt. Statt
psy­chol­o­gis­ch­er und medi­zinis­ch­er Behand­lung wür­den die Betrof­fe­nen “mit
extremen Mit­teln ruhig gestellt”. Die Men­schen­würde von Abschiebehäftlingen
müsse unan­tast­bar sein. 

Die Kri­tik sei nicht sachgerecht, ent­geg­nete Petke. “Wir brauchen sowohl das
Mit­tel der Abschiebe­haft als auch des kör­per­lichen Zwangs, um das
Aus­län­derge­setz umzuset­zen”, sagte er. Dafür gebe es Rechtsgrundlagen.
Kör­per­lich­er Ein­satz werde nur in Aus­nah­me­fällen ange­wandt, wenn Betroffene
gewalt­tätig wer­den oder Wider­stand leis­ten. Andern­falls bestünde die Gefahr,
dass sie Zer­störun­gen anricht­en oder aber andere oder sich selb­st verletzen.
Einen Ein­griff in die Men­schen­rechte sehe er nicht. 

Der Innenauss­chuss habe sich mehrfach mit diesen Ver­fahrensweisen befasst,
sagte Petke weit­er. Er habe die Abschiebe­haf­tanstalt auch selb­st besucht.
Petke ver­wies darauf, dass sich die Zahl der Abschiebun­gen im Land
Bran­den­burg seit 1999 mehr als hal­biert habe. Sie wür­den aber “zu den
nor­malen Mit­teln des Rechtsstaates” gehören. ddp 

Schön­bohm: Fes­selung von Abschiebe­häftlin­gen ist die Ausnahme

(Die Welt) Pots­dam — Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat die
Fes­selung aggres­siv­er Insassen der zen­tralen Abschiebe­haf­tanstalt in
Eisen­hüt­ten­stadt als notwendi­ge Aus­nah­men vertei­digt. Wie Schön­bohm auf eine
par­la­men­tarische Anfrage mit­teilte, wur­den zwis­chen März 2001 und Januar
2004 ins­ge­samt 19 Abschiebe­häftlinge auf diese Weise beruhigt, darunter eine
Frau. Dabei seien die Betrof­fe­nen nur “in Fällen zwin­gen­der Notwendigkeit”
mit einem wie in Kranken­häusern üblichen Gurt­sys­tem an ein Bett gebunden
wor­den, betonte der Poli­tik­er. Das sei der Fall, wenn Häftlinge andere
Insassen oder Vol­lzugsper­son­al angrif­f­en, ran­dalierten oder ver­sucht­en, sich
zu ver­let­zen oder das Leben zu nehmen. 

Nach Darstel­lung des Min­is­ters kön­nen Abschiebe­häftlinge mit Gurten an
Hän­den, Füßen oder am Bauch gefes­selt wer­den. Der­ar­tige Fix­ierun­gen hätten
in Eisen­hüt­ten­stadt durch­schnit­tlich vier Stun­den gedauert. In einem Falle
habe eine Per­son allerd­ings über mehrere Tage, ins­ge­samt fast 42 Stunden,
ruhig gestellt wer­den müssen, teilte Schön­bohm mit. Eine medizinische
Betreu­ung der Betrof­fe­nen sei gewährleis­tet. ddp 

Schön­bohm vertei­digt Fes­selung in Abschiebe­haft als Ausnahme

Pots­dam (ddp-lbg). Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU)
vertei­digt die Fes­selung agres­siv­er Insassen der zentralen
Abschiebe­haf­tanstalt in Eisen­hüt­ten­stadt als zwin­gende Aus­nahme. Wie der
Poli­tik­er auf eine par­la­men­tarische Anfrage mit­teilte, wur­den zwis­chen März
2001 und Jan­u­ar 2004 auf diese Weise 19 Abschiebe­häftlinge beruhigt,
darunter eine Frau. Dabei seien die Betrof­fe­nen nur «in Fällen zwingender
Notwendigkeit» mit einem wie in Kranken­häusern üblichen Gurt­sys­tem an ein
Bett gebun­den wor­den, betonte der Poli­tik­er. Das sei der Fall, wenn
Häftlinge andere Insassen oder Vol­lzugsper­son­al angreifen, ran­dalieren oder
ver­suchen, sich selb­st zu ver­let­zen oder sich das Leben zu nehmen. 

Nach Darstel­lung des Min­is­ters kön­nen Abschiebe­häftlinge mit Gurten an
Hän­den, Füßen oder am Bauch gefes­selt wer­den. Eine der­ar­tige Fix­ierung habe
in Eisen­hüt­ten­stadt durch­schnit­tlich vier Stun­den gedauert. In einem Falle
habe eine Per­son allerd­ings über mehrere Tage ins­ge­samt fast 42 Stunden
ruhig gestellt wer­den müssen, teilte Schön­bohm mit. Während der
Unter­bringung in dem so genan­nten Ruhig­stel­lungsraum wer­den die
Abschiebe­häftlinge den Angaben zufolge per Videokam­era beobachtet. Hinzu
kämen Sichtkon­trollen durch das Personal. 

Eine medi­zinis­che Betreu­ung der Betrof­fe­nen sei gewährleis­tet, unterstrich
Schön­bohm. In Einzelfällen sei für Häftlinge auch die Unter­bringung in einer
geschlosse­nen Abteilung der örtlichen Psy­chi­a­trie ange­ord­net wor­den. Pro
Jahr wer­den in Bran­den­burg durch­schnit­tlich 1000 Aus­län­der in ihre
Heimatlän­der abgeschoben. 

Nachge­fragt… bei Bran­den­burgs Innenminister
Jörg Schöhn­bohm (CDU)

Ruhig­stel­lung in Spezialräumen

(Der Prig­nitzer, Matthias Krauß) Die Vor­würfe gegen Bedi­en­stete der JVA Brandenburg/Havel brin­gen die Justiz
in die Kri­tik. Gle­ichzeit­ig stellt sich die Frage, wie Häftlinge behandelt
wer­den dür­fen. Aggres­sive Häftlinge in der Abschiebe­haft beispielsweise
wer­den gegebe­nen­falls in Ruhig­stel­lungsräu­men unterge­bracht und wenn
erforder­lich mit­tels eines Gurt­fes­selungssys­tems “fix­iert”, erklärte
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Zwis­chen März 2001 und Jan­u­ar 2004 seien
in der Zen­tralen Abschiebe­haft Eisen­hüt­ten­stadt (ZABH) ins­ge­samt 19 Personen
auf diese Weise gebändigt wor­den. Der recht­spoli­tis­che Sprech­er der PDS,
Ste­fan Sar­rach, hat­te zuvor von Bericht­en gesprochen, wonach sich “viele
Inhaftierte über die medi­zinis­che Ver­sorgung beschw­ert” hät­ten. Unruhige
Gefan­gene wür­den “mit Hil­fe eines Gurt­sys­tems der aus dem klin­is­chen Bereich
bekan­nten Her­steller­fir­ma Segu­fix an einem eben­erdi­gen Bett festgegurtet”. 

Der Innen­min­is­ter führte als Gründe für eine solche geson­derte Maß­nahme an:
Angriff auf Beschäftigte oder andere Insassen, Sachbeschädigung,
Selb­stver­let­zung oder Selbstmordversuch
sowie vorsät­zliche Ver­schmutzung der Zelle. Ursprünglich war den Worten des
Min­is­ters zufolge eine Fes­selung mit­tels eines Sys­tems vorge­se­hen, das “aus
met­al­lenen Bügeln (Hand­schellen) bestand”. Wegen der nicht auszuschließenden
Ver­let­zungs­ge­fahr seien die Met­all­geräte gegen das Gurt­sys­tem ausgetauscht
worden. 

Laut Min­is­ter kann eine Fix­ierung mit Gurten durch eine Hand‑, Fuß- oder
Bauch­fes­sel erfol­gen. Eine der­ar­tige Fix­ierung ans Bett habe
durch­schnit­tlich vier Stun­den gedauert. In einem Falle habe eine Per­son fast
42 Stun­den auf diese Weise gebun­den wer­den müssen. Allen Fällen sei eine
Aggres­siv­ität der Häftlinge voraus­ge­gan­gen. Während des Aufen­thalts in einem
Ruhig­stel­lungsraum erfol­gt Schön­bohm zufolge ständig Videobeobach­tung. Hinzu
kom­men Sichtkon­trollen durch das Personal. 

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