Vor wenigen Tagen erklärte der Oberbürgermeister, dass die Stadt keine Strafanträge gegen Personen stellen wird, die zur Aufklärung des Polizeieinsatzes gegen die Party in der Skaterhalle beitragen wollen.
Dennoch hat die Potsdamer Polizei inzwischen Personen wegen des Verdachtes des Schweren Hausfriedensbruches gem. § 124 StGB vorgeladen.
Um diesen gegenüber dem normalen Hausfriedensbruch qualifizierten Straftatbestand zu erfüllen, müsste sich eine Menschenmenge öffentlich zusammengerottet haben und in der Absicht , Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in das Skaterhallengelände eingedrungen sein.
Allerdings hat es weder eine öffentliche Zusammenrottung, einen Plan zur Begehung von Gewaltstraftaten, noch ein gemeinsames Eindringen in die Räumlichkeiten gegeben, Die überwiegende Zahl der Partybesucher dürfte nicht einmal geahnt haben, dass die Stadt etwas gegen die Feier hat. Schließlich war trotz Ankündigung in der Lokalpresse weder ein Hinweis angebracht, noch die Polizei vor Ort, als die Gäste nach und nach zur Party kamen.
Offenbar versucht die Polizei durch waghalsige juristische Konstruktionen Ermittlungsverfahren auch ohne Strafanträge der Stadt in die Wege zu leiten. Im Gegensatz zum Grundtatbestand des § 123 StGB ist der Schwere Hausfriedensbruch nämlich auch ohne Strafantrag des Hausrechtsinhabers verfolgbar.
Die Andere fordert die Polizei dringend auf, die völlig unhaltbaren Ermittlungen einzustellen. Wir weisen darauf hin, dass sich Beamte in diesem Fall selbst auch gemäß § 344 StGB wegen der Verfolgung Unschuldiger strafbar machen können.
Wir fordern die Polizei auf, alle Ermittlungsunterlagen umgehend an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Die Führung der Ermittlungen durch die selbst wegen des Polizeieinsatzes in der öffentlichen Kritik stehende Polizei erschwert die Aufklärung der Vorfälle.