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Beschleunigtes Verfahren nach Gedenkstättenbesuch mit

(Polizeibericht vom 02.07.2007) Ein unter Alko­hol ste­hen­der 26-Jähriger mit an den Armen tätowierten
ver­fas­sungswidri­gen Zeichen wurde nach einem Gedenkstät­tenbe­such im
beschle­u­nigten Ver­fahren zu Frei­heits- und Geld­strafe verurteilt. 

Am Son­ntag, den 01.07.2007, gegen 13.55 Uhr, informierten Besuch­er der
Gedenkstätte und Muse­um Sach­sen­hausen, in Oranien­burg die Polizei, dass
sich auf dem Gelände eine männliche Per­son aufhalte, die deutlich
erkennbar recht­sex­treme, ver­fas­sungswidrige Zeichen auf den Armen
tätowiert habe. 

Sofort einge­set­zte Beamte der Polizei­wache Oranien­burg nah­men den
beschriebe­nen Mann noch auf dem Gedenkstät­ten­gelände fest. Der
26-jährige Tatverdächtige aus Meck­len­burg-Vor­pom­mern stand unter
Alko­hole­in­fluss. Ein Alko­holtest ergab 1,94 Promille. Die Beamten
ord­neten die Ent­nahme ein­er Blut­probe an, fer­tigten eine Anzeige und
bracht­en den 26-Jähri­gen in das Polizeigewahrsam. 

Auf Antrag der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wurde der Tatverdächtige am
Mon­tag, den 02.07.2007 im Rah­men eines beschle­u­nigten Ver­fahrens dem
Amts­gericht Oranien­burg vorge­führt, wo ihn das Gericht wegen Verwendung
von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zu einer
Frei­heitsstrafe von fünf Monat­en auf drei Jahre Bewährung und einer
Geld­strafe von 300,-Euro verurteilte. Zusät­zlich muss er für die
Ver­fahrenkosten aufkommen.

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