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Bleiberecht für 21 Flüchtlinge

Pots­dam (epd) Im Land Bran­den­burg haben seit beginn des Jahres 21 Flüchtlinge ein Bleiberecht nach neuen Härte­fall­regelun­gen erhal­ten. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) habe allen Empfehlun­gen der Härte­fal­lkom­mis­sion und damit dem weit­eren Aufen­thalt der Betrof­fe­nen in Bran­den­burg zuges­timmt, teile die Kom­mis­sion gestern in Pots­dam mit. 

Das seit Jahres­be­ginn gel­tende Bun­desweite Zuwan­derungs­ge­setz ermöglicht den Län­dern die Beru­fung von Härte­fal­lkom­mis­sion, die für abgelehnte Asyl­be­wer­ber ein Bleiberecht aus human­itären Grün­den empfehlen kön­nen. Aus­geschlossen davon sind in der Regel Straftäter und Flüchtlinge, die ihren Leben­sun­ter­halt nicht bestre­it­en können.

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