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Auf keinen Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“

Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert, den klaren Worten des Min­is­ter­präsi­den­ten entsprechende Tat­en fol­gen zu lassen.(Pressemitteilung vom 13.08.2018)
 
In der ver­gan­genen Woche hat­te sich Min­is­ter­präsi­den­ten Diet­mar Woid­ke im Mor­gen­magazin des ZDF kri­tisch darüber geäußert, dass selb­st Geflüchtete, die sich in ein­er Aus­bil­dung befind­en, nicht sich­er vor Abschiebung wären. „Auf keinen Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“, forderte Woid­ke im Inter­view. Denn das sei nicht nur für die Betrof­fe­nen selb­st, son­dern auch für die Betriebe frus­tri­erend (1). Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt die klare Posi­tion­ierung des Min­is­ter­präsi­den­ten zur Schaf­fung von Lebensper­spek­tiv­en für Geflüchtete, die sich in Arbeit und Aus­bil­dung befind­en und fordert ihn auf, seinen poli­tis­chen Hand­lungsspiel­raum entsprechend zu nutzen.
Die Prax­is in Bran­den­burg weicht ekla­tant von Woid­kes Forderung ab. „Einige Aus­län­der­be­hör­den ver­hin­dern durch restrik­tive Prax­is, das Geflüchtete eine qual­i­fizierten Beruf­saus­bil­dung aufnehmen kön­nen, selb­st bei Vor­lage eines unterze­ich­neten Aus­bil­dungsver­trags. Anderen wird die Beschäf­ti­gungser­laub­nis sog­ar nach Jahren der Beschäf­ti­gung bzw. nach Beginn der Aus­bil­dung ent­zo­gen.“, so Kirstin Neu­mann vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. So auch Amir Tun­je, er stellte Anfang Juli 2017 einen Antrag auf eine Aus­bil­dungs­dul­dung, legte der Aus­län­der­be­hörde Barn­im alle erforder­lichen Doku­mente samt Aus­bil­dungsver­trag zum Maschi­nen- und Anla­gen­führer bei ein­er Eber­swalder Met­all­bau­fir­ma vor. Kurz darauf erhielt er nicht etwa die Erlaub­nis, son­dern die Auf­forderung nach Kenia auszureisen — die Aus­län­der­be­hörde hat­te bere­its einen Flug gebucht. Über ein Jahr hat es gedauert bis die Behörde nach Durch­laufen ver­schieden­er Gerichtsin­stanzen und endgültiger Entschei­dung des OVG nachgeben und dem Aus­bil­dungs­be­ginn zum 01.08.18 zus­tim­men musste. Es ist dem Betrieb zu ver­danken, dass er trotz der behördlichen Hin­dernisse und Verzögerun­gen an der Aus­bil­dung für Her­rn Tun­je fest­ge­hal­ten hat.
 
Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert die bran­den­bur­gis­che Lan­desregierung auf, Aus­län­der­be­hör­den anzuweisen ihre Ermessensspiel­räume zu nutzen. Bei der Erteilung von Arbeit­ser­laub­nis­sen und der Umset­zung von Bleiberecht­sregelun­gen wie der Aus­bil­dungs­dul­dung liegt es häu­fig im Ermessen der Aus­län­der­be­hör­den, diese zu ermöglichen. Momen­tan nutzen sie ihre Spiel­räume für das Bleiberecht und die Inte­gra­tion in Bran­den­burg nur sel­ten zugun­sten der Betrof­fe­nen. In Bezug auf die Aus­bil­dungs­dul­dung sollte der geset­zliche Anspruch durch eine Über­ar­beitung des Erlass­es vom 27.10.2017 (2) ermöglicht wer­den: Der Beset­zung ein­er Arbeits- oder Aus­bil­dungsstelle muss stets Vor­rang vor aufen­thalts­been­den­den Maß­nah­men gewährt wer­den. Auch berufsvor­bere­i­t­ende Maß­nah­men und Studi­um soll­ten vor Abschiebung schützen. „Es ist unbe­d­ingt erforder­lich, dass alle Geflüchtete in Arbeit oder Aus­bil­dung eine Aufen­thalt­ser­laub­nis und somit eine langfristige Per­spek­tive erhal­ten, wenn Woid­ke seine Stel­lung­nahme wirk­lich ernst meint.“, so Neu­mann weiter.
(1)https://www.zdf.de/nachrichten/zdf-morgenmagazin/moma-vor-ort-woidke-100.html
(2)http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erlnr_10_2017
Pressekon­takt: Kirstin Neu­mann 0160 56 33 193
 
Flüchtlingsrat Brandenburg
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14482 Potsdam
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