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Braune Brandstifter

TREBBIN Sehn­süchtig hat­te Treb­bins Bürg­er­meis­ter Thomas Berg­er das Urteil erwartet. Doch ganz befriedigte ihn das Ergeb­nis des Prozess­es gegen fünf Män­ner, die 1996 ital­ienis­che Bauar­beit­er durch Treb­bin (Tel­tow-Fläming) gejagt und geprügelt hat­ten, dann doch nicht.

 

Bere­its seit Monat­en sorge die Mit­glied­schaft von zwei der Angeklagten in der Frei­willi­gen Feuer­wehr für Gerede im Ort, bestätigt das Stad­to­ber­haupt auf MAZ-Anfrage. Auch sechs Jahre nach der Tat sollen Stef­fen T. und Sil­vio K. noch immer recht­sex­treme Ein­stel­lun­gen haben. Let­zter­er ist nicht nur ein­fach­es Mit­glied, son­dern auch Jugen­daus­bilder für Atem­schutzgeräte. Für CDU-Mann Berg­er eine unerträgliche Sit­u­a­tion. “Entwed­er die bei­den dis­tanzieren sich öffentlich vom Recht­sex­trem­is­mus — oder sie müssen die Feuer­wehr verlassen.”

 

Ganz so ein­fach sei ein Rauss­chmiss jedoch nicht, erk­lärt Berg­er. Bran­den­burgs Brand­schutzverord­nung sehe einen Auss­chluss aus der Feuer­wehr erst bei ein­er Verurteilung zu min­destens einem Jahr Frei­heitsstrafe vor. Doch Sil­vio K. und Stef­fen T. prof­i­tierten davon, dass auf sie nachträglich Jugend­strafrecht angewen­det wurde, da sie zur Tatzeit erst 18 und 17 Jahre alt waren. Sie kamen mit Ver­war­nun­gen und Geld­strafen davon.

 

Dafür, dass sich die bei­den Angeklagten in den ver­gan­genen Jahren von ihrer recht­sex­trem­istis­chen Ein­stel­lung ver­ab­schiedet haben, spricht wenig. Nach Überzeu­gung der Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft war Sil­vio K. am Über­fall auf den dunkel­häuti­gen Amerikan­er Edward C. am 14. April 2001 beteiligt. Die Anklage wegen des “Ver­dachts auf Kör­per­ver­let­zung” wurde dann jedoch nach Para­graph 153 eingestellt. Ein Pas­sus, der zur Anwen­dung kommt, wenn “die Schuld des Täters als ger­ing anzuse­hen wäre und kein öffentlich­es Inter­esse an der Ver­fol­gung besteht”.

 

Im Früh­jahr wur­den sowohl Sil­vio K. als auch Stef­fen T. erneut von der Polizei aufge­grif­f­en: beim Hören von Liedern der Neon­azi-Kult­band “Landser”, die in eini­gen Tex­ten zum Mord aufruft. Beson­ders pikant: Die recht­sex­treme Par­ty fand am 20. April statt, Hitlers Geburt­stag. Beze­ich­nend für die innere Ein­stel­lung Stef­fen T.s war auch die Aus­sage ein­er Jugendgericht­shelferin: Sie berichtete, dass Stef­fen T. ihr gegenüber Aus­län­der pauschal als “Sozialschmarotzer” beschimpft habe.

 

Trotz dieser Vorkomm­nisse tut sich Feuer­wehr schw­er mit ein­er Entschei­dung. Ger­ade Sil­vio K. sei ein­er der “leis­tungsstärk­sten Kam­er­aden”, heißt es. Burkhard Hein­rich, Chef der 72-köp­fi­gen Treb­bin­er Feuer­wehr, ver­wies darauf, dass für einen Auss­chluss der Amts­brand­meis­ter Peter Giesel­er zuständig sei. Dieser glaubt, dass man nicht viel machen könne, “außer auf die Gesin­nung Ein­fluss zu nehmen”. Immer­hin: Von seinem Posten als Aus­bilder wurde K. inzwis­chen entbunden.

 

Verärg­ert zeigt sich der Bürg­er­meis­ter darüber, dass Stef­fen T. sich trotz Auf­forderung bis­lang noch kein einziges Mal bei ihm gemeldet habe. Auch Sil­vio K. habe sich — trotz erster Rück­sprache — noch nicht klar zu den Vor­wür­fen geäußert. Seine Geduld sei jet­zt am Ende. Bei­de Kam­er­aden hät­ten jet­zt noch bis zum Ende der Herb­st­fe­rien Zeit, so Berg­er. “Dann will ich ein klares Zeichen sehen — son­st wird es Kon­se­quen­zen haben.”

 

Unmöglich ist der Rauswurf jeden­falls nicht: Ein Blick in die “Verord­nung über die Lauf­bah­nen der ehre­namtlichen Ange­höri­gen der Frei­willi­gen Feuer­wehren”, zeigt Wege auf. Dort ste­ht unter Absatz 3, dass ein Auss­chluss möglich ist, wenn der Ange­hörige “aus einem anderen Grund nicht mehr würdig erscheint, den Dienst in der Frei­willi­gen Feuer­wehr zu ver­richt­en”. Entschei­dungs­befugt darüber sei “der Leit­er der Feuer­wehr im Benehmen mit dem Träger des Brandschutzes”.

 

Der Chef des Lan­des­feuerver­bands Klaus Schultze zeigte sich erstaunt über die Schwierigkeit­en der Treb­bin­er. Ein Kam­er­ad, der durch recht­sex­treme Äußerun­gen auf­fällt, sei auch am Strahlrohr kein ver­lässlich­er Part­ner mehr, macht Schultze klar. So sei etwa in der Zeuthen­er Wehr vor einiger Zeit ein Mit­glied durch NPD-fre­undliche Kom­mentare aufge­fall­en. “Alle anderen haben mas­siv Front gegen ihn gemacht. Der war nicht mehr lange dabei.”

 


 

Verurteilung kurz vor der Ver­jährung
 

Die Treb­bin­er Men­schen­jagd hat­te weit über die Lan­des­gren­zen hin­aus für Entset­zen gesorgt: Am Abend des 30. Sep­tem­ber 1996 hat­te eine Meute von Recht­sex­tremen gezielt Jagd auf ital­ienis­che Bauar­beit­er gemacht und diese teils schw­er verletzt.

 

Doch nur zwei der Schläger mussten damals büßen. Jan Weicht wurde 1997 wegen ver­sucht­en Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er hat­te dem Ital­iener Orazio Giamblan­co mit ein­er Base­bal­lkeule den Schädel zertrüm­mert. Das Opfer über­lebte knapp und ist seit­dem schw­er behin­dert. Francesco Heim, ein weit­er­er Mit­täter, ver­büßt seit 1997 eine achtjährige Jugendstrafe.

 

Der Prozess gegen die restlichen Schläger kam im let­zten Augen­blick: Kurz vor Ver­jährung der Tat pack­te Haupt­täter Jan Weicht aus und belastete sieben sein­er früheren Kumpel aus der “Freien Kam­er­ad­schaft Treb­bin” schw­er. Vor dem Luck­en­walder Amts­gericht wurde der Fall nochmals aufgerollt. Obwohl der Haupt­be­las­tungszeuge nach­weis­bar in eini­gen Punk­ten gel­o­gen hat­te und alle Zeu­gen aus der recht­sex­tremen Szene unter kollek­tivem Gedächt­nisver­lust lit­ten, sah der Richter eine Mit­täter­schaft als erwiesen an.

 

Das Urteil: Sil­vio K. (24) und Stef­fen T. (23) erhiel­ten nach Jugend­strafrecht eine Ver­war­nung. Let­zter­er muss zudem 400 Euro an Amnesty Inter­na­tion­al zahlen, Sil­vio K. 600 Euro an einen Suchthil­fevere­in. André P. (28) erhielt acht Monate auf Bewährung, seine früheren Kumpane René E. (27) und Dirk P. (29) kamen mit je vier Monat­en davon, die eben­falls zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den. Auch sie wur­den zu Geld­strafen zwis­chen 250 und 600 Euro verurteilt. Alle Verurteil­ten haben inzwis­chen Beru­fung eingelegt.

 

Das Ver­fahren gegen die Angeklagten Karsten H. und Rico Z. wurde abge­tren­nt. Ein Ver­hand­lung­ster­min ste­ht noch nicht fest.

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