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Ein menschliches Armutszeugnis für die rot-rote Landesregierung

Bran­den­burg schiebt wieder nach Afghanistan ab und ignori­ert Abschiebe­hin­dernisse bei den Betroffenen
(Pressemit­teilung vom 14.08.2018)
Heute soll der mit­tler­weile 15. Sam­me­lab­schiebe­flieger nach Afghanistan vom Münch­n­er Flughafen gehen, dafür vorge­se­hen und mit­tler­weile in Abschiebe­haft befind­lich sind auch drei junge Män­ner aus Bran­den­burg. Der skan­dalöse Rich­tungswech­sel der Lan­desregierung wird durch die Igno­ranz der Aus­län­der­be­hör­den gegenüber Abschiebe­hin­dernissen, die bei den Betrof­fe­nen vor­liegen, auf die Spitze getrieben: Zwei der drei jun­gen Män­ner sind suizidge­fährdet. Die Abschiebung wäre auf Grund des gesund­heitlichen Zus­tands der Betrof­fe­nen rechtswidrig.
Bish­er hat­te sich Bran­den­burg nur ein­mal im März 2017 an ein­er solchen Sam­me­lab­schiebung beteiligt (1). Die Lan­desregierung scheint nur auf die durch die Bun­desregierung befür­wortete Ausweitung der betrof­fe­nen Per­so­n­en­grup­pen gewartet zu haben: Im Juli gab die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde den kom­mu­nalen Aus­län­der­be­hör­den bekan­nt, dass es nun auch für bran­den­bur­gis­che Afgha­nen keine Ein­schränkun­gen bei Abschiebun­gen mehr gäbe. Es kön­nen nun alle erwach­se­nen, aus­reisepflichti­gen Afgha­nen nach Kab­ul abgeschoben werden.
Damit überge­hen die Aus­län­der­be­hör­den und das Innen­min­is­teri­um einen Beschluss (2), der am 3.3.2017 im Land­tag ver­ab­schiedet wurde. Dieser besagt, dass “Aus­län­der­be­hör­den im Rah­men ein­er sorgfälti­gen Einzelfall­prü­fung die Ermessensspiel­räume der geset­zlichen Regelun­gen des Aufen­thalt­srechts … nutzen” sollen. Außer­dem soll sichergestellt wer­den, “ob eine beson­dere Schutzbedürftigkeit im Sinne der EU-Auf­nah­merichtlin­ie vorliegt.”
Die Recht­san­wältin Myrsi­ni Laas­er schreibt auf Face­book jedoch über einen für die Abschiebung vorge­se­henen Mandanten:
„Seit heute sitzt ein afghanis­ch­er Man­dant von uns aus Bran­den­burg in Abschiebe­haft, der mor­gen nach Afghanistan abgeschoben wer­den soll. Er ist kein Straftäter oder Gefährder. Er befind­et sich noch im Erstver­fahren. Sein Asy­lantrag wurde zwar abgelehnt, aber dage­gen haben wir geklagt. Er ist psy­chisch sehr labil. War bere­its wegen eines Suizid­ver­such­es in sta­tionär­er Behand­lung. Er ist damals vor den Tal­iban geflo­hen. Sein Vater wurde von den Tal­iban ermordet. Erst im Mai 2018 wurde seine Fam­i­lie erneut von den Tal­iban ange­grif­f­en und bedro­ht, bei diesem Angriff wur­den seine Brüder schw­er ver­let­zt und Fre­unde getötet.“ (3)
Eine Einzelfall­prü­fung hat hier offen­bar nicht stattge­fun­den, gesund­heitliche Abschiebe­hin­dernisse wer­den wissentlich ignori­ert. Welchen Gehalt und welche Glaub­würdigkeit hat ein Beschluss, wenn er der­art non­cha­lant vom Innen­min­is­teri­um über­gan­gen wer­den kann?
„Wir sind empört, dass Men­schen in solch labilem Zus­tand in ein Land abgeschoben wer­den sollen, in dem sie alles andere als Unter­stützung erwartet. Diese Abschiebun­gen sind men­sche­nun­würdig und müssen gestoppt wer­den. Die Lan­desregierung sollte sich ihrer Ver­ant­wor­tung stellen und afghanis­che Geflüchtete real schützen. Die erneute Beteili­gung an Abschiebun­gen von dazu noch gesund­heitlich stark angeschla­ge­nen Men­schen nach Afghanistan ist eine Mis­sach­tung jeglich­er Erken­nt­nis­berichte und Einzelschicksale.
Die Lan­desregierung sollte zu dieser frag­würdi­gen Vorge­hensweise Stel­lung beziehen“,
so Lot­ta Schwedler vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Der Flüchtlingsrat fordert erneut: Alle Abschiebun­gen nach Afghanistan stop­pen. Bran­den­burg darf sich nicht an Abschiebun­gen in den Krieg beteiligen!

Kon­takt: Lot­ta Schwedler 0176 21 42 5057, Kirstin Neu­mann 0160 5633193
Flüchtlingsrat Bran­den­burg
R.-Breitscheid-Str. 164
14482 Pots­dam
Tel.: 0331–716499
Fax: 0331–887 15 460
E‑Mail:info@fluechtlingsrat-brandenburg.de
www.fluechtlingsrat-brandenburg.de

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