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Brandenburg darf nicht Schlusslicht sein!

Bran­den­burg darf nicht Schlus­slicht sein - Vor­griffsregelung jet­zt!

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt, dass Innen­min­is­ter Michael Stüb­gen im Innenauss­chuss ver­gan­gene Woche eine Vor­griff­s­regelung zu dem auf Bun­desebene geplanten Chan­cen-Aufen­thalt­srecht zuge­sagt hat. Allerd­ings darf mit der Umset­zung nicht bis zum Beschluss des Bun­deskabi­netts gewartet wer­den. Die aufen­thalt­srechtlichen Verbesserun­gen kom­men gewiss – das Innen­min­is­teri­um sollte Bran­den­burg­er Aus­län­der­be­hör­den deshalb umge­hend anweisen, Geflüchtete, die seit langem in Bran­den­burg leben, arbeit­en und hier angekom­men sind, nicht noch vor Inkraft­treten des Geset­zes abzuschieben.

Obwohl der Geset­zen­twurf zu den neuen Bleiberecht­sreglun­gen schon vor­liegt, wer­den auch in Bran­den­burg weit­er­hin abschiebevor­bere­i­t­ende Maß­nah­men ein­geleit­et. Viele Geflüchtete leben in ständi­ger Angst vor ihrer Abschiebung. Dabei kön­nte das Innen­min­is­teri­um ihnen diese zer­mür­bende Unsicher­heit mit ein­er Weisung an die Aus­län­der­be­hör­den unkom­pliziert nehmen. In Rhein­land-Pfalz, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Schleswig-Hol­stein, Bre­men, Thürin­gen und Nieder­sach­sen gibt es bere­its solche Regelun­gen.

Bran­den­burg braucht die Vor­griff­s­regelung zum Chan­cen-Aufen­thalt­srecht jetzt, und nicht erst in mehreren Wochen bis Monat­en. Es wäre katas­trophal, wenn auf den let­zten Metern noch unumkehrbare Tat­sachen geschaf­fen wür­den, und Men­schen, die unter die angekündigten aufen­thalt­srechtlichen Verbesserun­gen fall­en, kurz vorher abgeschoben wer­den”, so Hen­rike Koch vom Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Men­schen wie Mohamed Adam Abona Mohamed, der seit sieben Jahren in Deutsch­land lebt, kön­nten unter die angekündigte Bleiberecht­sregelung fall­en: http://jogspace.net/2022/06/03/wir-brauchen-arbeitserlaubnisse-und-gleiche-rechte/

Hin­ter­grund:

Innen­min­is­terin Nan­cy Faeser hat let­zte Woche einen Geset­zen­twurf zum Chan­cen-Aufen­thalt­srecht vorgelegt und damit ein Versprechen aus dem Koali­tionsver­trag eingelöst. Die Voraufen­thalt­szeit­en in den soge­nan­nten Bleiberecht­sregelun­gen (§§25a und 25b Aufen­thalts­ge­setz) sollen verkürzt und die Alters­gren­ze für Jugendliche von 21 auf 27 Jahre erhöht wer­den, sodass ins­ge­samt mehr Geduldete von diesen Regelun­gen prof­i­tieren kön­nen. Im Rah­men des Chan­cen-Aufen­thalts ist außer­dem geplant, Geflüchteten, die seit fünf Jahren in Deutsch­land leben, einen ein­jähri­gen Aufen­thalt auf Probe zu gewähren, während­dessen sie andere Voraus­set­zun­gen für einen Aufen­thalt­sti­tel wie Leben­sun­ter­haltssicherung und Iden­tität­sklärung nach­holen kön­nen. Solange diese Regelun­gen bun­desrechtlich nicht umge­set­zt sind, leben viele Men­schen in ständi­ger Angst vor ein­er Abschiebung. Die genan­nten Bun­deslän­der ver­hin­dern das schon jet­zt. Das CDU-geführte Schleswig-Hol­stein teilte seinen Aus­län­der­be­hör­den beispiel­sweise mit, dass keine Ein­wände beste­hen, wenn schon jet­zt Aufen­thalt­ser­laub­nisse an die entsprechende Per­so­n­en­gruppe erteilt wür­den. Ähn­lich regelt es auch die Ampel-Regierung von Rhein­land Pfalz. In Nieder­sach­sen soll Per­so­n­en, die mit hoher Wahrschein­lichkeit in den Anwen­dungs­bere­ich der kün­fti­gen bun­des­ge­set­zlichen Regelun­gen fall­en wer­den, bere­its jet­zt eine so genan­nte Ermessens­dul­dung erteilt wer­den. So sind sie vor Abschiebun­gen geschützt.

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