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Antifaschismus

Brandenburg an der Havel: „Heimattreue ungebrochen“ – Neonazi erneut verurteilt

2015.06.30 Brandenburg Havel Prozess gegen Neonazi (3)
Es war die let­zte Ver­hand­lung des Tages, die heute gegen 15.45 Uhr im Saal III des Amts­gericht­es Bran­den­burg an der Hav­el begann. Ob dies allerd­ings auch die let­zte Ver­hand­lung für den ein­schlägig vorbe­straften Angeklagten L. sein wird, bleib abzuwarten. Heute wurde er jeden­falls ein­mal mehr für ein poli­tisch motiviertes Delikt verurteilt.
„Küh­nen­gruß“ bei erster BraMM-Demo
Dabei ging es um einen Fall im Jan­u­ar diesen Jahres. Der Angeklagte Sascha L. befand sich als Ver­samm­lung­steil­nehmer auf der ersten „PEGIDA“-Demonstration der BraMM („Bran­den­burg­er für Mei­n­ungs­frei­heit & Mitbes­tim­mung“). Schnell zog der ein­schlägig bekan­nte und sehr auf­fäl­lig gek­lei­dete Mann das Inter­esse eines Fotografen auf sich. L. bemerk­te dies und soll den recht­en Arm zum soge­nan­nten „Küh­nen­gruß“ erhoben haben. Der Fotograf ver­suchte dieses Ereig­nis zu doku­men­tieren, löste aber offen­bar zu spät aus, so dass auf dem ent­stande­nen Foto nur noch der sich senk­ende Arm zu sehen war. Als Zeuge der Anklage stand der Jour­nal­ist dem Gericht jedoch trotz­dem zur Ver­fü­gung. Der Fotograf hat­te den Gruß näm­lich deut­lich wahrgenom­men und dies auch noch ein­mal vor Gericht zweifels­frei dargelegt. Bestätigt wur­den dessen Aus­sage von einem Polizeibeamten, der am Tattag in Bran­den­burg an der Hav­el einge­set­zt war. Er hat­te das Geschehen aus der Ferne beobachtet und den Gruß eben­falls gese­hen. Der Angeklagte L. bestritt hinge­gen den „Küh­nen­gruß“ ver­wen­det zu haben. Gemäß sein­er Erin­nerung habe er lediglich das „Victory“-Zeichen gezeigt. Für dieses Sym­bol hätte er lediglich den Zeigefin­ger und den Mit­telfin­ger benötigt, um daraus ein „V“ zu machen. Bei­de Zeu­gen bestätigten jedoch, unab­hängig voneinan­der, dass L. auch den Dau­men gespreizt habe. Das somit gezeigte „W“, entspricht, unter Zuhil­fe­nahme des gestreck­ten Armes, dem so genan­nten „Wider­stands­gruß“ oder „Küh­nen­gruß“, einem im Neon­az­im­i­lieu ver­wen­de­ten Ersatz­gruß für den ver­bote­nen „deutschen Gruß“ (umgangssprach­lich: „Hit­ler­gruß“).
Verurteilung zu ein­er Freiheitsstrafe
Nach Abschluss der Beweisauf­nahme sah die Staat­san­wältin somit den Anklagepunkt des „Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen“, gemäß § 86a StGB, als erfüllt an und forderte eine Frei­heitsstrafe von sechs Monat­en, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung, sowie eine Geld­buße in Höhe von 300,00 €.
Diesem Antrag fol­gte die Rich­terin in vollem Umfang und sprach L. schuldig.
Eine Geld­strafe allein sah das Gericht offen­bar als zu milde, da der Angeklagte bere­its drei Vorstrafen aufwies. Die schw­er­wiegend­ste Tat lag allerd­ings schon einige Jahre zurück. Im Feb­ru­ar 1996 hat­te L. in Bran­den­burg an der Hav­el den damals 23 Jähri­gen Punk Sven Beuter getötet und war dafür zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Darüber hin­aus wies sein Bun­deszen­tral­reg­is­ter­auszug noch zwei weit­ere Ein­träge, einen wegen gemein­schaftlich began­genen schw­eren Raubes sowie einen wegen des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen auf. Let­zt­ge­nan­nter Ein­trag stammte erst vom 16. Okto­ber 2014, vom Amts­gericht Berlin-Tiergarten.
„Heimat­treue ungebrochen“
L. schien von dem Urteil jedoch wenig beein­druckt zu sein. „Immer noch bil­liger als ein Freis­pruch“, so seine let­zten Worte in der Ver­hand­lung. Bere­its zuvor, auf dem Flur des Gerichts­ge­bäudes hat­te er zu seinem Begleit­er ger­aunt, dass er „hof­fentlich“ verurteilt werde. Der let­zte Freis­pruch habe ihm 3.000,00 € gekostet.
Auch son­st gab er sich wenig reumütig. Zur Gerichtsver­hand­lung erschien L. mit einem schwarzen T‑Shirt, dass u.a. die Auf­schrift „Heimat­treue unge­brochen“ sowie ein „eis­ernes Kreuz“ als Sym­bol enthielt.
Fotos: hier

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