Nach mehrtägigen Verhandlungen endete gestern vor dem Neuruppiner Amtsgericht ein Prozess gegen drei Neonazis aus Wittstock/Dosse(Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg) mit Freisprüchen. Den Angeklagten war gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen worden. Sie sollen im Februar 2015 in die Wohnung eines Linksalternativen in Wittstock/Dosse eingedrungen sein und den 22 Jährigen physisch misshandelt haben. Die angeklagten Neonazis gelten als gewaltbereite „Autonome Nationalisten“ und fielen in der Vergangenheit immer wieder bei Neonaziaufmärschen auf, einer von ihnen war zusätzlich von einer Polizeirazzia im Zuges des Verbotes der „Weisse Wölfe Terrorcrew“ (WWT) im Frühjahr 2016 betroffen.
Nächtlicher brutaler Überfall
Die vor dem Amtsgericht Neuruppin verhandelte Tat ereignete sich bereits vor zwei Jahren, in der Nacht vom 20. Auf den 21. Februar 2015. Damals hatten sich der Hauptbetroffene Chris L sowie mit ihm Befreundete in der Wohnung des 22 Jährigen aufgehalten. Gegen 02.00 Uhr seien dann die vermummten Täter aufgetaucht und hatten nach Einlass verlangt. Als ihnen nicht geöffnet wurde, sollen sie zunächst die Haustür des Mehrfamilienhauses und dann die Wohnungstür des Geschädigten eingetreten haben. Anschließend waren die Täter in den Wohnraum eingedrungen. Dann soll alles sehr schnell gegangen sein. Zunächst drängten die Täter L.s Gäste in das Schlafzimmer und sollen dann den 22 Jährigen getreten und mit einem gefährlichen Gegenstand auf den Betroffenen eingewirkt haben. Während des Überfalls sollen auch die Worte: „Scheiß Zecke“ und „Antifaschistenratte“ gefallen sein. Ein Teil des Wohnungsinventars soll ebenfalls zerstört worden sein. Chris L sollen die Täter blutend, auf dem Boden liegend, zurückgelassen haben.
Mutmaßliche Täter aus dem Neonazimilieu
Obwohl die Täter während der Tat unerkannt blieben, konnte die Polizei in einer Nahbereichsfahndung zumindest drei dunkelgekleidete Personen aus Wittstock/Dosse, Daniel S, Pierre S und Patrick D, feststellen. Die drei waren keine Unbekannten. Sie hatten im Vorfeld der Tat immer wieder an Neonaziaufmärschen in Wittstock/Dosse und anderen Städten teilgenommen. Auch nach dem Wohnungsüberfall beteiligten sich die Tatverdächtigen in den Jahren 2015 und 2016 an Aktionen des neonazistischen Milieus in ihrer Heimatstadt, in Neuruppin, Glöwen, Nauen, in Waren/Müritz (Mecklenburg-Vorpommern) sowie am 1. Mai in Saalfeld (Thüringen). Daniel S und Pierre S fielen zudem bereits seit 2011 als Sympathisanten der auch überregional aktiven „Freien Kräfte Ost“ sowie deren Nachfolgegruppen „Autonome Nationalisten Nord-Ost“ „Aktionsgruppe Nord-Ost“ und „NS Müritz“ auf. Pierre S. war weiterhin von der Vollstreckung des bundesweiten Vereinsverbotes gegen die „Weisse Wölfe Terrorcrew“ am 16. März 2016 betroffen. Er soll zur dreiköpfigen Brandenburger Sektion der neonazistischen Vereinigung gehört haben.
„Im Zweifel für die Angeklagten“
Pierre S sitzt zurzeit außerdem wegen anderer Straftaten in Haft und wurde zur Verhandlung in Handschellen vorgeführt. Im Fall des Wohnungsüberfalls reichten die Indizien gegen ihn und die beiden Mitangeklagten allerdings nicht aus. Das Gericht sprach deshalb Pierre S, Daniel S und Patrick D von den Tatvorwürfen frei.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die von der Schuldigkeit der Angeklagten überzeugt war, könnte die richterliche Entscheidung immer noch anfechten.
Weitere Verfahren gegen Wittstocker Neonazis
Indes sind vor Gerichten in Neuruppin noch weitere Verfahren gegen Neonazis aus Wittstock/Dosse anhängig.
Vor dem Landgericht wird beispielsweise gegen einen 36 Jährigen, einen 28 Jährigen und einen 24 Jährigen wegen versuchten Todschlag und gefährlicher Körperverletzung prozessiert. Die Angeklagten sollen, laut Presserolle des Gerichtes, am 3. Oktober 2016 in Wittstock/Dosse einen Mann erheblich verletzt und dessen Tod billigend in Kauf genommen haben. Zuvor hatten die vier Männer zusammen getrunken, waren dann aber in Streit geraten. In dieser Verhandlung geht es übrigens auch noch um weitere Straftaten. Den beiden 36 und 28 Jahre alten Angeklagten wird beispielsweise noch eine Körperverletzung am 19. August 2016 in Wittstock/Dosse zur Last gelegt. Außerdem muss sich der 28 Jährige für eine Gewalttat am 7. Dezember 2015, ebenfalls in Wittstock/Dosse, sowie wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation verantworten. Er soll eintätowierte verbotene Symbole, darunter das Hakenkreuz und den Schriftzug „Blood &Honour Division Deutschland“ öffentlich gezeigt haben.
Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Neuruppin beginnt in der nächsten Woche außerdem noch der Prozess gegen einen 22 Jährigen, dem gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll, laut Presserolle, gemeinsam mit zwei gesondert Verfolgten, einem 36 Jährigen und einem 35 Jährigen, am Tattag gegen 21:50 Uhr im Einkaufszentrum REIZ in Neuruppin gezielt auf zwei Betroffene zugegangen sein, sie gestoßen und mehrfach mit beschuhten Fuß gegen den Kopf- und dem Oberkörperbereich getreten haben. Die Geschädigten sollen Schmerzen, Prellungen und Schwellungen im Gesicht, Rücken- und Brustbereich erlitten und nach der Tat unter massiven Angstzuständen gelitten haben. Die Betroffenen sollen den Angeklagten, laut Gericht,zuvor wegen ihrer blau und grün gefärbten Haare und eines T‑Shirts mit dem Aufdruck „Good night white pride“ aufgefallen sein.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist Schwerpunkt rechter Gewalt
Laut einer Chronologie des Vereines Opferperspektive eV für das Jahr 2016 zählt die Stadt Wittstock/Dosse neben Neuruppin und Rheinsberg zu den Schwerpunkten rechter Gewalt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Mehr als 75 Prozent aller Gewaltdelikte mit extrem rechten Hintergrund wurden in diesen drei Orten begangen.
Darüber hinaus bildete 2016 der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, laut einer Studie der Opferperspektive eV, mit 21 Straftaten auch einen Schwerpunkt rechter Gewalt im Land Brandenburg. Nur in der kreisfreien Stadt Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße war die Anzahl der Gewaltdeliktemit extrem rechten Hintergrund, nach Angaben des Vereins, noch höher.
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Eine Antwort auf „Neuruppin/Wittstock: Freispruch für Neonazis nach Wohnungsüberfall“
Unsere Justiz — wieder — “braun” gefärbt?
Beispiel in Königs Wusterhausen, wo der NPOD Typ Knuppke mich über den Lautsprecher beleidigte: Frau Schramm, warum sind sie hier? Hat das Irrenhaus für Sie geöffnet?”
Der Staatsanwalt bemühte sich nicht mal den Tonträger vor der Verhandlung anzuhören. Nun, Knuppke darf weiter beleidigen, schließlich wurde er vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.
Und die Potsdamer Justiz spricht den Neonazis das Recht auf Diebstahl zu! Kann es belegen!
Nur zu, schließlich befinden wir uns auf dem Weg einer 2. NSU!
In Cottbus haben die Ermittlungsbehörden offensichtlich versagt, als vermutlich Rechte eine ägyptische Studentin vor kurzem überfahren haben…
Im Beisein des Sogen. Verfassungsswchützers Temme wurde in Kassel ein NSU-Mord begangen.…
Was kann man von unseren Behörden noch erwarten ?
NICHTS!