Kategorien
Uncategorized

Staatsanwälte sollen Dienstgeheimnis nicht gewahrt haben

Pots­dam — Nach­dem zu Beginn der Woche bekan­nt wurde, dass die Potsdamer
Staat­san­waltschaft erwägt, ein Ermit­tlungsver­fahren gegen Axel Lüd­ders, den
Chef des Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA), wegen Strafvere­it­elung im
Amt einzuleit­en, müssen sich die Pots­damer Strafver­fol­ger nun selb­st gegen
den Vor­wurf vertei­di­gen, Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en zu haben. “Es wird
zurzeit geprüft, ob es Anhalt­spunk­te für den behaupteten Geheimnisverrat
gibt”, bestätigte gestern Petra Marx, Sprecherin von Justizministerin
Bar­bara Richstein.

 

Ein pikan­ter Vor­gang: Denn geäußert hat­te diese Behaup­tung Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) bei einem Hin­ter­grundge­spräch mit Journalisten.
Daraufhin hat­te sich Frau Rich­stein mit Gen­er­al­staat­san­walt Erardo
Raut­en­berg zu einem mehrstündi­gen Gespräch getrof­fen. Zwar demen­tierte ihre
Sprecherin gestern, dass die Min­is­terin hier auf Geheiß ihres Parteifreundes
für Ruhe und Ord­nung in dem brisan­ten Ver­fahren gegen einen früheren V‑Mann
des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes sor­gen soll.

 

“Bei­de sind übereingekom­men, dass es der Bedeu­tung des Verfahrens
entspricht, wenn der Gen­er­al­staat­san­walt kün­ftig über den Sach­stand in dem
Ver­fahren informiert”, sagte Frau Marx. Doch in Wahrheit gehe es darum, dass
Schön­bohm mit sein­er Bemerkung einen sein­er Spitzen­beamten aus der
Schus­slin­ie nehmen wolle, wie es im Innen­min­is­teri­um heißt. Die juristische
Auseinan­der­set­zung, ob es geboten ist, gegen Lüd­ders ein Ver­fahren wegen
Strafvere­it­elung im Amt einzuleit­en, weil er die Staatsanwaltschaft
möglicher­weise nur unzure­ichend über den Ver­rat ein­er Polizeirazz­ia in
Bran­den­burgs mil­i­tan­ter Neon­azi-Szene informiert hat, gilt dem Vernehmen
nach als “vorgeschoben”. Dieser Stre­it sei nur “akademis­ch­er Natur”.

 

Denn Lüd­ders hat­te bere­its den Gen­er­al­bun­de­san­walt über den Ver­rat der
Razz­ia informiert. Aus­ge­plaud­ert haben soll dies der V‑Mann Chris­t­ian K.,
gegen den die Pots­damer Ober­staat­san­wältin seit Mai wegen Strafvereitelung
ermit­telt. Die Akten der Bun­de­san­waltschaft kön­nten ohne Prob­leme für die
Pots­damer Ermit­tlun­gen herange­zo­gen wer­den, wenn es Zweifel gebe, hieß es im
Ministerium.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot