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Die Residenzpflicht fällt im Land Brandenburg – die Prozesse gehen weiter

Cot­tbus — Am Fre­itag, 20. August, find­et vor dem Amts­gericht Cot­tbus ein Prozess wegen ein­er Ver­let­zung der Res­i­den­zpflicht statt. Ein­er 32-jähri­gen Asyl­suchen­den aus Kamerun wird vorge­wor­fen, ohne Erlaub­nis der Behörde in Forst im Land­kreis Dahme-Spree­wald gewe­sen zu sein.

Seit Juli dür­fen sich Asyl­suchende in Bran­den­burg frei bewe­gen. Doch die Prozesse wegen Ver­let­zun­gen der Res­i­den­zpflicht laufen weit­er. Das kön­nte Mag­da­line E., die in Forst im Heim lebt, zum Ver­häng­nis wer­den. Im Juli let­zten Jahres wurde sie von der Polizei angezeigt, sie sei ohne Ver­lassenser­laub­nis im Zug von Königs Wuster­hausen nach Cot­tbus gefahren. Eine Schaffner­in hat­te die Polizei wegen eines Missver­ständ­niss­es bei der Fahrkartenkon­trolle gerufen, in Cot­tbus warteten schon Beamte auf dem Bahn­steig. Mag­da­line E. dro­ht eine Geld­strafe oder sog­ar eine Gefäng­nis­strafe von bis zu einem Jahr.

Der Prozess gegen Mag­da­line E. zeigt“, so Kay Wen­del vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg, „wie absurd die Sit­u­a­tion ohne das mehrfach geforderte Mora­to­ri­um ist. Die Jus­tiz wäre gut berat­en, alle laufend­en Ver­fahren sofort einzustellen.“

Mag­da­line E. würde sich sehr über eine sol­i­darische Teil­nahme von Unterstützer/innen an der Ver­hand­lung freuen.

Siehe auch: Fall Mag­da­line E.

Fre­itag, 20. August 2010
10:00 Uhr
Amts­gericht Cot­tbus
Vom-Stein-Str. 31
Saal 208/209

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