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(Anti-)Rassismus

Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus” verliehen

21. März 1960: 69 Men­schen ster­ben bei ein­er friedlichen Demon­stra­tion in Sharpville, Südafri­ka, durch die Maschi­nengewehrsal­ven der weißen Gewaltherrschaft. 1969 erk­lären die vere­in­ten Natio­nen diesen Tag zum Inter­na­tionalen Tag zur Über­win­dung von Ras­sis­mus. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg vergibt seit 1997 zu diesem Tage den DENKZETTEL für sys­tem­inter­nen und struk­turellen Ras­sis­mus in Bran­den­burg­er Behör­den und Ämtern. In diesem Jahr geht der DENKZETTEL für struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus zum Anti­ras­sis­mus-Tag 2010 an das Recht­samt der Stadt Bran­den­burg an der Havel.

 

In ein­er rechtlichen Stel­lung­nahme unter­stellt das Recht­samt der Stadt Bran­den­burg a. d. Hav­el dem gehör­losen Flüchtling Her­rn C. jahre­lange Vortäuschung dieser Gehör­losigkeit, obwohl diese fachärztlich bescheinigt ist. Als Begrün­dung für die Unter­stel­lung dieser Vortäuschung wird dann auch noch die jahre­lange sportliche Betä­ti­gung von Hern C. in dem Berlin­er Gehör­losen Sport-Club Comet e.V. ange­führt (s.a. Denkzettel). Mit dieser Stel­lung­nahme wer­den absichtlich und bewusst vor­liegende Fak­ten ignori­ert um Gründe für eine Ablehnung der Aufen­thalt­ser­laub­nis vor­brin­gen zu können.

 

Hin­ter­grund: Im Jahr 1999 flieht der gehör­lose Herr C. aus Sier­ra Leone nach Deutsch­land und lebt seit­dem in Bran­den­burg a.d. Hav­el. In Sier­ra Leone lebte er sehr abgeschieden von der restlichen Dorf­bevölkerung und kon­nte sich auss­chließlich mit seinen Eltern ver­ständi­gen. In Bran­den­burg fand er schnell Anschluss an Mit­glieder des Gehör­losen­vere­ins, mit deren Hil­fe er die deutsche Gebär­den­sprache erlernte und mit­tler­weile auch einige deutsche Wörter lesen und schreiben kann. Seit mehreren Jahren spielt er im Berlin­er Gehör­losen Sport-Club Comet e.V. Fußball. Auf eigene Ini­tia­tive hat er im Herb­st 2009 eine Arbeit gefun­den, die Arbeit­ser­laub­nis erhal­ten und ver­di­ent jet­zt selb­st­ständig seinen Leben­sun­ter­halt. Allerd­ings lebt er auch nach über 10 Jahren immer noch mit dem Sta­tus der Dul­dung. An den von der zuständi­gen Aus­län­der­be­hörde geforderten Mitwirkungspflicht­en, z.B. Teil­nahme bei Botschaftsvor­führun­gen, hat er bere­itwillig teilgenommen.

In einem gerichtlichen Klagev­er­fahren zur Erlan­gung ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis unter­stellt das Recht­samt der Stadt Bran­den­burg a.d. Hav­el ihm nun im Jan­u­ar 2010, dass er sehr wohl hören könne: „Seine vielfälti­gen sportlichen Aktiv­itäten verdeut­lichen gle­ich­wohl, dass er dur­chaus in der Lage ist, sich zu ver­ständi­gen und auch das Gesagte auf jeden Fall bei ein­er bes­timmten Laut­stärke zu verstehen.“

 

Es ist völ­lig unver­ständlich, wie eine solche Unter­stel­lung nach 10 Jahren noch immer zus­tande kommt, zumal fachärztliche Atteste der Aus­län­der­be­hörde vor­liegen, welche Her­rn C. seine völ­lige Gehör­losigkeit bescheini­gen, abge­se­hen davon, dass die Argu­men­ta­tion des Recht­samts jeglich­er Logik entbehrt.

Außer­dem unter­stellt das Recht­samt Her­rn C., dass er seine Heimat­sprache in Schrift­form beherrscht, was daraus abgeleit­et wird, dass er in der Lage war deutsche Buch­staben zu erler­nen. Hin­ter­grund: Auf­grund sein­er Gehör­losigkeit war Herr C. gezwun­gen, die lateinis­chen Buch­staben zu erler­nen, um bei Behör­den seine Anliegen vor­tra­gen zu kön­nen. Inzwis­chen geht er auch ohne Begleitung zu Behör­den und schreibt dort in 2–3 Wörtern auf, was er möchte. Ganze Sätze kann Herr C. wed­er sin­ner­fassend lesen, noch schreiben.

Dem Flüchtlingsrat Bran­den­burg fehlt jeglich­es Ver­ständ­nis dafür, wie solche real­itäts­fer­nen und jeglich­er Logik ent­behren­den Rückschlüsse aus Akten getrof­fen und zur Beurteilung ein­er Sit­u­a­tion eines Men­schen herange­zo­gen werden.

Auf­grund dieser unmen­schlichen diskri­m­inieren­den und jegliche Tat­sachen ignori­erende Umgangsweise mit dem Flüchtling Her­rn C. wird der diesjährige Denkzettel für struk­turellen und sys­temim­ma­nen­ten Ras­sis­mus dem Recht­samt Bran­den­burg a.d. Hav­el, und hier der Sach­bear­bei­t­erin Frau Blask verliehen.

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