13. August 2018 · Quelle: Flüchtlingsrat Brandenburg

Auf keinen Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“

Geflüchtete, die sich in Ausbildung befinden, sollten nicht abgeschoben werden. Der Flüchtlingsrat Brandenburg erinnert Woidke an seine eigenen Worte.

Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert, den klaren Worten des Min­is­ter­präsi­den­ten entsprechende Tat­en fol­gen zu lassen.(Pressemitteilung vom 13.08.2018)
 
In der ver­gan­genen Woche hat­te sich Min­is­ter­präsi­den­ten Diet­mar Woid­ke im Mor­gen­magazin des ZDF kri­tisch darüber geäußert, dass selb­st Geflüchtete, die sich in ein­er Aus­bil­dung befind­en, nicht sich­er vor Abschiebung wären. „Auf keinen Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“, forderte Woid­ke im Inter­view. Denn das sei nicht nur für die Betrof­fe­nen selb­st, son­dern auch für die Betriebe frus­tri­erend (1). Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt die klare Posi­tion­ierung des Min­is­ter­präsi­den­ten zur Schaf­fung von Lebensper­spek­tiv­en für Geflüchtete, die sich in Arbeit und Aus­bil­dung befind­en und fordert ihn auf, seinen poli­tis­chen Hand­lungsspiel­raum entsprechend zu nutzen.
Die Prax­is in Bran­den­burg weicht ekla­tant von Woid­kes Forderung ab. „Einige Aus­län­der­be­hör­den ver­hin­dern durch restrik­tive Prax­is, das Geflüchtete eine qual­i­fizierten Beruf­saus­bil­dung aufnehmen kön­nen, selb­st bei Vor­lage eines unterze­ich­neten Aus­bil­dungsver­trags. Anderen wird die Beschäf­ti­gungser­laub­nis sog­ar nach Jahren der Beschäf­ti­gung bzw. nach Beginn der Aus­bil­dung ent­zo­gen.“, so Kirstin Neu­mann vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. So auch Amir Tun­je, er stellte Anfang Juli 2017 einen Antrag auf eine Aus­bil­dungs­dul­dung, legte der Aus­län­der­be­hörde Barn­im alle erforder­lichen Doku­mente samt Aus­bil­dungsver­trag zum Maschi­nen- und Anla­gen­führer bei ein­er Eber­swalder Met­all­bau­fir­ma vor. Kurz darauf erhielt er nicht etwa die Erlaub­nis, son­dern die Auf­forderung nach Kenia auszureisen — die Aus­län­der­be­hörde hat­te bere­its einen Flug gebucht. Über ein Jahr hat es gedauert bis die Behörde nach Durch­laufen ver­schieden­er Gerichtsin­stanzen und endgültiger Entschei­dung des OVG nachgeben und dem Aus­bil­dungs­be­ginn zum 01.08.18 zus­tim­men musste. Es ist dem Betrieb zu ver­danken, dass er trotz der behördlichen Hin­dernisse und Verzögerun­gen an der Aus­bil­dung für Her­rn Tun­je fest­ge­hal­ten hat.
 
Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert die bran­den­bur­gis­che Lan­desregierung auf, Aus­län­der­be­hör­den anzuweisen ihre Ermessensspiel­räume zu nutzen. Bei der Erteilung von Arbeit­ser­laub­nis­sen und der Umset­zung von Bleiberecht­sregelun­gen wie der Aus­bil­dungs­dul­dung liegt es häu­fig im Ermessen der Aus­län­der­be­hör­den, diese zu ermöglichen. Momen­tan nutzen sie ihre Spiel­räume für das Bleiberecht und die Inte­gra­tion in Bran­den­burg nur sel­ten zugun­sten der Betrof­fe­nen. In Bezug auf die Aus­bil­dungs­dul­dung sollte der geset­zliche Anspruch durch eine Über­ar­beitung des Erlass­es vom 27.10.2017 (2) ermöglicht wer­den: Der Beset­zung ein­er Arbeits- oder Aus­bil­dungsstelle muss stets Vor­rang vor aufen­thalts­been­den­den Maß­nah­men gewährt wer­den. Auch berufsvor­bere­i­t­ende Maß­nah­men und Studi­um soll­ten vor Abschiebung schützen. „Es ist unbe­d­ingt erforder­lich, dass alle Geflüchtete in Arbeit oder Aus­bil­dung eine Aufen­thalt­ser­laub­nis und somit eine langfristige Per­spek­tive erhal­ten, wenn Woid­ke seine Stel­lung­nahme wirk­lich ernst meint.“, so Neu­mann weiter.
(1)https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/moma-vor-ort-woidke-100.html
(2)http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erlnr_10_2017
Pressekon­takt: Kirstin Neu­mann 0160 56 33 193
 
Flüchtlingsrat Brandenburg
R.-Breitscheid-Str. 164
14482 Potsdam
Tel.: 0331–716499
Fax: 0331–887 15 460
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