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Dokumentation zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in Cottbus erschienen

Die Arbeits­gruppe Flucht und Migra­tion hat in Zusam­me­nar­beit mit dem
Team Medienwerkstatt/Infoladen Wil­dost und dem Vere­in für ein
mul­ti­kul­turelles Europa eine Doku­men­ta­tion zur dezen­tralen
Unter­bringung von Flüchtlin­gen her­aus­gegeben. Sie beschreibt am
Beispiel Cot­tbus die Möglichkeit, andere Wohnbe­din­gun­gen für
Flüchtlinge als die übliche Heimunter­bringung zu ver­wirk­lichen. Die
Doku­men­ta­tion richtet sich vor allem an alle Inter­essierten, die in
ihren Städten und Kreisen ähn­liche Pro­jek­te umset­zen wollen. 

Die Doku­men­ta­tion enthält eine Chronolo­gie des Diskus­sion­sprozess­es in
Cot­tbus, wichtige Doku­mente (Rechtsgutacht­en, SVV-Beschlüsse) und
einen Press­espiegel. Sie ist im Netz auf
www.zelle79.info/projekte/dezentral zu find­en. Sie ist dort auch als
Druck­fas­sung im PDF-For­mat downloadbar.

Aus dem Vorwort: 

“Im Land Bran­den­burg ist es die Regel, dass Flüchtlinge, die in
Deutsch­land um Asyl ersucht haben, in Sam­melun­terkün­ften unterge­bracht
sind. Einige dieser Heime ste­hen irgend­wo im Wald, andere befind­en
sich wenn schon in der Stadt, dann doch in ungün­sti­gen Rand­la­gen,
Indus­triege­bi­eten oder ähn­lichem. Oft sind es ehe­ma­lige Kaser­nen,
Barack­en oder Con­tain­er-Sied­lun­gen. 6 m² Wohn­raum wer­den pro Per­son
zuge­s­tanden. Die gemein­schaftliche Nutzung von Küchen und san­itären
Ein­rich­tun­gen ist üblich. Hinzu kön­nen Kon­trollen durch Wach­di­en­ste
oder das Heim­per­son­al kommen. 

Im Zusam­men­wirken mit der Bewe­gung­sein­schränkung durch die im
Asylver­fahrens­ge­setz fest­gelegte “Res­i­den­zpflicht” und mit immer
wieder erfahre­nen ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen und Angrif­f­en im
öffentlichen Raum erleben viele Flüchtlinge diese Lebens­be­din­gun­gen
als eine Art “offenes Gefäng­nis”. — Es ist eine ganz alltägliche,
staatlich sank­tion­ierte Ausgrenzung. 

Diese offen­sichtliche Son­der­be­hand­lung von Flüchtlin­gen, ihre
Entrech­tung und soziale Erniedri­gung wiederum bestäti­gen und stärken
ras­sis­tis­che Ressen­ti­ments der deutschen Bevölkerung. Real
existieren­der Rassismus. 

In Cot­tbus gab es in den Jahren 2000 und 2001 Diskus­sio­nen zu einem
Konzept, das dieses Sys­tem auf­bricht. Einige Engagierte aus
ver­schiede­nen Bere­ichen set­zten sich für die Idee ein, dass es ganz
nor­mal sein soll, dass Men­schen in Woh­nun­gen leben. Das Ergeb­nis ist,
dass es heute für den über­wiegen­den Teil der Flüchtlinge in Cot­tbus
Nor­mal­ität gewor­den ist. 

Die Doku­men­ta­tion ver­sucht, diesen Prozess zu verdeut­lichen, und will
zum Nach­machen anre­gen. Sie zeigt auf, dass die Idee ein­er dezen­tralen
Unter­bringung von Flüchtlin­gen in Woh­nun­gen umset­zbar ist und Erfolg
haben kann. 

Eine Fort­führung dieses Konzeptes in Cot­tbus wie in anderen Städten
und Land­kreisen, also die konkrete Auseinan­der­set­zung um bessere
Lebens­be­din­gun­gen für Flüchtlinge ist sich­er aus Grün­den der Human­ität
geboten. Diese prak­tis­che Kri­tik an einem insti­tu­tionellen Ras­sis­mus
ist daneben genau­so ein Beitrag zur Demokratisierung der Gesellschaft,
geht es doch dabei um die gle­ich­berechtigte Teil­habe aller Men­schen am
öffentlichen Leben sowie um die Erringung und Stärkung indi­vidu­eller
Rechte und Freiheiten.”

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