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Brandenburg beteiligt sich erstmals an Sammelabschiebung nach Afghanistan

Unter den am Mon­tag abgeschobe­nen Per­so­n­en kam ein­er der 15 Afgha­nen aus Bran­den­burg. Das Bun­des­land beteiligt sich zum ersten Mal an ein­er Sam­me­lab­schiebung nach Afghanistan – die nun­mehr vierte seit Dezem­ber 2016. Damit ist Bran­den­burg das erste Bun­des­land mit Regierungs­beteili­gung der LINKEN, das nach Afghanistan abschiebt.
Im Vor­feld der Abschiebung aus München wurde der afghanis­che Mann in Bran­den­burg an der Hav­el von sein­er Arbeit abge­holt. Der Flüchtlingsrat kri­tisiert die Abschiebung in das Kriegs­ge­bi­et aufs Schärf­ste und appel­liert an die Lan­desregierung, Abschiebun­gen nach Afghanistan sofort zu stop­pen und alle Schritte in die Wege zu leit­en, dass die betrof­fene Per­son wieder zurück­kehren kann.
Einzelfall­prü­fung erset­zt keinen Abschiebestopp
Die Abschiebung fand wenige Tage statt, nach­dem im Land­tag der Beschluss über die „Aus­set­zung von Abschiebun­gen nach Afghanistan“ gefasst wurde. Darin sind eine sorgfältige Einzelfall­prü­fung und das Auss­chöpfen von Ermessensspiel­räu­men fest­geschrieben. Den Land­tagsab­ge­ord­neten war sehr wohl bewusst, dass Schutz­suchende aus Afghanistan in ein Kriegs­ge­bi­et abgeschoben wür­den. Mit der Ermessens- und Einzelfall­prü­fung entsch­ied der Land­tag sich gegen einen Lan­des-Abschiebestopp nach Afghanistan.
Die Abschiebung des afghanis­chen Mannes macht deut­lich, dass der Land­tags­beschluss keinen Abschiebestopp erset­zen kann. Beamt_innen sind in jedem Fall – nicht nur bei Flüchtlin­gen aus Afghanistan – verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob Abschiebe­hin­dernisse vor­liegen bzw. die Abschiebung einen Ein­griff in Grun­drechte darstellen würde. Fol­gt man dem aktuellen Bericht des Hohen Flüchtlingskom­mis­sari­ats der Vere­in­ten Natio­nen (UNHCR), gefährdet jede Abschiebung nach Afghanistan die kör­per­liche Unversehrtheit von Men­schen und stellt damiteinen Grun­drecht­se­in­griff dar. Der Land­tags­beschluss bietet angesichts dessen keinen wirk­samen Schutz für von Abschiebung bedro­hte Afghan_innen. Das Innen­min­is­teri­um soll­tes­tattdessen den Aus­län­der­be­hör­den ein klares Sig­nal geben, von Abschiebun­gen nach Afghanistan abzuse­hen. Eine Möglichkeit wäre, dem Bre­mer Beispiel zu fol­gen und die Aus­län­der­be­hör­den anzuweisen, Afghan_innen Aufen­thalt­ser­laub­nisse nach § 25 Abs. 5 Aufen­thG wegen beste­hen­der Unzu­mut­barkeit (und damit Unmöglichkeit) ein­er Rück­kehr auszustellen. Zudem muss Bran­den­bur­gendlich Zugang zu Sprachkursen für Afghan_innen
gewähren, denn nur so kann der Weg zu ein­er langfristi­gen Bleibeper­spek­tive geeb­net werden.
Laut ein­er aktuellen Studie der Uni­ver­sität Kon­stanz hat­ten die in der Außen­stelle des BAMF in Bran­den­bur­gentsch­iede­ne­nA­sylge­suche mit 10% bun­desweit die niedrig­ste Anerken­nungsquote afghanis­ch­er Flüchtlinge in den Jahren 2010–2015 (im Ver­gle­ich Nordrhein-Westfalen:34%). Das bedeutet, dass in Bran­den­burg über­durch­schnit­tlich viele Afghan_innen dauer­haft gefährdet sind, abgeschoben zu werden.
Bran­den­burg hält an har­ter Lin­ie gegen Geflüchtete fest
Auf­grund der zahlre­ichen Berichte zur ver­heeren­den Sicher­heit­slage lehnen Bun­deslän­der wie Schleswig-Hol­stein Abschiebun­gen­nach Afghanistan grund­sät­zlich ab. In der Presse hat­te sich der Bran­den­burg­er Innen­min­is­ter Karl-Heinz Schröter zuvor wieder­holt als Ver­fechter der rigi­den Abschiebe­poli­tik de Maiz­ières geoutet und die human­itäre Poli­tik seinesKol­le­ge­naus Schleswig-Hol­stein, der­als ersterund bish­er einzigere­inen Abschiebestopp ver­hängt hat­te, scharf kritisiert.
Mit der Entschei­dung gegen einen Abschiebestopp und der erst­ma­li­gen Beteili­gung an ein­er Sam­me­lab­schiebung nach Afghanistan zeigt die Lan­desregierung, dass sie an der harten Lin­ie von Bun­desin­nen­min­is­ter Thomas de Maiz­ière fes­thält. Damit überge­ht sie den Willen und das Engage­ment viel­er Men­schen in Bran­den­burg, die die aktuelle Lan­des- und Bun­de­spoli­tik kri­tisieren und mit lan­desweit­en Aktio­nen ihre Sol­i­dar­ität bekun­den. Mit ein­er Peti­tion,
die bere­its fast 70.000 Unterstützer_innen gefun­den hat, set­zen sich beispiel­sweise Schüler_innen ein­er Cot­tbuser Schule für ihre von Abschiebung bedro­ht­en afghanis­chen Mitschüler ein. Bei Kundge­bun­gen in Neu­rup­pin und Pots­dam forderten in diesem Monat Demonstrant_innen, darunter viele Afghan_innen,Flüchtlingsschutz und Abschiebestopp.
Zusam­men mit Ini­tia­tiv­en und Ehre­namtlichen fordert deshalb der Flüchtlingsrat Bran­den­burg weit­er­hin: Keine Abschiebun­gen nach Afghanistan! Bran­den­burg muss das Lot­ter­iespiel mit dem Leben afghanis­ch­er Flüchtlinge been­den und den hier leben­den Afghan_innen endlich Sicher­heit und Schutz gewähren!

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