Am 27. April fand am Verwaltungsgericht in Potsdam die Verhandlung von Erichs Klage gegen den ablehnenden Bescheid des BAMF zu seinem Asylantrag statt. Neben dem Vorsitzenden Richter Kirkes leiteten die Richterin Weiß und der Richter Pfennig diese Verhandlung. Erich, der im vergangenen Jahr aus Russland nach Deutschland geflüchtet war, war gemeinsam mit seiner Berliner Antwältin Anna Gilsbach und einem Unterstützer aus unserer Gruppe zu diesem wichtigen Termin in Potsdam erschienen. Ein Journalist und ein Vertreter von Queeramnesty folgten unserem Aufruf zur Prozessbeobachtung, herzichen Dank dafür.
Die Richter*innen bezogen sich bei ihrer Einschätzug der Situation für Menschen mit LGBTIQ*-Hintergrund in der Russischen Förderation auf den im März diesen Jahres veröffentlichten Bericht des EU-Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) und hielten diesen auch für erschöpfend. Sie stellten vor allem Fragen zu Erichs Aktivitäten für die russische Social Media Plattform “Rainbow love wins”, zu den Bedrohungen und Anfeindungen, denen Erich in Russland ausgesetzt war, und zu seinem Multi-Visum, mit dem er nach Deutschland eingereist war. Auch dass Hormontherapien in Russland nur illegal und somit extrem risikobehaftet möglich sind war Gegenstand der rund zweieinhalbstündigen Verhandlung.
Am Tag nach der Verhandlung bekamen Erich und wir die Nachricht, dass Erich als Geflüchteter anerkannt wird. Für die schriftliche Urteilsbegründung hat das Gericht bis zu fünf Monate Zeit. Wenn diese vorliegt werden wir an dieser Stelle auch eine Einschätzung von Erichs Anwältin Anna Gilsbach, der wir im Namen von Erich für ihr Engagement ganz herzlich danken, zu diesem Urteil veröffentlichen. Der Kampf für ein Bleiberecht für Erich war erfolgreich und beweist einmal mehr, dass Entscheidungen des BAMF nicht einfach hingenommen werden sollten. Solidarität, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung sind wichtige Instrumente, um gemeinsam mit Menschen wie Erich ihre Rechte einzufordern. Weitere Kämpfe werden folgen (müssen).
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