Flüchtlingsrat Brandenburg fordert, den klaren Worten des Ministerpräsidenten entsprechende Taten folgen zu lassen.(Pressemitteilung vom 13.08.2018)
In der vergangenen Woche hatte sich Ministerpräsidenten Dietmar Woidke im Morgenmagazin des ZDF kritisch darüber geäußert, dass selbst Geflüchtete, die sich in einer Ausbildung befinden, nicht sicher vor Abschiebung wären. „Auf keinen Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“, forderte Woidke im Interview. Denn das sei nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die Betriebe frustrierend (1). Der Flüchtlingsrat Brandenburg begrüßt die klare Positionierung des Ministerpräsidenten zur Schaffung von Lebensperspektiven für Geflüchtete, die sich in Arbeit und Ausbildung befinden und fordert ihn auf, seinen politischen Handlungsspielraum entsprechend zu nutzen.
Die Praxis in Brandenburg weicht eklatant von Woidkes Forderung ab. „Einige Ausländerbehörden verhindern durch restriktive Praxis, das Geflüchtete eine qualifizierten Berufsausbildung aufnehmen können, selbst bei Vorlage eines unterzeichneten Ausbildungsvertrags. Anderen wird die Beschäftigungserlaubnis sogar nach Jahren der Beschäftigung bzw. nach Beginn der Ausbildung entzogen.“, so Kirstin Neumann vom Flüchtlingsrat Brandenburg. So auch Amir Tunje, er stellte Anfang Juli 2017 einen Antrag auf eine Ausbildungsduldung, legte der Ausländerbehörde Barnim alle erforderlichen Dokumente samt Ausbildungsvertrag zum Maschinen- und Anlagenführer bei einer Eberswalder Metallbaufirma vor. Kurz darauf erhielt er nicht etwa die Erlaubnis, sondern die Aufforderung nach Kenia auszureisen — die Ausländerbehörde hatte bereits einen Flug gebucht. Über ein Jahr hat es gedauert bis die Behörde nach Durchlaufen verschiedener Gerichtsinstanzen und endgültiger Entscheidung des OVG nachgeben und dem Ausbildungsbeginn zum 01.08.18 zustimmen musste. Es ist dem Betrieb zu verdanken, dass er trotz der behördlichen Hindernisse und Verzögerungen an der Ausbildung für Herrn Tunje festgehalten hat.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg fordert die brandenburgische Landesregierung auf, Ausländerbehörden anzuweisen ihre Ermessensspielräume zu nutzen. Bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen und der Umsetzung von Bleiberechtsregelungen wie der Ausbildungsduldung liegt es häufig im Ermessen der Ausländerbehörden, diese zu ermöglichen. Momentan nutzen sie ihre Spielräume für das Bleiberecht und die Integration in Brandenburg nur selten zugunsten der Betroffenen. In Bezug auf die Ausbildungsduldung sollte der gesetzliche Anspruch durch eine Überarbeitung des Erlasses vom 27.10.2017 (2) ermöglicht werden: Der Besetzung einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle muss stets Vorrang vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gewährt werden. Auch berufsvorbereitende Maßnahmen und Studium sollten vor Abschiebung schützen. „Es ist unbedingt erforderlich, dass alle Geflüchtete in Arbeit oder Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis und somit eine langfristige Perspektive erhalten, wenn Woidke seine Stellungnahme wirklich ernst meint.“, so Neumann weiter.
(1)https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/moma-vor-ort-woidke-100.html
(2)http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erlnr_10_2017
Pressekontakt: Kirstin Neumann 0160 56 33 193
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