Prenzlau — Am Mittwoch dieser Woche wurde ein 18-jähriger Boitzenburger vor dem Prenzlauer Jugendgericht wegen Körperverletzung, Nötigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu sechs Monaten Jugendhaft verurteilt. Die Vollstreckung wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Da der junge Mann zur Tatzeit noch 17 Jahre alt war, blieb die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. Januar 2008 gegen drei Uhr morgens in der Boitzenburger Puschkinstraße einen erheblich älteren Mann tätlich angegriffen hat. Auf die freundlichen Neujahrsgrüße des Familienvaters hatte der Angeklagte mit dem Satz reagiert: „Soll ich dir die Brille zerschlagen? Heil Hitler heißt das!“ Danach hatte er den Mann an den Kragen gepackt und ihm mit der Faust einen Schlag an die Schläfe versetzt.
Die Ehefrau des Opfers, die dem Geschlagenen zu Hilfe eilen wollte, wurde ebenfalls attackiert . Sie wurde vom Täter gegen die Hauswand gedrückt. Weitere Familienangehörige des Opfers waren ebenfalls Zeugen des Vorfalls.
Obwohl der Angeklagte nicht geständig war — er meinte, er könne sich nicht erinnern – kam das Gericht zur Auffassung, dass er schuldig zu sprechen sei. Alkohol spielte bei der Bewertung der Tat eine untergeordnete Rolle. Hinzu kam, dass der Angeklagte bei Polizei und Gericht kein Unbekannter war. Er war vorher schon zweifach wegen Körperverletzung aufgefallen. Wegen der zweiten Tat hatte er im letzten Jahr bereits Bekanntschaft mit dem Jugendarrest gemacht.
Von Boitzenburger Dorfjugendlichen wird der Täter als großmäuliger Naziparolen-Schreier und Schläger beschrieben, der schon mehrfach Jugendliche gewalttätig angegangen habe. Er wird dargestellt als der Jüngste in einer rechten Dorfclique, der sich ständig gegenüber den Älteren zu beweisen habe.