(Polizeibericht vom 02.07.2007) Ein unter Alkohol stehender 26-Jähriger mit an den Armen tätowierten
verfassungswidrigen Zeichen wurde nach einem Gedenkstättenbesuch im
beschleunigten Verfahren zu Freiheits- und Geldstrafe verurteilt.
Am Sonntag, den 01.07.2007, gegen 13.55 Uhr, informierten Besucher der
Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, in Oranienburg die Polizei, dass
sich auf dem Gelände eine männliche Person aufhalte, die deutlich
erkennbar rechtsextreme, verfassungswidrige Zeichen auf den Armen
tätowiert habe.
Sofort eingesetzte Beamte der Polizeiwache Oranienburg nahmen den
beschriebenen Mann noch auf dem Gedenkstättengelände fest. Der
26-jährige Tatverdächtige aus Mecklenburg-Vorpommern stand unter
Alkoholeinfluss. Ein Alkoholtest ergab 1,94 Promille. Die Beamten
ordneten die Entnahme einer Blutprobe an, fertigten eine Anzeige und
brachten den 26-Jährigen in das Polizeigewahrsam.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin wurde der Tatverdächtige am
Montag, den 02.07.2007 im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens dem
Amtsgericht Oranienburg vorgeführt, wo ihn das Gericht wegen Verwendung
von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer
Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf drei Jahre Bewährung und einer
Geldstrafe von 300,-Euro verurteilte. Zusätzlich muss er für die
Verfahrenkosten aufkommen.