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Ei-Wurf auf Kanzler wird wohl nicht geahndet

(Frank­furter Rund­schau, 4.9.04) Neu­rup­pin 3. Sep­tem­ber dpa Der Ei-Wurf auf Bun­deskan­zler Gerhard
Schröder (SPD) im bran­den­bur­gis­chen Wit­ten­berge bleibt ver­mut­lich ohne
strafrechtliche Fol­gen. Der Kan­zler habe bish­er keinen Strafantrag
gestellt, sagte eine Sprecherin der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin am
Fre­itag. Das Ermit­tlungsver­fahren werde voraus­sichtlich eingestellt. 

Eine Frau hat­te Schröder bei ein­er Demon­stra­tion am 24. August in der
Stadt mit einem Ei bewor­fen, ihn aber ver­fehlt. Daraufhin war
vor­sor­glich wegen Ver­dachts der Belei­di­gung ermit­telt worden.

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