Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der 1998 von der schwarz-gelben Koalition ermöglichte “Große Lauschangriff” in großen Teilen verfassungswidrig ist,
sagt WOLFGANG WIELAND, Kandidat für einen Spitzenplatz der Landesliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Brandenburg:
“Die Brandenburger Sicherheitsbehörden sollten bis zu der von den Karlsruher Richtern verlangten Neufassung der “Wohnraumüberwachung” ganz auf weitere Lauschangriffe verzichten. Das Urteil zeigt: Beim Große Lauschangriff, wie er derzeit möglich ist, wird ein letztes Residuum der Privatsphäre, die eigenen vier Wände, auf verfassungswidrige Weise verletzt.”
“Der Staat durfte uns quasi bis ins Schlafzimmer folgen. Damit wird bald Schluss sein. Karlsruhe hat klare Bedingungen formuliert, zu dem die Abhörmaßnahmen in
besonders schweren Verdachtsmomenten zulässig sind. Bis zu einem neuen Gesetz ist es geboten, dass auch Brandenburg das vom Urteil der Verfassungsrichter ausgehende
Signal respektiert.”