Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Ermittlungsverfahren gegen den brandenburgischen CDU-Generalsekretär Sven Petke wegen übler Nachrede und Beleidigung eines Imams eingestellt.
Wie die “Märkische Allgemeine” am Samstag berichtet, verzichteten die Ermittler wegen geringer Schuld auf eine Anklage, Petke zahlt im Gegenzug eine Geldauflage von 300 Euro. Der Imam der Potsdamer Farouq-Moschee hatte gegen Petke einen Strafantrag wegen Verleumdung gestellt. Der CDU-Generalsekretär hatte den Imam im September 2004 einen “Hassprediger” genannt und ihn als “Kaplan von Potsdam” bezeichnet.
Um die Äußerungen Petkes hatte es einen politischen Streit gegeben. Der Vorfall war auch Thema in der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags. Die SPD hielt Petke vor, die Arbeit der Ermittler mit seinen Äußerungen gestört zu haben.
Verfahren gegen Petke eingestellt
Der CDU-Politiker zahlt nach Hassprediger-Vorwürfen “Geldauflage” von 300 Euro
(IGOR GÖLDNER, MAZ) POTSDAM Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Politiker Sven Petke wegen geringer Schuld eingestellt. Petke, dem üble Nachrede und Beleidigung vorgehalten wurden, zahlt im Gegenzug eine Geldauflage von 300 Euro, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Jörg Wagner, gestern mitteilte.
Petke hatte im September 2004 den Imam der Potsdamer Farouq-Moschee einen “Hassprediger” genannt und ihn als “Kaplan von Potsdam” bezeichnet. Außerdem behauptete Petke, gegen den Imam werde wegen des Verdachts der Scheinehe ermittelt. Daraufhin stellte eine Rechtsanwältin des Imam einen Strafantrag gegen Petke wegen Verleumdung. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Das zu zahlende Geld ist nach Aussage von Petke an die Deutsche Krebshilfe gegangen. “Ich habe dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, damit die Sache vom Tisch ist”, sagte Petke gestern auf Anfrage. Petke ist innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion und Generalsekretär seiner Partei.
Die Ermittler verzichteten damit auf eine öffentliche Anklage. Eingestellt wurde das Verfahren nach Paragraph 153a (1) der Strafprozessordnung. Danach kann von einer Klage abgesehen werden, wenn Auflagen erteilt werden, die geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und der Schwere der Schuld nicht entgegenstehen. Der Einstellung haben das zuständige Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft und der Betroffene zustimmen müssen.
Um die Äußerungen Petkes hatte es einen heftigen politischen Streit gegeben. Der Vorfall war auch Thema in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) im Landtag. Die SPD hielt Petke vor, die Arbeit der Ermittler mit seinen Äußerungen gestört zu haben. Petke behauptete, die Informationen über den Imam von Bürgern erhalten zu haben. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats im Innenministerium gegen Unbekannt ist bereits vor einigen Wochen eingestellt worden.