Kategorien
Uncategorized

Der 9. Prozesstag im Potsdamer Antifaverfahren

Heute wurde zunächst die Befra­gung der Cindy P. fort­ge­set­zt. Hier­bei ging es vor allem darum, wann genau die Zeu­g­in Julia am Tatabend gese­hen habe. Genaueres konnte
die P. dabei nicht sagen, nur dass die Gruppe der Angreifend­en auf den Neben­kläger zuger­an­nt sei, während sie sich abwen­dete und im Wegge­hen auf Höhe der Mit­tel­straße Julia sah.

Hier­auf wurde der Polizist Sch. ver­nom­men, er war Leit­er der damals zuständi­gen Ermit­tlungs­gruppe. Er sagte aus, dass ein­er der Beschuldigten bei sein­er Haftprüfung
eine weit­ere (nun­mehr 5.) Per­son belastet habe, allerd­ings sei ihm nur der Spitz­name der Per­son bekan­nt. Nach ein­er Licht­bild­vor­lage auf dem Polizeire­vi­er hätte der
Beschuldigte dann eine der Per­so­n­en wieder­erkan­nt die nun­mehr auf der Anklage­bank sitze. Sch. berichtete auch, dass der Neben­kläger mehrfach betont habe, eine der
Per­so­n­en die ihn schlug hätte eine Tarn­hose getra­gen, ihm sei allerd­ings nicht bekan­nt, dass ein­er der Beschuldigten am Tatabend eine solche getra­gen habe und diese Tarn­hose kon­nte auch nicht bei ein­er später erfol­gten Haus­durch­suchung aufge­fun­den wer­den. Desweit­eren übte der Polizist ver­hal­tene Kri­tik an der Tator­tar­beit sein­er Kol­legin­nen. So sei ihm das mut­maßliche Tatwerkzeug ein­fach so auf den Tisch gelegt wor­den, auch die Spuren­sicherung am Tatort sei nicht per­fekt gelaufen.

Zu diesem let­zten Punkt wurde dann auch die dritte Zeu­g­in gehört, sie ist Moleku­lar­biolo­gin beim LKA und als solche zuständig für die Auswer­tung von Tatort­spuren. Sie gab an, dass es Richtlin­ien gäbe, wonach die Spuren­sicherung am
Tatort möglichst ster­il abzu­laufen habe um jegliche Verun­reini­gung der Spuren zu ver­mei­den. Ihre Unter­suchungs­ge­gen­stände waren zum einen der bei Julia aufge­fun­dene Teleskop­schlag­stock und Spuren die sich am Schuh eines Beschuldigten befun­den hät­ten. Für let­zteres würde mit einiger Sicher­heit das Opfer als Verur­sach­er in
Betra­cht kom­men, es han­dele sich dabei um Blut. An dem Teleskop­schlag­stock wur­den gle­ich drei DNA-Proben entnommen.

Auf dem Schläger selb­st sei keine DNA des Opfers
fest­gestellt wor­den, an dem Griff allerd­ings hätte sich eine “Mis­chspur” gefun­den, bei der das Opfer als Verur­sach­er nicht mit Sicher­heit aus­geschlossen wer­den kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot