5. Juli 2008 · Quelle: www.gegenrede.info

BoxenStop! für Boitzenburger

Pren­zlau — Am Mittwoch dieser Woche wurde ein 18-jähriger Boitzen­burg­er vor dem Pren­zlauer Jugendgericht wegen Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung und der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zu sechs Monat­en Jugend­haft verurteilt. Die Voll­streck­ung wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. 

Da der junge Mann zur Tatzeit noch 17 Jahre alt war, blieb die Öffentlichkeit von der Ver­hand­lung aus­geschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. Jan­u­ar 2008 gegen drei Uhr mor­gens in der Boitzen­burg­er Puschkin­straße einen erhe­blich älteren Mann tätlich ange­grif­f­en hat. Auf die fre­undlichen Neu­jahrs­grüße des Fam­i­lien­vaters hat­te der Angeklagte mit dem Satz reagiert: „Soll ich dir die Brille zer­schla­gen? Heil Hitler heißt das!“ Danach hat­te er den Mann an den Kra­gen gepackt und ihm mit der Faust einen Schlag an die Schläfe versetzt. 

Die Ehe­frau des Opfers, die dem Geschla­ge­nen zu Hil­fe eilen wollte, wurde eben­falls attack­iert . Sie wurde vom Täter gegen die Hauswand gedrückt. Weit­ere Fam­i­lien­ange­hörige des Opfers waren eben­falls Zeu­gen des Vorfalls. 

Obwohl der Angeklagte nicht geständig war — er meinte, er könne sich nicht erin­nern – kam das Gericht zur Auf­fas­sung, dass er schuldig zu sprechen sei. Alko­hol spielte bei der Bew­er­tung der Tat eine unter­ge­ord­nete Rolle. Hinzu kam, dass der Angeklagte bei Polizei und Gericht kein Unbekan­nter war. Er war vorher schon zweifach wegen Kör­per­ver­let­zung aufge­fall­en. Wegen der zweit­en Tat hat­te er im let­zten Jahr bere­its Bekan­ntschaft mit dem Jugen­dar­rest gemacht. 

Von Boitzen­burg­er Dor­fju­gendlichen wird der Täter als großmäuliger Nazi­parolen-Schreier und Schläger beschrieben, der schon mehrfach Jugendliche gewalt­tätig ange­gan­gen habe. Er wird dargestellt als der Jüng­ste in ein­er recht­en Dor­f­clique, der sich ständig gegenüber den Älteren zu beweisen habe.

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