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Die Sorgen, aber auch Tips und Tricks der Brandenburger Schlapphüte

Vielerorts im Lande hin­ter­lassen Recht­sex­trem­is­ten ihre “braunen Fleck­en”. Wild plakatieren sie, verkleben Spuckzettel, beschmieren öffentliche oder pri­vate Wände und Flächen. 

 

Den meis­ten Men­schen im Lande ist dies ein Ärg­er­nis. Sie sind empört über die propagierten Parolen, fürcht­en um den guten Ruf ihres Wohnum­feldes und sehen sich häu­fig in ihren Eigen­tum­srecht­en geschädigt. Doch so manch ein­er scheut davor zurück, die Täter offen anzuzeigen, auch aus Furcht vor Rache. Einige fra­gen sich, was tun, und wen­den sich, teils anonym, an den Ver­fas­sungss­chutz. Jüngst häuften sich solche Hinweise. 

 

Nie­mand braucht die Ver­schan­delung unser­er Städte und Dör­fer durch “braune Fleck­en” ängstlich oder achselzuck­end hinzunehmen. 

 

Gegen unzuläs­sige Plakatierun­gen, Kle­beak­tio­nen und Schmier­ereien kann man sich mit strafrechtlichen bzw. zivil­rechtlichen Mit­teln wehren. 

 

Pro­pa­gan­damit­tel und Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger — also ver­boten­er — Organ­i­sa­tio­nen zu ver­bre­it­en, ist straf­bar; ver­boten ist auch, das Volk zu ver­het­zen oder zum Rassen­hass aufzus­tacheln. Solche Pro­pa­gan­dade­lik­te wer­den von Polizei und Jus­tiz verfolgt. 

 

Unab­hängig davon ist zu prüfen, ob mit Plakat­en, Schmier­ereien oder Ähn­lichem die in Anspruch genomme­nen Flächen beschädigt wor­den sind. Dann ist der Straftatbe­stand der Sachbeschädi­gung erfüllt. Oft wer­den Verkehrss­childer, manch­mal bis zur Unken­ntlichkeit, verun­stal­tet. Möglicher­weise liegt damit ein gefährlich­er Ein­griff in den Straßen­verkehr vor. 

 

Der Geschädigte kann die Besei­t­i­gung bzw. Erset­zung des Schadens vom Schädi­ger ver­lan­gen oder sie ihm in Rech­nung stellen. 

 

Freilich wer­den viele extrem­istisch motivierte Sachbeschädi­gun­gen anonym began­gen. Aber auf Plakat­en und Aufk­le­bern wird zumeist ein Ver­ant­wortlich­er im Sinne des Presserecht­es namentlich und mit Adresse benan­nt. An den kann sich der Geschädigte halten. 

 

Auf jeden Fall sollte man für die Ent­fer­nung uner­laubt ange­brachter Pro­pa­gan­damit­tel sor­gen. Gegebe­nen­falls kann man das Ord­nungsamt auf­fordern, die Besei­t­i­gung zu veranlassen.

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