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DNA-Tests ab 1. Juli auch in Herzberg

Der Dop­pel­mord an der 17-jähri­gen Antje Köh­ler und der anderthalbjährigen
Sandy Hoff­mann aus Rosen­feld bei Tor­gau erregt auch fast neun Jahre nach der
Tat noch die Gemüter in der Region. Fieber­haft sucht die Polizei seitdem
nach dem Täter. 

Und nach­dem eine genetis­che Spur gefun­den wor­den ist, ver­sucht die Kripo mit
mod­ern­sten Meth­o­d­en über einen DNA-Ver­gle­ich zum Erfolg zu kommen. 

Ab 1. Juli bit­tet die Polizei nun­mehr auch in Herzberg zur freiwilligen
Abgabe von Spe­ichel­proben und Fin­ger­ab­drück­en von männlichen Per­so­n­en der
Geburt­s­jahrgänge 1949 bis 1974., die ihren Haupt- oder Neben­wohn­sitz im
Jahre 1994 in der Stadt Herzberg, in Arns­dorf, Borken, Buck­au, Fermerswalde,
Frieder­s­dorf, Gräfendorf, Löh­sten, Mahdel, Ostero­da, Ranis­dorf und Züllsdorf
sowie in den dazuge­höri­gen Ort­steilen hatten. 

Die Ermit­tlungs­be­hör­den sehen in der gesamten DNA-Rei­he­nun­ter­suchung die
schon — ohne Erfolg — in Tor­gau, Dom­mitzsch und Schildau durchge­führt worden
ist, eine der let­zten Möglichkeit­en, den Mord­fall an den bei­den Mäd­chen zu
klären. Die durch die Unter­suchung erhobe­nen Dat­en wer­den anonymisiert und
nach dem Abgle­ich mit dem vorhan­de­nen Spuren­ma­te­r­i­al bei
Nichtübere­in­stim­mung ver­nichtet. Auch ein Abgle­ich mit anderen Datenbanken
wird nicht vorgenommen. 

Herzbergs Bürg­er­meis­ter Michael Oeck­nigk, der an ein­er gestrigen
Pressekon­ferenz der Polizei teilgenom­men hat, sicherte den Ermit­tlern jede
Unter­stützung der Stadt zu. So ste­ht ihnen das Rathaus am Markt für die
Aktion vom 1. bis 4. Juli jew­eils von 12 bis 18 Uhr, am 5. Juli von 9 bis 17
Uhr und am 6. Juli von 9 bis 15 Uhr zur Ver­fü­gung. Hier­her wer­den die
betr­e­f­fend­en Per­so­n­en auch mit Per­son­alausweis oder Reisep­a­ss gebeten. Der
Mark­t­platz vor dem Rathaus wird zu den genan­nten Zeit­en — außer
don­ner­stags — zum Parken frei sein. 

Michael Oeck­nigk erk­lärte übri­gens gegenüber der RUNDSCHAU, dass er selbst
bere­its im Dezem­ber 2002 in ein­er Unter­suchung nach dem Zufall­sprinzip in
seinem Haus entsprechend gecheckt wor­den sei. Natür­lich auch auf
frei­williger Basis.

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