Potsdam — Nachdem zu Beginn der Woche bekannt wurde, dass die Potsdamer
Staatsanwaltschaft erwägt, ein Ermittlungsverfahren gegen Axel Lüdders, den
Chef des Brandenburger Landeskriminalamtes (LKA), wegen Strafvereitelung im
Amt einzuleiten, müssen sich die Potsdamer Strafverfolger nun selbst gegen
den Vorwurf verteidigen, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. “Es wird
zurzeit geprüft, ob es Anhaltspunkte für den behaupteten Geheimnisverrat
gibt”, bestätigte gestern Petra Marx, Sprecherin von Justizministerin
Barbara Richstein.
Ein pikanter Vorgang: Denn geäußert hatte diese Behauptung Innenminister
Jörg Schönbohm (CDU) bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten.
Daraufhin hatte sich Frau Richstein mit Generalstaatsanwalt Erardo
Rautenberg zu einem mehrstündigen Gespräch getroffen. Zwar dementierte ihre
Sprecherin gestern, dass die Ministerin hier auf Geheiß ihres Parteifreundes
für Ruhe und Ordnung in dem brisanten Verfahren gegen einen früheren V‑Mann
des Brandenburger Verfassungsschutzes sorgen soll.
“Beide sind übereingekommen, dass es der Bedeutung des Verfahrens
entspricht, wenn der Generalstaatsanwalt künftig über den Sachstand in dem
Verfahren informiert”, sagte Frau Marx. Doch in Wahrheit gehe es darum, dass
Schönbohm mit seiner Bemerkung einen seiner Spitzenbeamten aus der
Schusslinie nehmen wolle, wie es im Innenministerium heißt. Die juristische
Auseinandersetzung, ob es geboten ist, gegen Lüdders ein Verfahren wegen
Strafvereitelung im Amt einzuleiten, weil er die Staatsanwaltschaft
möglicherweise nur unzureichend über den Verrat einer Polizeirazzia in
Brandenburgs militanter Neonazi-Szene informiert hat, gilt dem Vernehmen
nach als “vorgeschoben”. Dieser Streit sei nur “akademischer Natur”.
Denn Lüdders hatte bereits den Generalbundesanwalt über den Verrat der
Razzia informiert. Ausgeplaudert haben soll dies der V‑Mann Christian K.,
gegen den die Potsdamer Oberstaatsanwältin seit Mai wegen Strafvereitelung
ermittelt. Die Akten der Bundesanwaltschaft könnten ohne Probleme für die
Potsdamer Ermittlungen herangezogen werden, wenn es Zweifel gebe, hieß es im
Ministerium.