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Der Knast schreckt nicht ab

NEURUPPIN/WUSTRAU Wach­samkeit, null Tol­er­anz und eine strenge Bestra­fung — diesen Kurs will
die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft beibehal­ten, wenn es um die Verfolgung
von poli­tisch motivierten Straftätern geht. Das betonte der Leitende
Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er am Mittwochabend, als er im “Märkischen
Keller” der Richter­akademie in Wus­trau den Bericht sein­er Behörde für das
Jahr 2004 vorlegte. 

Die gute Nachricht: 2004 gab es keine beson­ders schw­eren Gewalt­tat­en. Die
schlechte Nachricht: Die Zahl poli­tisch motiviert­er Straftat­en im Bereich
der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin (Kreise Ost­prig­nitz-Rup­pin, Oberhavel,
Prig­nitz und ein Großteil des Kreis­es Uck­er­mark) ist im Ver­gle­ich zum Jahr
2003 um 40 Fälle auf 472 gestiegen. Speziell die Zahl der Gewaltdelikte
stieg um 10 Prozent. 

An man­gel­nder Strafver­fol­gung liege das nicht, ver­sicherte Gerd Schnittcher.
Er ver­wies auf die hohe Aufk­lärungsquote (81 Prozent bei den
Gewalt­de­lik­ten), die strenge Bestra­fung (in 40 Prozent der Fälle wur­den die
Täter zu Jugend- oder Haft­strafen ohne Bewährung verurteilt), die relativ
schnelle Bestra­fung, häu­fig in so genan­nten beschle­u­nigten Ver­fahren, und
die enge Zusam­me­nar­beit mit der Polizei. “Die Strafver­fol­gung ist nicht mehr
zu opti­mieren”, so Schnittch­er. Das Prob­lem: Wer aus poli­tis­chen Gründen
straf­fäl­lig wird, lässt sich von der Aus­sicht auf Knast nicht abschrecken. 

“Der Witt­stock­er, der ger­ade drei Jahre wegen Mordes abge­brummt hat, steht
am näch­sten Abend wieder mit seinen Kumpels an der Tankstelle.” Gerade
Recht­sex­treme gin­gen nach der Haft “in Sekun­den­schnelle wieder in ihre Szene
zurück”. 

Aufge­fall­en ist den Ermit­tlern der “bürg­er­liche Touch” der Rechtsextremen.
Die verzicht­en auf Springer­stiefel und lassen sich die Haare wach­sen — für
die Staat­san­wälte ein “Wolf im Schafspelz”. 

Ger­ade bei den poli­tisch motivierten Straftat­en ist fast immer Alko­hol im
Spiel. Die Neu­rup­pin­er Staat­san­wälte drin­gen deshalb vor Gericht darauf,
dass Alko­holkon­sum vor der Tat nicht mehr strafmildernd wirkt. Laut
Schnittch­er begin­nen die Gerichte, den Appellen zu folgen.

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