Pascal S. (38) gehört seit den 1990er Jahren zu den führenden Köpfen der neonazistischen Szene in Bad Belzig. Im Mai 2014 zog S. für die NPD (allerdings, laut eigenen Bekunden, ohne die dortige Mitgliedschaft) in die Stadtverordnetenversammlung seiner Heimatstadt ein, hat dieses Mandat aber inzwischen an einen anderen Neonazi abgegeben. Stattdessen ist S., seinen Angaben zufolge,nun bei der neonazistischen Kleinpartei „Der dritte Weg“ aktiv. Erst am 26. Juni 2015 trat er bei einer von dieser Organisation beworbenen Versammlung in Wittstock/Dosse als Redner auf.Gerne vertritt S. bei solchen Gelegenheiten die Position des Anklägers und greift in seinen Reden vermeintliche „Missstände“ im Land auf. Dabei diffamiert er Asylsuchende regelmäßig als Kriminelle und Schmarotzer. Heute saß der ALG II Empfänger S. allerdings selber auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihm die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.
Hitlerbild in Socialmedia-Chronik
S. soll am 20. April 2014 ein Bildnis von Adolf Hitler in der Chronik seines Socialmedia-Profils „Kalle Weihnachten“ gepostet haben. Angeblich wollte er damit nur seine Freunde erreichen, von denen fünf, darunter auch der NPD Kreistagsabgeordnete André Schär, das Bild auch mit „Gefällt mir“ markierten. S. gab weiterhin zu, das Hitler-Bildnis auf seinem Handy gehabt und es von dort hochgeladen zu haben. Gemäß seiner gerichtlichen Aussage wollte er damit Hitler zum Geburtstag gedenken. Entsprechend war auch die Bildunterschrift: „Damals wie heute“ – eine Naziparole, die eigentlich mit dem Zusatzwort „Hitlerleute“ endet. Die nähere Bedeutung des gesamten Slogans, sei S. allerdings, laut eigenen Bekunden, nicht bekannt gewesen. Warum das Bild in der öffentlichen Chronik gelandet sei, könne er sich ebenfalls nicht erklären. Ihm sei auch klar gewesen, dass derartige Veröffentlichungen „Ärger“ nach sich ziehen würden.
Tatsächlich wurde die Begebenheit dann auch von der Presse thematisiert. S. war in den Fokus der Medien geraten, weil er bei den Brandenburger Kommunalwahlen als Kandidat für die NPD antrat. Auch ein Mitglied des „Aktionsbündnisses Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, das heute als Zeuge geladen war, dokumentierte den Chronikeintrag mit dem Hitler-Bild im Rahmen seiner pressemäßigen Tätigkeit. Das Aktionsbündnis Brandenburg porträtierte damals mehrere Wahlkandidaten der NPD, u.a. auch S. Die genaue Aufgabe des Zeugen bestand darin, die Quellen für diese Porträts zu prüfen und zu sichern. Woher er denn so sicher sei, dass „Kalle Weihnachten“ auch mit S. identisch sei, bohrte der Angeklagte fragend nach. Aberder Zeuge ließ sich nicht beirren und begründete dies mit einer eindeutigen ID, mit welcher ein Socialmedia-Nutzer ermittelt werden kann. Anzeige gegen S. habe das Aktionsbündnis allerdings nicht gestellt, dies sei nicht deren Aufgabe.
Diese Aufgabe übernahm stattdessen die Polizei und leitete die notwendigen Ermittlungen ein. Die mit dem Verfahren betraute Kriminalbeamtin erschien heute ebenfalls vor Gericht und sagte als Zeugin aus. Sie habe das Profil von S. ohne Einschränkungen einsehen und Sicherungen davon machen können.
Verurteilung zu einer Geldstrafe
Nach Abschluss der Beweisaufnahme sah die Staatsanwaltschaft somit den Anklagepunkt des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, gemäß § 86a StGB, als erfüllt an und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Damit blieb sie exakt drei Monate unter der Forderung, wie in einem ähnlichen Fall, der in der vergangenen Woche verhandelt wurde. Dort war gegen denangeklagten Neonazi Sascha L. wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ ein Strafmaß von sechs Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung, gefordert worden. L. gilt übrigens als Bekannter von S. und war heute ebenfalls im Gerichtssaal anwesend. Beide verbindet offenbar eine Karriere als Gewalttäter. Zeitweise saßen sie auch in derselben JVA ein.
Entsprechend üppig sindauch die Bundeszentralregistereinträge von S. Die erste Jugendstrafe, ein gemeinschaftlich begangener Diebstahl wurde 1993 verhandelt. Für 1996 gibt es zwei Einträge, einmal wegen Nötigung und gemeinschaftlich gefährlicher Körperverletzung und einmal wegen Nötigung und einfacher Körperverletzung. Ein weiterer Eintrag im Jugendstrafbereich folgte 1997. Wieder ging es um Nötigung, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung. Trotzdem wurden alle Strafen nur zur Bewährung ausgesetzt.Weitere Einträge folgten, unter anderem nochmals 1997 wegen Körperverletzung. 1998 wurde S. erstmals zu einer mehrjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er hatte mit weiteren Tätern Mitglieder einer Punk Band in Pritzwalk (Landkreis Prignitz) überfallen und brutal zusammengeschlagen.
Doch auch der Aufenthalt in einer JVA schien S. nicht zur Vernunft gebracht zu haben. 2009 wurdeer erneut wegen eines Roheitsdeliktes (fahrlässiger Körperverletzung) verurteilt.
Darüber hinaus ist S. in zwei Fällen wegen Beleidigung (2000 und 2004) und einmal wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2010) im Bundeszentralregister verzeichnet.
Trotz der einschlägigen Karriere des Angeklagten verhängte der Richter jedoch keine Freiheitsstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. S. sei Vater von zwei, von ihm getrennt lebenden Kindern, für die er unterhaltspflichtig ist. Deshalb und aufgrund seiner finanziellen Situation sah das Gericht eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 15,00 € als angemessen an.
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