Im Fall des Asylsuchenden Pakistaners Usman M., der bereits einmal nach Ungarn abgeschoben werden sollte, was nur auf Intervention eine Kanadiers im Flugzeug verhindet wurde, soll es am 25. Juli 2013 eine erneute Abschiebung nach Ungarn geben. Dies obwohl das Verwaltungsgericht dies ausdrücklich untersagt hat. Im anhängigen Rechtsschutzverfahren hat das zuständige Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder dem Bundesamt aufgegeben, auf die “Bundespolizei einzuwirken, dass eine Abschiebung des Antragstellers (Usman M.) bis zu einer Entscheidung des Gerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterbleibt.” Eine endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. In krasser Missachtung des Gerichts soll aber nun am morgigen Tag die Abschiebung erfolgen. Usman M. befindet sich weiter in Abschiebehaft. Seit dem 18. Juli 2013 ist er im Krankenhaus. Zwei Polizisten stehen Tag und Nacht vor seiner Tür. Ein von der Bundespolizei herbeigeschaffter Arzt, der in seinem letzten Pseudo-Attest bezüglich Herrn Usman M. von “Asylantenmissbrauch” sprach, stellt lapidar fest, Usman M. sei “weinerlich” und jedenfalls reisefähig. Andere ärztliche Stellungnahmen werden bewusst missachtet. Berenice Böhlo Rechtsanwältin PRESSEKONTAKT: BERENICE BÖHLO, RECHTSANWÄLTIN: 030 4467 9224 IVANA DOMAZET, FLÜCHTLINGSRAT BRANDENBURG: 0176 3148 3547
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