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Potzlow-Prozess: Verteidiger werfen Polizisten Rechtsbruch vor


BERLINER MORGENPOST

 

Neu­rup­pin — Ein möglicher­weise grober Fehler von Krim­i­nal­beamten beim Ver­hör hat die Staat­san­waltschaft im Mord­prozess Mar­i­nus Schöberl gestern über­raschend in schwere Bedräng­nis gebracht. Es dro­ht sog­ar ein
Ver­w­er­tungsver­bot der polizeilichen Geständ­nisse der drei mutmaßlichen
Mörder im Prozess vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht. Das haben die Verteidiger
der drei Angeklagten gestern beantragt. Begrün­dung: Die Vernehmungsbeamten
der Krim­i­nalpolizei in Pren­zlau hät­ten gegen Vorschriften zum Schutz
jugendlich­er Tatverdächtiger ver­stoßen. Den Eltern von Mar­cel Sch. und
Sebas­t­ian F. sei nicht erlaubt wor­den, bei den Vernehmungen ihrer unter
Mord­ver­dacht ste­hen­den Kinder dabei zu sein. 

 

Für Recht­san­walt Volk­mar Schöneb­urg, der den mut­maßlichen Haupt­täter Marcel
Sch. ver­tritt, ist der Fall klar: “Das ist Rechts­bruch, die Geständnisse
sind null und nichtig.” 

 

Ein Form­fehler mit möglicher­weise weitre­ichen­den Fol­gen für die Anklage. Vom
Mord­vor­wurf bei zwei der drei Angeklagten müsste die Staatsanwaltschaft
abrück­en, wenn die Vor­sitzende Rich­terin Ria Bech­er der Ansicht der
Recht­san­wälte fol­gen sollte. Dazu sollen am Fre­itag die bei­den Väter gehört
wer­den. Vor Gericht hat­ten Mar­co Sch. (23) und Sebas­t­ian F. (18) bis­lang nur
eingeräumt, das spätere Mor­dopfer Mar­i­nus in Pot­zlow (Uck­er­mark) geschlagen
zu haben, eine Tötungsab­sicht jedoch abgestrit­ten. Die Strate­gie der
Vertei­di­ger ist klar: Mar­co Sch. dro­ht bei ein­er Verurteilung wegen Mordes
eine lebenslange Haft­strafe, Sebas­t­ian F. muss mit dem Höch­st­maß — zehn
Jahre Jugend­strafe — rech­nen. Weitaus geringer wären die Strafen bei einer
Verurteilung wegen Körperverletzung. 

 

Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter war bis­lang davon aus­ge­gan­gen, dass die
Angeklagten von Anfang an einen Men­schen töten woll­ten. Und dafür gibt es
Belege in den polizeilichen Vernehmungen. 

 

Das Dilem­ma der Staat­san­waltschaft: Zeu­gen für die Tat gibt es nicht, nur
die schriftlichen Aus­sagen der Angeklagten vor Gericht. 

 

 


BERLINER ZEITUNG 

 

Ver­höre ohne Bei­s­tand der Anwälte 

 

Vertei­di­ger wer­fen Ermit­tlern schwere Fehler vor / Prozess um Pot­zlow-Mord fortgesetzt 

 


NEURUPPIN. Eigentlich soll­ten am Dien­stag beim Prozess wegen des Mordes an
dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl die psy­chi­a­trischen Gutacht­en über die
Schuld­fähigkeit der drei Angeklagten ver­lesen wer­den. Doch dann verzögerte
sich der Prozess im Landgericht Neu­rup­pin, bei dem zwei Jugendlichen und
einem Erwach­se­nen vorge­wor­fen wird, Mar­i­nus in der Nacht zum 13. Juli 2002
in Pot­zlow schw­er mis­shan­delt und anschließend kalt­blütig getötet zu haben.
Ihre Vertei­di­ger erhoben am Dien­stag schwere Vor­würfe gegen
Ermit­tlungs­beamte. Sie wer­fen den Polizis­ten Rechts­bruch vor. 

 

Auswirkun­gen auf Urteil möglich 

 

Volk­mar Schöneb­urg, der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten, erk­lärte, dass den
Eltern seines Man­dan­ten nach dessen Fes­t­nahme ver­weigert wurde, bei den
Ver­hören dabei zu sein. Das hätte die Polizei nicht ver­bi­eten dür­fen, da
Mar­cel S. zur Tatzeit noch nicht volljährig war. “Nach ein­er Entscheidung
des Lan­desver­fas­sungs­gerichts haben die Eltern ein Recht darauf”, sagte er.
“Die jugendlichen Verdächti­gen wur­den behan­delt, als wären sie erwachsen.
Das geht nicht.” Die Eltern — deren älter­er, 24-jähriger Sohn Marco
eben­falls an der Tat beteiligt war — hat­ten mehrfach verge­blich versucht,
auf der Polizei­wache mit ihren Söh­nen zu sprechen. Den Festgenomme­nen sei
bei ihren ersten Ver­hören, in denen zwei von ihnen die Tat ges­tanden, auch
kein Anwalt zuge­bil­ligt wor­den. Schöneb­urg sagte, dass ein Geständ­nis, das
unter solch dubiosen Umstän­den ent­standen sei, bei der Urteils­find­ung nicht
ver­w­ertet wer­den könne. “Auch bei einem so schreck­lichen Ver­brechen müssen
die rechtsstaatlichen Prinzip­i­en gel­ten”, sagte er. Noch dazu, wenn es keine
Zeu­gen gibt und die Aus­sagen der Täter entschei­dend seien. 

 

Soll­ten die Vertei­di­ger mit ihrer Beschw­erde erfol­gre­ich sein, kön­nte das
Auswirkun­gen auf die Urteils­find­ung haben. Die Staat­san­waltschaft geht davon
aus, dass die Angeklagten den Mord gemein­sam began­gen haben, um zu
verdeck­en, dass sie Mar­i­nus zuvor stun­den­lang gequält hat­ten. Die
recht­sex­tremen Täter hät­ten ihr Opfer als “min­der­w­er­tig” und “Jude”
beschimpft. 

 

Die Vertei­di­ger wollen nur die schriftlichen Erk­lärun­gen der Angeklagten vor
Gericht gel­ten lassen. Darin hat­te der Haupt­täter, Mar­cel S., geäußert, er
habe einen “Black­out” gehabt und den tödlichen “Bor­d­stein­kick” allein
aus­ge­führt. Die Tat sei nicht geplant und die bei­den anderen seien
über­rascht gewe­sen. Die Mitangeklagten hat­ten nur zugegeben, Mar­i­nus gequält
zu haben. Nach Mei­n­ung der Vertei­di­ger gab es kein “stillschweigen­des
Ein­ver­ständ­nis” der bei­den zum Mord. Daher kön­nten sie nur wegen
Kör­per­ver­let­zung verurteilt wer­den. Die Strafen wären wesentlich geringer.
Dem großen Brud­er dro­ht bei ein­er Verurteilung wegen Mordes lebenslange
Haft. 

 

 


TAGESSPIEGEL 

 

Pot­zlow-Prozess: Vertei­di­ger sprechen von Rechtsbruch 

 

Eltern der Angeklagten durften bei deren Vernehmung nicht dabei sein 

 


Neu­rup­pin. Im Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl hat
die Vertei­di­gung mehreren Ermit­tlern Rechts­bruch vorge­wor­fen. Die Polizisten
hät­ten die Eltern der bei­den jugendlichen Angeklagten von den Vernehmungen
ihrer Söhne aus­geschlossen, sagte Recht­san­walt Matthias Schöneb­urg am
Dien­stag am Rande des Prozess­es am Landgericht Neu­rup­pin. “Nach einer
Entschei­dung des Lan­desver­fas­sungs­gericht­es ist den Eltern Jugendlich­er aber
das Recht zu gewähren, bei der Vernehmung ihrer Kinder dabei zu sein.” Die
Eltern, die kurz nach der Fes­t­nahme ihrer Söhne mehrfach auf der Prenzlauer
Polizei­wache waren, seien stattdessen immer wieder nach Hause geschickt
worden. 

 

“Ein Geständ­nis, dass unter solch dubiosen Umstän­den zu Stande gekom­men ist,
kann nicht ver­w­ertet wer­den”, sagte Anwalt Volk­mar Schöneb­urg, der den
Haup­tangeklagten vertei­digt. Sein Man­dant hat­te bei der Polizei umfassend
aus­ge­sagt. Alle drei mut­maßlichen Mörder hat­ten zu Prozessbeginn
schriftliche Geständ­nisse abgelegt. Der 18 Jahre alte Haup­tangeklagte und
sein 24-jähriger Brud­er räumten ein, Mar­i­nus stun­den­lang gequält und dann
getötet zu haben. Der 18-jährige dritte Angeklagte räumte nur ein, an den
Mis­shand­lun­gen beteiligt gewe­sen zu sein. 

 

Weil die Vertei­di­ger am zehn­ten Ver­hand­lungstag beantragten, die Ermittler
und die Eltern der bei­den 18-jähri­gen Angeklagten vor Gericht zu befragen,
verzögert sich der Prozess erneut. Die Vernehmung dieser Zeu­gen ist für
kom­menden Fre­itag geplant. An diesem Tag soll­ten ursprünglich schon die
Plä­doy­ers gehal­ten wer­den. Am 4. Juli — dem geplanten Tag der
Urteilsverkün­dung — wird voraus­sichtlich ein psy­chi­a­trisch­er Gutachter seine
Exper­tise über die Angeklagten vorstellen. Danach ste­ht nach Angaben der
Vor­sitzen­den Rich­terin wegen des Urlaubs von zwei Schöf­fen eine größere
Pause an. Das Urteil wird nun für Mitte Juli erwartet. 

 

 


LAUSITZER RUNDSCHAU 

 

Vertei­di­ger wer­fen Polizis­ten Rechts­bruch vor 

 

Pot­zlow-Prozess: Eltern der mut­maßlichen Mörder von Mar­i­nus wur­den von Vernehmung ausgeschlossen 

 


Im Pot­zlow-Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl hat die
Vertei­di­gung mehreren Ermit­tlern Rechts­bruch vorgeworfen. 

 

Die Polizis­ten hät­ten die Eltern der bei­den jugendlichen Angeklagten von den
Vernehmungen ihrer Söhne aus­geschlossen, sagte Recht­san­walt Matthias
Schöneb­urg gestern am Rande des Prozess­es am Landgericht Neu­rup­pin. “Nach
ein­er Entschei­dung des Lan­desver­fas­sungs­gericht­es ist den Eltern
Jugendlich­er aber das Recht zu gewähren, bei der Vernehmung ihrer Kinder
dabei zu sein.” 

 

Die Eltern, die kurz nach der Fes­t­nahme ihrer Söhne mehrfach auf der
Pren­zlauer Polizei­wache waren, seien stattdessen immer wieder nach Hause
geschickt wor­den. “Ein Geständ­nis, dass unter solch dubiosen Umstän­den zu
Stande gekom­men ist, kann nicht ver­w­ertet wer­den”, sagte Anwalt Volkmar
Schöneb­urg, der den Haup­tangeklagten ver­tritt. Sein Man­dant hat­te bei der
Polizei umfassend ausgesagt. 

 

Alle drei mut­maßlichen Mörder hat­ten zu Prozess­be­ginn schriftliche
Geständ­nisse abgelegt (die RUNDSCHAU berichtete). Der 18 Jahre alte
Haup­tangeklagte und sein 24-jähriger Brud­er räumten ein, Mar­i­nus stundenlang
gequält und dann — ähn­lich wie in ein­er grausamen Szene des Films “Amer­i­can
His­to­ry X” — getötet zu haben. Der 18-jährige dritte Angeklagte räumte nur
ein, an den Mis­shand­lun­gen beteiligt gewe­sen zu sein. 

 

Auf­grund neuer Anträge der Vertei­di­gung verzögert sich der Prozess weiter.
Am 4. Juli — dem geplanten Tag der Urteilsverkün­dung — soll jet­zt ein
psy­chi­a­trisch­er Gutachter seine Exper­tise über die Angeklagten vorstellen.

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