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Bundeswehr-Schießplatz soll doch noch verhindert werden

Mit zwölf Kla­gen gegen die Bun­deswehr wollen Gemein­den, Umweltver­bände und
Touris­musun­ternehmen das “Bom­bo­drom” in Nord­bran­den­burg doch noch
ver­hin­dern. Die Bürg­er­be­we­gun­gen “Freie Hei­de” und “Freier Him­mel” schöpfen
wieder Hoffnung.

 

Die Kla­gen richt­en sich gegen die Wiedere­in­rich­tung des einstigen
Trup­penübungsplatzes der Sow­je­tarmee in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de als
Luft-Boden-Schieß­platz der Bun­deswehr. Geg­n­er nen­nen ihn “Bom­bo­drom”. Ende
Juni/Anfang Juli mussten die Geg­n­er zwei Schlap­pen ein­steck­en. Erst erklärte
die EU-Kom­mis­sion in Brüs­sel, sie sehe keine Ver­let­zung der
EU-Umwel­trichtlin­ie. Kurz darauf kündigte Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter
Struck (SPD) an, nach den Som­mer­fe­rien den Schieß­be­trieb wieder aufzunehmen,
nach elf Jahren Pause und elf Jahren Rechtsstre­it. Doch in den letzten
Julita­gen stellte sich her­aus: Die Mil­itärs haben überse­hen, den “sofor­ti­gen
Vol­lzug” ihrer Pläne anzuord­nen — juris­tisch ein Ver­säum­nis, das womöglich
den Start der Flug­be­we­gun­gen hinauszögert.

 

Am Mittwoch reicht­en die Anwälte der Geg­n­er des Schieß­platzes zwölf Klagen
beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein, die so lange auf­schiebende Wirkung
haben, bis sofor­tiger Vol­lzug ange­ord­net wird. Zuvor schon hat­te die
EU-Kom­mis­sion mit­geteilt, das Ver­fahren wegen möglich­er Umweltschä­den erneut
aufzunehmen. Die Bun­desregierung hat­te Brüs­sel falsche Zahlen genannt.

 

Eine Behörde kann die “sofor­tige Vol­lziehung” ein­er Maß­nahme anord­nen, wenn
dieser Schritt “im öffentlichen Inter­esse” liegt. Bleibt die Anord­nung aus -
wie beim Bescheid des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums an die betrof­fe­nen Gemeinden
über die Auf­nahme der Bomben­ab­würfe — haben Wider­sprüche und
Anfech­tungskla­gen “auf­schiebende Wirkung”. Dann muss erst das Ende des
Rechtsstre­its abge­wartet wer­den, was noch ein­mal Jahre dauern könnte.

 

Allerd­ings kön­nen Behör­den jed­erzeit die Anord­nung “sofor­tige Vollziehung”
nach­holen. Die Bun­desregierung hat das bish­er nicht getan. Tut sie es,
müsste das Gericht im Eil­ver­fahren die Inter­essen von Regierung und Klägern
abwä­gen und entschei­den, ob die auf­schiebende Wirkung wiederhergestellt
wer­den muss. Anwalt Rain­er Geulen (Berlin) sagte bei der Ein­re­ichung der
Wider­sprüche: “Wir sind entschlossen, den Platz mit allen rechtsstaatlichen
Mit­teln zu verhindern.”

 

Im Juni hat­te die Gen­eraldirek­tion Umwelt der EU-Kom­mis­sion der
Bürg­er­be­we­gung “Freier Him­mel” mit­geteilt, deren Beschw­erde werde nicht der
Kom­mis­sion zugeleit­et, “da keine Ver­let­zung des Gemeinschaftsrechts
fest­gestellt wer­den kann”. Die Direk­tion bezog sich auf Dat­en der
Bun­desregierung, die von 161 Ein­sätzen mit Übungsmu­ni­tion pro Jahr
gesprochen und sie 15 000 Ein­sätzen mit schar­fer Muni­tion zur Zeit der
sow­jetis­chen Nutzung gegenübergestellt hat­te. Pein­lich­er Fehler oder
Absicht — tat­säch­lich hat­te die Bun­desregierung stets von 1700 Ein­sätzen im
Jahr gesprochen, wobei ein Ein­satz bis zu fünf Anflüge umfasst. Die Anwohner
müssen also mit 8500 Anflü­gen rech­nen. Da der Betrieb an Woch­enen­den und in
den Som­mer­fe­rien ruhen soll, wären das mehr als 30 Anflüge am Tag.

 

Nach­dem die Bürg­er­be­we­gung auf die falschen Zahlen hingewiesen hat, will die
EU-Gen­eraldirek­tion erneut prüfen, ob so viele Ein­sätze in ein­er der
schön­sten Gegen­den Deutsch­lands nahe dem Natur­park Müritz nicht doch gegen
die €päis­che Umwel­trichtlin­ie verstoßen.

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