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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Bleiberecht gefordert

Auf ihrer diesjähri­gen Herb­stkon­ferenz haben sich die Flüchtlingsräte der Bun­deslän­der und PRO ASYL mit den geflüchteten und auf der Flucht befind­lichen Men­schen aus Afghanistan solidarisiert.

Neben der Auf­nahme der so genan­nten Ort­skräfte fordern wir die Ermöglichung des Fam­i­li­en­nachzugs und ein Bleiberecht für die bere­its in Deutsch­land leben­den Afghan*innen.
Tausende Afghan*innen wen­den sich derzeit in der verzweifel­ten Hoff­nung an uns, einen Ausweg aus der lebens­bedrohlichen Lage und Schutz im Aus­land zu find­en. Die Bun­desregierung hat es unter­lassen, beson­ders bedro­ht­en Men­schen rechtzeit­ig eine sichere Flucht­per­spek­tive zu eröff­nen und ihre Evakuierung aus Afghanistan umzuset­zen. Statt Not­fallpläne zu entwick­eln und die bedro­ht­en Men­schen rechtzeit­ig mit Papieren zu verse­hen, wur­den bis zulet­zt Abschiebun­gen durchgesetzt.

Trotz dieser ver­ant­wor­tungslosen Poli­tik wird es auch in Zukun­ft bedro­ht­en Men­schen gelin­gen, den Tal­iban zu entkom­men. Dabei geht es nicht nur um die so genan­nten Ort­skräfte, son­dern auch um andere bedro­hte Afghan*innen, ins­beson­dere um die Fam­i­lien­ange­höri­gen von bere­its in Deutsch­land leben­den Afghan*innen. In Deutsch­land leben tausende Men­schen aus afghanis­chen Com­mu­ni­ties, es gibt selb­stor­gan­isierte Struk­turen und Beratungsnet­zw­erke; schon allein deshalb trägt Deutsch­land eine beson­dere Ver­ant­wor­tung bei der Auf­nahme von geflüchteten Men­schen aus Afghanistan.

Lot­ta Schwedler vom Flüchtlingsrat Brandenburg:

Es ist jet­zt notwendig, die Flüch­t­en­den konkret zu unter­stützen, und die Voraus­set­zun­gen für ihre Auf­nahme zu schaf­fen. Außer­dem muss endlich der Fam­i­li­en­nachzug großzügig und ohne unnötige Hür­den ermöglicht werden.“

Unsere Forderun­gen:

1. Die Ein­reise der etwa 40.000 soge­nan­nten Ort­skräfte und ihrer Fam­i­lien­ange­höri­gen muss ermöglicht werden.
2. Der Fam­i­li­en­nachzug zu afghanis­chen Geflüchteten in Deutsch­land darf nicht länger, wie bere­its seit Jahren von uns und auch von UNHCR kri­tisiert, verzögert oder ganz block­iert werden.
3. Gebraucht wer­den außer­dem human­itäre Auf­nah­me­pro­gramme von Bund und Län­dern mit dem Ziel, die genan­nten Grup­pen sowie afghanis­che Geflüchtete aus den umliegen­den Län­dern schnell und unbürokratisch in Deutsch­land aufzunehmen (Beispiel­haft: Thürin­gen, Schleswig-Hol­stein und Berlin).
4. Ein sofor­tiger und bedin­gungslos­er Abschiebestopp muss erlassen wer­den. Allen afghanis­chen Staat­sange­höri­gen in Deutsch­land, deren Asyl­gründe bis­lang nicht anerkan­nt und die zur Aus­reise aufge­fordert wur­den, muss ein sicheres Bleiberecht garantiert werden.
5. Visaanträge müssen bei jed­er deutschen Aus­landsvertre­tung angenom­men wer­den, hier­für muss das Per­son­al in den Botschaften aufge­stockt wer­den. Zudem dür­fen keine Orig­i­nal­doku­mente aus Afghanistan zum Nach­weis von famil­iären Bindun­gen oder Sprach­nach­weise für Ehepartner*innen einge­fordert wer­den, es muss vielmehr für die Visum­serteilung eine Glob­alzus­tim­mung des Innen­min­is­teri­ums reichen.

Auf­nahme, Fam­i­li­en­nachzug und Bleiberecht dür­fen dabei nicht an der man­gel­nden Zuständigkeit von Aus­landsvertre­tun­gen, an nicht beschaff­baren Doku­menten, an Verpflich­tungserk­lärun­gen oder an einem verengten Fam­i­lien­be­griff scheit­ern”, so Lot­ta Schwedler weiter.

In der ver­gan­genen Woche wurde im Bran­den­burg­er Land­tag ein Entschließungsantrag ver­ab­schiedet, der wed­er ein Beken­nt­nis zu einem eige­nen Lan­desauf­nah­me­pro­gramm enthält noch noch einen erweit­erten Fam­i­li­en­nachzug über den engen Kern­fam­i­lien­be­griff hin­aus ermöglicht. Der Antrag ist eine Ent­täuschung für all diejeni­gen Afghan*innen in Bran­den­burg, die auf die Unter­stützung des Lan­des gehofft haben, um ihre Fam­i­lien­ange­höri­gen in Sicher­heit brin­gen zu können.

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