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Bundesgerichtshof will im Herbst über Hetzjagd-Urteil verhandeln

COTTBUS/LEIPZIG. Ver­mut­lich im Okto­ber wird sich der Bun­des­gericht­shof (BGH) in ein­er mündlichen Ver­hand­lung mit dem Urteil zum Tod des algerischen Asyl­be­wer­bers Farid Guen­doul beschäfti­gen. Der 28-jährige Guen­doul, der in Deutsch­land unter dem Namen Omar ben Noui Zuflucht gesucht hat­te, war im Früh­jahr 1999 auf der Flucht vor recht­en Jugendlichen in Guben durch eine Glastür gesprun­gen und hat­te sich dabei so schw­er ver­let­zt, dass er verblutete. Das Landgericht Cot­tbus hat­te im Novem­ber 2000 acht der elf Angeklagten der fahrläs­si­gen Tötung für schuldig befun­den. Drei der Angeklagten wur­den zu Haft­strafen zwis­chen zwei und drei Jahren verurteilt — zwei von ihnen aber auch wegen ander­er Tat­en. Sechs wur­den zu Bewährungsstrafen verurteilt, zwei kamen mit ein­er Ver­war­nung davon.

Revi­sion ein­gelegt gegen das Urteil hat­ten sowohl der Großteil der Vertei­di­ger als auch die Anwältin­nen der Neben­klage, die Ange­hörige Guen­douls und Über­lebende jen­er Nacht vertreten. Nur die Cot­tbusser Staat­san­waltschaft akzep­tierte das Urteil. Doch die Gen­er­al­bun­de­san­waltschaft, die ober­ste deutsche Staat­san­waltschaft, hielt es für sin­nvoll, dass der Fall mündlich vor dem Leipziger BGH ver­han­delt wird. “Wir haben einen Ter­min­santrag gestellt”, bestätigte die Press­esprecherin der Karl­sruher Behörde. Wie dieser begrün­det sei, wollte sie aber nicht sagen. So bleibt offen, ob der Gen­er­al­bun­de­san­walt eher der Argu­men­ta­tion der Neben­kläger fol­gt, die das Urteil für zu milde hiel­ten, oder eher den Vertei­di­gern, die es als zu hart ablehn­ten. Sollte der BGH die Revi­sion­santräge für begrün­det hal­ten, kön­nte es zu ein­er kom­plet­ten oder teil­weisen Neuau­flage des Prozess­es kom­men, der in der ersten Instanz 17 Monate gedauert hatte. 

Zufrieden mit der neuesten Entwick­lung ist Christi­na Clemm, eine der Neben­klagev­ertreterin­nen. “Das ist schon mal ganz gut”, sagte die Berlin­er Anwältin. Ende ver­gan­gener Woche habe sie der BGH darüber informiert, dass es zu ein­er mündlichen Ver­hand­lung kom­men soll. Der BGH habe einen Ter­min im Okto­ber avisiert. 

Um den Neben­klägern die Revi­sion zu finanzieren, hat­te der Vere­in “Opfer­per­spek­tive” zu Spenden aufgerufen. Knapp 45 000 Euro kamen dabei zusammen.

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