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Bis zu neuer Gesetzgebung auf Lauschangriffe verzichten

Zum Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts, wonach der 1998 von der schwarz-gel­ben Koali­tion ermöglichte “Große Lauschangriff” in großen Teilen ver­fas­sungswidrig ist,
sagt WOLFGANG WIELAND, Kan­di­dat für einen Spitzen­platz der Lan­desliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Brandenburg: 

“Die Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den soll­ten bis zu der von den Karl­sruher Richtern ver­langten Neu­fas­sung der “Wohn­raumüberwachung” ganz auf weit­ere Lauschangriffe verzicht­en. Das Urteil zeigt: Beim Große Lauschangriff, wie er derzeit möglich ist, wird ein let­ztes Residu­um der Pri­vat­sphäre, die eige­nen vier Wände, auf ver­fas­sungswidrige Weise verletzt.” 

“Der Staat durfte uns qua­si bis ins Schlafz­im­mer fol­gen. Damit wird bald Schluss sein. Karl­sruhe hat klare Bedin­gun­gen for­muliert, zu dem die Abhör­maß­nah­men in
beson­ders schw­eren Ver­dachtsmo­menten zuläs­sig sind. Bis zu einem neuen Gesetz ist es geboten, dass auch Bran­den­burg das vom Urteil der Ver­fas­sungsrichter ausgehende
Sig­nal respektiert.”

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