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Der Zweck heiligt nicht alle Mittel”

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Unter neuer Führung soll Bran­den­burgs Verfassungsschutz
restrik­tiv­er beim Ein­satz von V‑Leuten vorge­hen und eine offensivere
Öffentlichkeit­sar­beit betreiben. Das kündigte Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) am Don­ner­stag bei der Vorstel­lung der neuen Geheimdienst-Chefin
Win­friede Schreiber an. Sie hat zum 1. Jan­u­ar Hein­er Wegesin abgelöst, der
in den einst­weili­gen Ruh­e­s­tand geht. 

Aus den V‑Mann-Affären der Ver­gan­gen­heit seien Kon­se­quen­zen gezo­gen worden,
sagte Schön­bohm. “V‑Leute sind wichtig. Aber der Zweck heiligt nicht alle
Mit­tel. Prob­leme, wie es sie gab, wird es nicht mehr geben.” Schreiber
sagte: “Die Gren­zen beim Ein­satz von V‑Leuten sind fein und scharf
einzuhal­ten. Als ehe­ma­lige Ver­wal­tungsrich­terin bin ich da sehr genau”,
sagte Schreiber. Seit Mitte 2002 war sie als Polizeipräsi­dentin in Frankfurt
(Oder) zuständig für Ost-Brandenburg. 

Zen­trale Auf­gabe des Ver­fas­sungss­chutzes bleibe die Bekämp­fung des
Recht­sex­trem­is­mus, erk­lärten Schön­bohm und Schreiber. Die Gefahr einer
gesellschaftlichen Ver­ankerung sei sog­ar gestiegen, weil rechtsextreme
Aktivis­ten nicht mehr “dumpf-chau­vin­is­tisch”, son­dern zunehmend
“pseu­do-bürg­er­lich” aufträten, so Schön­bohm. “Es ist ein Irrtum zu glauben,
ein guter Ver­fas­sungss­chutz könne den Recht­sex­trem­is­mus reduzieren.” Seine
Auf­gabe sei es, die Sit­u­a­tion aufzuklären. 

Weit­er­er Arbeitss­chw­er­punkt des Ver­fas­sungss­chutzes soll der
Aus­län­derex­trem­is­mus sein. Wegen der Berlin-Nähe beste­he die Gefahr, dass
Bran­den­burg als Rück­zugs- und Ruher­aum von Islamis­ten genutzt werde, so
Schreiber. Bis­lang deute aber nichts auf ver­fas­sungs­feindliche oder
ter­ror­is­tis­che Bestre­bun­gen hin. Jet­zt gelte es ein Früh­warn­sys­tem zu
schaffen. 

Ver­stärkt gegen Extremisten

Ver­fas­sungss­chutzchefin regt Debat­te an

(MAZ, Frank Schau­ka) POTSDAM Der Ver­fas­sungss­chutz in Bran­den­burg will seine Aktiv­ität gegen
islamistis­chen Aus­län­dert­er­ror­is­mus ver­stärken, kündigte die neue
Ver­fas­sungss­chutzchefin Win­friede Schreiber gestern in Pots­dam an. Die
“poten­zielle Gefahr” sei “groß”, begrün­dete die 59 Jahre alte
Ver­wal­tungsjuristin bei der offiziellen Vorstel­lung durch Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) das Vorhaben. 

Da durch die Nähe zur Bun­de­shaupt­stadt ein Ver­flech­tungsraum für
extrem­istis­che Bestre­bun­gen mit entsprechen­den Rück­zugs- und
Tarn­möglichkeit­en existiere, müsse auch die Zusam­me­nar­beit mit Berliner
Behör­den bei der Bekämp­fung des Aus­län­derex­trem­is­mus verbessert wer­den, so
Schreiber. Neben dem Recht­sex­trem­is­mus — der nach wie vor die größte
Her­aus­forderung für Bran­den­burg darstelle — sei “auch der
Aus­län­derex­trem­is­mus ein Schw­er­punkt der Arbeit des Verfassungsschutzes”,
unter­strich Schönbohm. 

Konkrete Anhalt­spunk­te für eine Bedro­hung durch islamistis­che Ter­ror­is­ten in
Bran­den­burg gibt es laut Schreiber jedoch weit­er­hin nicht. “Bish­er haben wir
nichts, was auf diese Bestre­bun­gen hin­deutet”, sagte die bisherige
Polizeipräsi­dentin von Frank­furt (Oder), die im Novem­ber 2004 überraschend
zur Nach­fol­gerin des seit Anfang 2000 amtieren­den Verfassungsschutzchefs
Hein­er Wegesin ernan­nt wurde. 

Auch über die Erschei­n­ungs­for­men islamistis­chen Ter­rors in der Mark kann
bish­er offen­bar nur spekuliert wer­den. Eine Zahl so genan­nter Hassprediger
gegen den West­en nan­nte Schön­bohm trotz Nach­fra­gen nicht. Eine Debat­te über
die Gefährlichkeit von Has­spredi­gern war vor der Land­tagswahl im September
2004 geführt wur­den, nach­dem der Imam ein­er Pots­damer Moschee öffentlich als
Has­spredi­ger beze­ich­net wor­den war. Daraufhin hat­te der Imam Strafanzeige
wegen Belei­di­gung und übler Nachrede bei der Staat­san­waltschaft Potsdam
erstat­tet. Derzeit soll das Prob­lem nach Schön­bohms Angaben auf hoher Ebene
zwis­chen den Min­is­te­rien des Inneren und der Jus­tiz gek­lärt wer­den. Es geht
dabei offen­bar um eine Eini­gung über die Def­i­n­i­tion eines Hasspredigers. 

Nach Schön­bohms Auf­fas­sung soll die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde mit ihren
Erken­nt­nis­sen kün­ftig stärk­er als bish­er eine zivilgesellschaftliche
Auseinan­der­set­zung mit den ver­schiede­nen Spielarten des Extrem­is­mus anregen.
Jugendlichen beispiel­sweise könne so die Bedro­hung des Rechtsstaats durch
den Recht­sex­trem­is­mus ein­dringlich­er verdeut­licht wer­den — was oft notwendig
sei. 

Zugle­ich solle in ein­er mit Ver­fas­sungss­chutzerken­nt­nis­sen belebten Debatte
über Aus­län­derex­trem­is­mus “ein poli­tis­ch­er Kon­sens” darüber erzielt werden,
dass bes­timmte For­men ver­baler Het­ze nicht tol­er­a­bel seien. Äußerun­gen des
Has­s­es, die gewiss Empörung her­vor­rufen wür­den, sofern sie in einer
christlichen Kirche gepredigt wür­den, dürften auch in ein­er Moschee nicht
hin­genom­men wer­den, so Schön­bohm. Um der­ar­tige Has­spredigten anzuprangern,
sei es auch nicht zwin­gend erforder­lich, dass der jus­tiziable Tatbe­stand der
Volksver­het­zung erfüllt sei.

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