*Landkreis Oberhavel: Diskriminierung wichtiger als Recht*
Auch die heutige Ausgabe der Wertgutscheine für die Flüchtlinge im Flüchtlingslager Hennigsdorf wurde von Protesten begleitet. Etwa 30 Flüchtlinge und Unterstützer_innen protestierten mit Transparenten und Redebeiträgen gegen die fortgeführte Diskriminierung von Flüchtlingen durch Wertgutscheine. Zur Veranschaulichung der Problematik häuften Teilnehmer_innen vor dem Flüchtlingslager Gegenstände auf, die mit Gutscheinen nicht erworben werden können.
Im Monat August boykottieren 10 Flüchtlinge die diskriminierenden Wertgutscheine im Landkreis Oberhavel. Diese Menschen aus verschiedenen Ländern führen den Boykott stellvertretend für alle Flüchtlinge fort. Für einige der Flüchtlinge geht der Boykott der Wertgutscheine nun in den dritten Monat.
Auch eine Familie aus dem Iran hat die Annahme der Wertgutscheine verweigert. Sie gehören zu der Gruppe von Flüchtlingen, die seit über 4 Jahren in Deutschland sind und nicht mehr in einem Flüchtlingslager wohnen müssen. Wie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie in einem Brief vom 8. Juli 2011 bestätigte, hat dieser Personenkreis einen rechtlichen Anspruch auf Geldleistungen. Oberhavel — als einziger Landkreis in Brandenburg — gibt auch an diese Flüchtlinge Wertgutscheine aus.
Die Kreisverwaltung straft damit ihre eigene Aussage Lügen, sich bloß penibel an Gesetzestexte zu halten. Vielmehr zeigt sich, dass die Motivation der Kreisverwaltung die größtmögliche Diskriminierung von Flüchtlingen ist, selbst wenn das Gesetz einen humaneren Umgang vorsieht.
In diesem Zusammenhang kann aber eine erfreuliche Entwicklung vermeldet werden: Die Gutschein- und Abschiebeverwaltung von Oberhavel hat es bei der heutigen Kundgebung unterlassen, rechtswidrige Festnahmen durchzuführen.
Im vergangenen Monat ließ der Landkreis Oberhavel in engem Schulterschluss mit dem Amtsgericht Oranienburg während der Protestkundgebung vor dem Flüchtlingslager einen Flüchtling ohne jeglichen Haftgrund festnehmen und nach Eisenhüttenstadt verschleppen.
Das Landgericht Neuruppin hat mittlerweile diesem Treiben Einhalt geboten. In einem Beschluss vom 25. Juli bestätigte es die Rechtswidrigkeit der Festnahme und ordnete die sofortige Aufhebung der Haft an.
*Spendenaufruf*
Für die symbolische Fortführung des Boykotts werden wieder dringend Spenden benötigt:
Förderverein des Brandenburgischen Flüchtlingsrats e.V.,
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam,
Konto Nr.: 350 1010 000,
BLZ: 160 500 00,
Kennwort “Hennigsdorf” (als Verwendungszweck)