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Die Andere verklagt OB Jann Jakobs

Die Stadt­frak­tion Die Andere hat ihren Recht­san­walt Volk­er Wieder­s­berg mit der Ein­re­ichung ein­er Klage gegen Ober­bürg­er­meis­ter Jann Jakobs und gegen das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um beauf­tragt. Wie Frak­tionsvor­sitzen­der Axel Kruschat gestern bekan­nt gab, sieht er keinen anderen Weg, um einen Beschluss der Stadtverord­neten­ver­samm­lung vom 31. März vorigen Jahres durchzusetzen. 

Die Mehrheit der Stadtverord­neten hat­te sich damals dafür aus­ge­sprochen, dass die Stadt für Sanierungs- und Entwick­lungs­ge­bi­ete eine so genan­nte Milieuschutzsatzung erlässt. Diese soll durch Mieto­ber­gren­zen ver­hin­dern, dass es als Folge von Sanierun­gen zur weit­eren sozialen Ent­mis­chung durch nicht bezahlbare Mieten kommt. 

Der Ober­bürg­er­meis­ter habe in ein­er Mit­teilungsvor­lage vom 21. April diesen Beschluss als rechtswidrig abqual­i­fiziert, laut Kruschat ein ein­ma­liger Vor­gang, den die Stadtverord­neten nicht hät­ten hin­nehmen dürften. Recht­san­walt Wieder­s­berg: „Wenn der Ober­bürg­er­meis­ter der Mei­n­ung ist, dass ein Beschluss der Stadtverord­neten­ver­samm­lung rechtswidrig ist, muss er nach der Kom­mu­nalver­fas­sung ein fest­geschriebenes Pro­cedere ein­hal­ten.“ Das heißt, er muss den Beschluss inner­halb von zwei Wochen formell bean­standen. Die Bean­stan­dungs­gründe seien dabei zu nen­nen und ein neuer Beschluss müsse her­beige­führt wer­den. „Daran hat sich der Ober­bürg­er­meis­ter nicht gehal­ten, der Beschluss ist also weit­er­hin gültig“, so Wieder­s­berg, der die 16-seit­ige Klageschrift inzwis­chen beim Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht ein­gere­icht hat. Die Kom­mu­nalauf­sicht sei trotz Inter­ven­tion der Frak­tion nicht tätig geworden. 

Die Andere will laut Kruschat erre­ichen, dass sozialverträgliche Mieto­ber­gren­zen für Sanierungs­ge­bi­ete weit­er­hin gel­ten. In der Ver­gan­gen­heit habe es hier klare Ver­säum­nisse der Stadt­poli­tik gegeben. Es sei zwar viel, aber nicht alles ver­loren. Daher sei es laut Kruschat nicht ange­bracht, den Kopf in den Sand zu steck­en und der weit­eren Vertrei­bung taten­los zuzusehen.

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