4. Mai 2021 · Quelle: Ende Gelände

Einstellung des Verfahrens gegen Klimaaktivist*innen

Am Landgericht Cottbus wurde heute der Berufungsprozess von drei Klimaaktivist*innen mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse und Pro Asyl e.V. beendet.

Einstellung des Verfahrens gegen Klimaaktivist*innen — skandalöses Urteil des Amtsgerichts Cottbus konnte nicht aufrecht erhalten werden

Am Landgericht Cot­tbus wurde heute der Beru­fung­sprozess von drei Klimaaktivist*innen mit der Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse und Pro Asyl e.V. been­det. Die drei Per­so­n­en gehören zu den “Lausitz23”, ein­er Gruppe von Klimaaktivist*innen von Ende Gelände und Robin Wood, die im Feb­ru­ar 2019 zwei Kohle­bag­ger der Betreiberge­sellschaft LEAG in Jän­schwalde und Wel­zow-Süd beset­zten. “Das Ein­stel­lungsange­bot ist das Min­deste gewe­sen. Engage­ment für Klim­agerechtigkeit ist wichtiger denn je. Wir wer­den darüber weit­er auf der Straße und in der Grube ver­han­deln” , sagte eine*r der angeklagten Aktivist*innen.

Anlass der Bag­gerbe­set­zung am 4. Feb­ru­ar 2019 war der Beschluss der Kohlekomis­sion, erst im Jahr 2038 aus der Kohle auszusteigen und in der Zwis­chen­zeit weit­er das Kli­ma anzuheizen.
Am 25. Feb­ru­ar 2019 fand am Amts­gericht Cot­tbus die erstin­stan­zliche Ver­hand­lung gegen die drei Aktivist*innen mit den Wahlna­men Non­ta, Stan­ley und Vin­cent statt. Der Richter nan­nte die Absicht­en der Beset­zen­den “hon­orig”, verurteilte sie aber den­noch zu 2 Monat­en Haft ohne Bewährung. Nach der Angabe ihrer Iden­tität wur­den Non­ta, Stan­ley und Vin­cent aus der Haft ent­lassen, es wurde Beru­fung ein­gelegt. Die Cot­tbusser Behör­den zeigten im Fall der Lausitz23 bish­er einen exzes­siv­en Straf- und Ermit­tlungswillen, wie sich schon in der Begrün­dung des Urteils 2019 zeigte, das ver­hängt wurde, um “den Angeklagten durch die Ver­hän­gung ein­er kurzen Frei­heitsstrafe vor Augen zu führen, dass man sich auf diese Weise nicht ein­er Bestra­fung ein­fach entziehen kann. Es ist dabei uner­he­blich, welche Qual­ität das zugrun­deliegende Delikt hat.”

Das Gericht hat trotz des Wider­willen der Staat­san­waltschaft eine Ein­stel­lung des Ver­fahrens ange­boten, die die Angeklagten akzep­tierten. Eine Verurteilung wäre angesichts der immer lauter wer­den­den öffentlichen Forderun­gen, den Kohleab­bau endlich zu stop­pen, und der Entschei­dung des Bun­desver­fas­sungs­gerichts in der let­zten Woche nicht zu begrün­den gewe­sen. Doch ob Urteil, Ein­stel­lung oder Freis­pruch — unser Protest bleibt legitim!

Weit­ere Infos unter https://www.ende-gelaende.org/aktion-baggerstoppen/ oder https://twitter.com/lausitz23

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