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Flucht & Migration

Eine eigene Wohnung – so früh wie möglich.

Am 12. Feb­ru­ar ste­ht in der Frank­furter Stadtverord­neten­ver­samm­lung das von der Ver­wal­tung aus­gear­beit­ete Unter­bringungskonzept zur Abstim­mung. Es sieht vor, Flüchtlinge dezen­tral in Woh­nun­gen statt in Sam­melun­terkün­ften unterzubrin­gen. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt diesen Schritt in die richtige Richtung.
Am Rande des „Asyl­gipfels“ am 23. Jan­u­ar hat­te der Vor­sitzende des Land­kreistages Wolf­gang Blasig noch verkün­det: „Die Frage von Woh­nun­gen stellt sich nicht mehr.“ Angesichts der steigen­den Flüchtlingszahlen sei eine Unter­bringung nur noch in Gemein­schaft­sun­terkün­ften zu bewerkstelligen.
Die SVV Frank­furt straft ihn Lügen: Ori­en­tiert am Bericht der Lan­desregierung zum Unter­bringungskonzept aus dem Jahr 2013 sollen Asyl­suchende nach zwölf Monat­en in ein­er Gemein­schaft­sun­terkun­ft in Woh­nun­gen unterge­bracht wer­den, Flüchtlinge mit beson­derem Schutzbe­darf nach drei Monat­en. Das Wohnen in der Gemein­schaft­sun­terkun­ft solle der
Vor­bere­itung eines selb­st­ständi­gen Lebens in Woh­nun­gen dienen, nicht wie bish­er der bloßen Verwahrung.
Der Vorstoß der SVV Frank­furt ist beson­ders vor dem Hin­ter­grund erfreulich, dass 2013 die Ver­suche der Lan­desregierung, ein Lan­desun­ter­bringungskonzept zu entwick­eln, gescheit­ert sind, obwohl drin­gen­der Hand­lungs­be­darf besteht.Das Deutsche Insti­tut für Men­schen­rechte hält die län­gere Unter­bringung in Sam­melun­terkün­ften für nicht men­schen­recht­skon­form. Anlässlich des „Asyl­gipfels“ hat auch der Flüchtlingsrat in einem Offe­nen Brief, der von mehr als 100 Ini­tia­tiv­en, Organ­i­sa­tio­nen und engagierten Einzelper­so­n­en unterze­ich­net wurde, ein Ums­teuern in der Unter­bringungspoli­tik gefordert. Abgele­gene Masse­nun­terkün­fte in still­gelegten Kaser­nen mit bis zu 400 Plätzen, wie
jet­zt im Land­kreis Dahme-Spree­wald geplant, führen in die Iso­la­tion und erzeu­gen Konflikte.
Kri­tisch sieht der Flüchtlingsrat das in Frank­furt vorge­se­hene Ver­fahren, wonach die Genehmi­gung zum Auszug aus der
Gemein­schaft­sun­terkun­ft von Empfehlun­gen der Sozialarbeiter/innen abhän­gen soll. Eine solche Auf­fas­sung wider­spricht dem Ver­ständ­nis von Wohnen als Men­schen­recht und zeugt von ein­er bevor­munden­den Haltung.
Andere Kom­munen verzicht­en auf der­ar­tiges Schönre­den der Sam­melun­terkün­fte. So stellt der Bürg­er­meis­ter von Treb­bin Thomas Berg­er fest: „Bei der Unter­bringung in vorüberge­hen­den Sam­melun­terkün­ften stehlen wir diesen Men­schen nur Leben­szeit, die sie wesentlich sin­nvoller für eine schnelle Inte­gra­tion bei uns nutzen kön­nen.“ Der Flüchtlingsrat hofft, dass sich andere Land­kreise und Kom­munen diese Ansicht zu eigen machen.
*Pressean­fra­gen:* Gabi Jaschke, Tel. 0176 45 64 75 80, Kay Wen­del, Tel.
0170 9 65 90 42

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