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Duldung für vietnamesische Familie wird vorerst nicht verlängert

Seelow (dpa) Die Ende Okto­ber aus­laufende Dul­dung der vietnamesischen
Fam­i­lie Nguyen aus Alt­lands­berg (Märkisch-Oder­land) wird vor­erst nicht
ver­längert. Der Land­kreis wolle die Entschei­dung darüber ein­er noch im Land
bilden­den Härtekom­mis­sion über­lassen, sagte der Sprech­er der
Kreisver­wal­tung, Jür­gen Krüger, am Mon­tag. Die Fam­i­lie sei ein typischer
Fall für eine solche Kommission. 

Sollte diese Härtekom­mis­sion bis Ende Okto­ber jedoch nicht gebildet werden,
müsse erneut der Land­kreis entschei­den. Der Kreis ste­he dabei vor einer
schwieri­gen Entschei­dung. Men­schlich spreche alles für ein Bleiberecht der
Fam­i­lie, for­mal juris­tisch sei jedoch eine Abschiebung nötig, sagte Krüger.
Bei ein­er Aufhe­bung der Abschiebung kön­nte außer­dem ein Präze­den­z­fall mit
großen Fol­gekosten für den Land­kreis entste­hen. Wenn abgelehnte
Asy­lantrag­steller nicht inner­halb von vier Jahren abgeschoben wer­den, müsse
der Land­kreis alle Kosten übernehmen. 

Die Asy­lanträge der Nguyens waren 1995 endgültig abgelehnt wor­den. Dagegen
hat die Fam­i­lie immer wieder Ein­spruch ein­gelegt. Das Ver­fahren ist noch vor
Gericht anhängig. Die Dul­dung der seit mehr als zehn Jahren in Deutschland
leben­den Fam­i­lie war immer wieder ver­längert wor­den. Als Vater und Sohn
abgeschoben und von der schwan­geren Frau getren­nt wer­den soll­ten, suchten
sie im Jahr 2000 in der Kirche von Dol­gelin Asyl. Seit­dem gibt es immer
wieder eine befris­tete Duldung.

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