Die Stadtfraktion Die Andere hat ihren Rechtsanwalt Volker Wiedersberg mit der Einreichung einer Klage gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs und gegen das brandenburgische Innenministerium beauftragt. Wie Fraktionsvorsitzender Axel Kruschat gestern bekannt gab, sieht er keinen anderen Weg, um einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31. März vorigen Jahres durchzusetzen.
Die Mehrheit der Stadtverordneten hatte sich damals dafür ausgesprochen, dass die Stadt für Sanierungs- und Entwicklungsgebiete eine so genannte Milieuschutzsatzung erlässt. Diese soll durch Mietobergrenzen verhindern, dass es als Folge von Sanierungen zur weiteren sozialen Entmischung durch nicht bezahlbare Mieten kommt.
Der Oberbürgermeister habe in einer Mitteilungsvorlage vom 21. April diesen Beschluss als rechtswidrig abqualifiziert, laut Kruschat ein einmaliger Vorgang, den die Stadtverordneten nicht hätten hinnehmen dürften. Rechtsanwalt Wiedersberg: „Wenn der Oberbürgermeister der Meinung ist, dass ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung rechtswidrig ist, muss er nach der Kommunalverfassung ein festgeschriebenes Procedere einhalten.“ Das heißt, er muss den Beschluss innerhalb von zwei Wochen formell beanstanden. Die Beanstandungsgründe seien dabei zu nennen und ein neuer Beschluss müsse herbeigeführt werden. „Daran hat sich der Oberbürgermeister nicht gehalten, der Beschluss ist also weiterhin gültig“, so Wiedersberg, der die 16-seitige Klageschrift inzwischen beim Potsdamer Verwaltungsgericht eingereicht hat. Die Kommunalaufsicht sei trotz Intervention der Fraktion nicht tätig geworden.
Die Andere will laut Kruschat erreichen, dass sozialverträgliche Mietobergrenzen für Sanierungsgebiete weiterhin gelten. In der Vergangenheit habe es hier klare Versäumnisse der Stadtpolitik gegeben. Es sei zwar viel, aber nicht alles verloren. Daher sei es laut Kruschat nicht angebracht, den Kopf in den Sand zu stecken und der weiteren Vertreibung tatenlos zuzusehen.