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Brandenburgs Innenminister treibt Politik der Ausgrenzung voran

*Pressemit­teilung, Pots­dam, 19. Sep­tem­ber 2017*
Flüchtlingsauf­nahme statt Abschiebe­lager – Flüchtlingsrat fordert Abschaf­fung der Iso­la­tion von Asylsuchenden 
Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Karl-Heinz Schröter möchte zukün­ftig Schutz­suchende bis zu zwei Jahre in der Erstauf­nah­meein­rich­tung fes­thal­ten, wo sie grund­sät­zlich erschw­erten Zugang zu Beratungs- und Unter­stützungsstruk­turen im Land haben. Bran­den­burg wäre damit eines der ersten Bun­deslän­der, das die restrik­tive Bun­de­spoli­tik umset­zt. Ziel ist offen­sichtlich die möglichst rei­bungslose Abschiebung von Flüchtlin­gen unter Auss­chluss der Öffentlichkeit. Rück­endeck­ung erhält Schröter für seine diskri­m­inierende Iso­la­tion­spoli­tik durch Lan­dräte und Ober­bürg­er­meis­ter, wie nach ein­er Beratung mit diesen in Pots­dam am Mon­tag bekan­nt wurde.
Möglich wird der Vorstoß des Innen­min­is­ters durch das „Gesetz zur besseren Durch­set­zung der Aus­reisepflicht“, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Allerd­ings räumt das Gesetz den Län­dern ein, von der Regelung zur Ver­längerung des Aufen­thaltes in der Erstauf­nahme keinen Gebrauch zu machen. Das Innen­min­is­ter Schröter sich zum wieder­holten Male damit pro­fil­iert, restrik­tive Bun­de­spoli­tik möglichst schnell umzuset­zen, ver­wun­dert lei­der nicht.1 Angesichts der unmit­tel­bar bevorste­hen­den Bun­destagswahl schielt Schröter offen­bar nach rechts und lässt Schutzbe­darfe außer Acht.
Die Fol­gen, Men­schen mit ange­blich „schlechter Bleibeper­spek­tive“ bis zu 24 Monat­en in der Erstauf­nahme unterzubrin­gen, die so als Abschiebe­lager miss­braucht wird, kön­nen für die Betrof­fe­nen ver­heerend sein: Der so erschw­erte Kon­takt zu Unterstützer_innen, Beratungsstellen und Rechtsanwält_innen führt dazu, dass Geflüchtete sowohl im Ver­fahren als auch bei dro­hen­der Abschiebung ohne Hil­festel­lung oder gar Zugang zu Rechtss­chutz bleiben. Es ist davon auszuge­hen, dass so in hohem Maße zahlre­iche Schutz­suchende nicht das Recht auf den Schutz bekom­men, der ihnen indi­vidu­ell zuste­ht. Selb­st Min­der­jährige wer­den von der Lagerpflicht nicht ausgenom­men. Das Kindeswohl ist dann so mas­siv gefährdet, dass eine Vere­in­barkeit mit der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion äußerst fraglich ist. Men­schen durch ein Fes­thal­ten in der Erstauf­nah­meein­rich­tung bis zu zwei Jahren den Zugang zum Arbeits­markt zu ver­wehren, ver­hin­dert die Inte­gra­tion und wider­spricht den Vor­gaben der europäis­che Recht­snorm für die Auf­nahme Asylsuchender.
Schon jet­zt sind Rechtsver­let­zun­gen in der Erstauf­nahme an der Tage­sor­d­nung. Maßge­bliche EU-Richtlin­ien, die ins­beson­dere Kinder, Allein­erziehende, Frauen und Kranke schützen und die Qual­ität der Asylver­fahren und die Ver­sorgung gewährleis­ten sollen, wer­den in den bran­den­bur­gis­chen Erstauf­nah­meein­rich­tun­gen nicht umge­set­zt. Den Flüchtlingsrat erre­ichen regelmäßig mas­sive Beschw­er­den u.a. über die unzure­ichende Beratung zum Asylver­fahren, Män­gel bei der medi­zinis­chen Ver­sorgung und Erken­nung beson­der­er Schutzbe­darfe. Wür­den die Pläne des Innen­min­is­ters umge­set­zt, würde dies zur dauer­haften Real­ität für sehr viele Flüchtlinge in Brandenburg.
Der Flüchtlingsrat fordert deshalb das zuständi­ge Min­is­teri­um dazu auf, von diesen Plä­nen abzuse­hen. Eine dauer­hafte Iso­la­tion von Geflüchteten in der Erstauf­nahme darf nicht weit­er vor­angetrieben wer­den. Wed­er die Lan­desregierung noch die Zivilge­sellschaft soll­ten sich damit abfind­en, dass ein Par­al­lel­sys­tem für Schutz­suchende geschaf­fen wird, das ihre sys­tem­a­tis­che Entrech­tung und Aus­gren­zung vorantreibt. Der Zugang zu Rechtss­chutz, Unter­stützungsstruk­turen und Inte­gra­tionsleis­tun­gen muss für Schutz­suchende in Bran­den­burg offen sein. Der Flüchtlingsrat kri­tisiert außer­dem den rechtlich frag­würdi­gen Begriff der „schlecht­en Bleibeper­spek­tive“ aufs Schärf­ste, den der Innen­min­is­ter für eine Entschei­dung über die Dauer des Aufen­thaltes in der Erstauf­nahme offen­bar zu Grunde leg­en will. Der Kern des Asyl­sys­tems sieht eine indi­vidu­elle Prü­fung von Flucht­grün­den vor, und keine pauschale und oft willkür­liche Vor­ab-Ein­schätzung und Selek­tion anhand des Herkun­ft­s­lan­des. Das bre­it kri­tisierte Label der „gerin­gen“ oder „schlecht­en“ Bleibeper­spek­tive dient als zen­trales Instru­ment, schutz­suchen­den Men­schen Teil­habe zu ver­sagen und sie an ihrem indi­vidu­ellen Recht auf Auf­nahme und Schutz vor­bei schnell wieder außer Lan­des zu schaf­fen. Durch die monate- und jahre­lange Abschot­tung in den Erstauf­nah­meein­rich­tun­gen soll dies umge­set­zt wer­den. Bran­den­burg darf sich an dieser flüchtlings­feindlichen Poli­tik nicht beteiligen.
 
1     Der Flüchtlingsrat berichtete: _http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/aktuelles/pm-mit-der-abschiebequote-gegen-den-rechtsstaat-fluechtlingsrat-fordert-ruecktritt-von-law-and-order-minister-schroeter_ _http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/aktuelles/pm-von-der-willkommens-zur-abschiebekultur_
 
Pressekon­takt: Lot­ta Schwedler 0176 214 250 57

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