TREBBIN Die Vorwürfe gegen die Freiwillige Feuerwehr Trebbin (Teltow-Fläming), rechtsextreme Kameraden in ihren Reihen zu dulden, sind gestern erhärtet worden. Das Amtsgericht Luckenwalde hält es für erwiesen, dass der Feuerwehrmann Silvio K. an einer Feier teilnahm, bei der Lieder der Neonazi-Band Landser gespielt und gesungen wurden. Die Bundesanwaltschaft hat Landser als kriminelle Vereinigung angeklagt.
K.s Zeugenaussage, er und seine Bekannten hätten keine Landser-Lieder gehört, wertete Richter Stephan Heinrich als “vorsätzliche Falschaussage”. Schon zuvor hatte K. eine Nähe zum Rechtsextremismus öffentlich stets bestritten. Der 25-Jährige beteuerte sogar: “Jegliche Art von Extremismus, Rassismus und Radikalismus sowie Gewalt und Terror lehne ich ab!”
Diese Bekundungen stehen in krassem Widerspruch zu dem Text des Landser-Lieds, das K. und andere in der Nacht zum 20. April 2002 (Hitlers Geburtstag) in einer Trebbiner Wohnung gehört und lautstark mitgesungen hatten. In dem Lied “Odin/Walvater Wotan” heißt es: “Heil, heil, heil! Wir wollen euren Jesus nicht, das alte Judenschwein. Denn zu Kreuze kriechen kann nichts für Arier sein. Die Bibel und das Kruzifix, die soll der Geier holen. Wir wollen eure Pfaffen nicht und euren Schweinepapst aus Polen. Walvater Wotan soll unser Herrgott sein, Walvater Wotan wird Germanien befreien. Nun fleh zu deinem Judengott, er hört dich nicht, du Christenschwein.”
Das Gericht stützte sich auf die Aussagen mehrerer Polizisten. Sie gaben an, an jenem Abend im April zunächst Lieder verschiedener Neonazi-Bands gehört zu haben. Die Musik sei so laut abgespielt worden, dass sie bis auf die Straße schallte. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurde eine selbstgebrannte CD mit der Aufschrift “Gemischtes” sichergestellt. Gespeichert waren darauf Lieder der rechtsextremen Gruppen Landser, Sturmgewehr und Freikorps.
Öffentliches Beschimpfen eines religiösen Bekenntnisses kann nach Paragraph 166, Absatz 1 des Strafgesetzbuches mit dreijähriger Freiheits- oder einer Geldstrafe geahndet werden. In dem Prozess gestern stand Silvio K. nur als Zeuge und nicht als Angeklagter vor Gericht. Bislang wurde lediglich der Besitzer der Trebbiner Wohnung, in der K. und andere Neonazi-Musik abspielten, zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt — allerdings auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Insider gehen jedoch davon aus, dass die Potsdamer Staatsanwaltschaft bald auch Silvio K. und die übrigen Sänger jenes Abends anklagen könnte. Ob dies jedoch schließlich zu K.s Ausschluss aus der Feuerwehr führen wird, ist ungewiss. Amtswehrführer Burkhard Heinrich konnte sich mit diesem Anliegen bisher nicht durchsetzen — auch nicht, nachdem vor drei Monaten das Amtsgericht Luckenwalde Silvio K.s für schuldig befunden hatte, an der Gewaltorgie beteiligt gewesen zu sein, die in Trebbin am 30. September 1996 in der Ermordung des sizilianischen Bauarbeiters Orazio Giamblanco gipfelte.