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(Anti-)Rassismus

Boykott geht weiter

*Land­kreis Ober­hav­el: Diskri­m­inierung wichtiger als Recht*

Auch die heutige Aus­gabe der Wertgutscheine für die Flüchtlinge im Flüchtlingslager Hen­nigs­dorf wurde von Protesten begleit­et. Etwa 30 Flüchtlinge und Unterstützer_innen protestierten mit Trans­par­enten und Rede­beiträ­gen gegen die fort­ge­führte Diskri­m­inierung von Flüchtlin­gen durch Wertgutscheine. Zur Ver­an­schaulichung der Prob­lematik häuften Teilnehmer_innen vor dem Flüchtlingslager Gegen­stände auf, die mit Gutscheinen nicht erwor­ben wer­den können.

Im Monat August boykot­tieren 10 Flüchtlinge die diskri­m­inieren­den Wertgutscheine im Land­kreis Ober­hav­el. Diese Men­schen aus ver­schiede­nen Län­dern führen den Boykott stel­lvertre­tend für alle Flüchtlinge fort. Für einige der Flüchtlinge geht der Boykott der Wertgutscheine nun in den drit­ten Monat.

Auch eine Fam­i­lie aus dem Iran hat die Annahme der Wertgutscheine ver­weigert. Sie gehören zu der Gruppe von Flüchtlin­gen, die seit über 4 Jahren in Deutsch­land sind und nicht mehr in einem Flüchtlingslager wohnen müssen. Wie das Min­is­teri­um für Arbeit, Soziales, Frauen und Fam­i­lie in einem Brief vom 8. Juli 2011 bestätigte, hat dieser Per­so­n­enkreis einen rechtlichen Anspruch auf Geldleis­tun­gen. Ober­hav­el — als einziger Land­kreis in Bran­den­burg — gibt auch an diese Flüchtlinge Wertgutscheine aus.

Die Kreisver­wal­tung straft damit ihre eigene Aus­sage Lügen, sich bloß peni­bel an Geset­zes­texte zu hal­ten. Vielmehr zeigt sich, dass die Moti­va­tion der Kreisver­wal­tung die größt­mögliche Diskri­m­inierung von Flüchtlin­gen ist, selb­st wenn das Gesetz einen humaneren Umgang vorsieht.

In diesem Zusam­men­hang kann aber eine erfreuliche Entwick­lung ver­meldet wer­den: Die Gutschein- und Abschiebev­er­wal­tung von Ober­hav­el hat es bei der heuti­gen Kundge­bung unter­lassen, rechtswidrige Fes­t­nah­men durchzuführen.

Im ver­gan­genen Monat ließ der Land­kreis Ober­hav­el in engem Schul­ter­schluss mit dem Amts­gericht Oranien­burg während der Protestkundge­bung vor dem Flüchtlingslager einen Flüchtling ohne jeglichen Haft­grund fes­t­nehmen und nach Eisen­hüt­ten­stadt verschleppen.

Das Landgericht Neu­rup­pin hat mit­tler­weile diesem Treiben Ein­halt geboten. In einem Beschluss vom 25. Juli bestätigte es die Rechtswidrigkeit der Fes­t­nahme und ord­nete die sofor­tige Aufhe­bung der Haft an.

*Spende­naufruf*

Für die sym­bol­is­che Fort­führung des Boykotts wer­den wieder drin­gend Spenden benötigt:

Fördervere­in des Bran­den­bur­gis­chen Flüchtlingsrats e.V.,

Mit­tel­bran­den­bur­gis­che Sparkasse Potsdam,

Kon­to Nr.: 350 1010 000,

BLZ: 160 500 00,

Ken­nwort “Hen­nigs­dorf” (als Verwendungszweck)

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