Cottbus — Am Freitag, 20. August, findet vor dem Amtsgericht Cottbus ein Prozess wegen einer Verletzung der Residenzpflicht statt. Einer 32-jährigen Asylsuchenden aus Kamerun wird vorgeworfen, ohne Erlaubnis der Behörde in Forst im Landkreis Dahme-Spreewald gewesen zu sein.
Seit Juli dürfen sich Asylsuchende in Brandenburg frei bewegen. Doch die Prozesse wegen Verletzungen der Residenzpflicht laufen weiter. Das könnte Magdaline E., die in Forst im Heim lebt, zum Verhängnis werden. Im Juli letzten Jahres wurde sie von der Polizei angezeigt, sie sei ohne Verlassenserlaubnis im Zug von Königs Wusterhausen nach Cottbus gefahren. Eine Schaffnerin hatte die Polizei wegen eines Missverständnisses bei der Fahrkartenkontrolle gerufen, in Cottbus warteten schon Beamte auf dem Bahnsteig. Magdaline E. droht eine Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.
„Der Prozess gegen Magdaline E. zeigt“, so Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg, „wie absurd die Situation ohne das mehrfach geforderte Moratorium ist. Die Justiz wäre gut beraten, alle laufenden Verfahren sofort einzustellen.“
Magdaline E. würde sich sehr über eine solidarische Teilnahme von Unterstützer/innen an der Verhandlung freuen.
Siehe auch: Fall Magdaline E.
Freitag, 20. August 2010
10:00 Uhr
Amtsgericht Cottbus
Vom-Stein-Str. 31
Saal 208/209