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Ermittlungsverfahren gegen Petke eingestellt

Die Staat­san­waltschaft Pots­dam hat das Ermit­tlungsver­fahren gegen den bran­den­bur­gis­chen CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke wegen übler Nachrede und Belei­di­gung eines Imams eingestellt. 

Wie die “Märkische All­ge­meine” am Sam­stag berichtet, verzichteten die Ermit­tler wegen geringer Schuld auf eine Anklage, Petke zahlt im Gegen­zug eine Gel­dau­flage von 300 Euro. Der Imam der Pots­damer Farouq-Moschee hat­te gegen Petke einen Strafantrag wegen Ver­leum­dung gestellt. Der CDU-Gen­er­alsekretär hat­te den Imam im Sep­tem­ber 2004 einen “Has­spredi­ger” genan­nt und ihn als “Kaplan von Pots­dam” bezeichnet. 

Um die Äußerun­gen Petkes hat­te es einen poli­tis­chen Stre­it gegeben. Der Vor­fall war auch The­ma in der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion des Land­tags. Die SPD hielt Petke vor, die Arbeit der Ermit­tler mit seinen Äußerun­gen gestört zu haben. 

Ver­fahren gegen Petke eingestellt

Der CDU-Poli­tik­er zahlt nach Has­spredi­ger-Vor­wür­fen “Gel­dau­flage” von 300 Euro

(IGOR GÖLDNER, MAZ) POTSDAM Die Staat­san­waltschaft Pots­dam hat das Ermit­tlungsver­fahren gegen den CDU-Poli­tik­er Sven Petke wegen geringer Schuld eingestellt. Petke, dem üble Nachrede und Belei­di­gung vorge­hal­ten wur­den, zahlt im Gegen­zug eine Gel­dau­flage von 300 Euro, wie der Sprech­er der Staat­san­waltschaft, Jörg Wag­n­er, gestern mitteilte. 

Petke hat­te im Sep­tem­ber 2004 den Imam der Pots­damer Farouq-Moschee einen “Has­spredi­ger” genan­nt und ihn als “Kaplan von Pots­dam” beze­ich­net. Außer­dem behauptete Petke, gegen den Imam werde wegen des Ver­dachts der Scheine­he ermit­telt. Daraufhin stellte eine Recht­san­wältin des Imam einen Strafantrag gegen Petke wegen Ver­leum­dung. Die Staat­san­waltschaft leit­ete ein Ermit­tlungsver­fahren ein. 

Das zu zahlende Geld ist nach Aus­sage von Petke an die Deutsche Kreb­shil­fe gegan­gen. “Ich habe dem Vorschlag der Staat­san­waltschaft zuges­timmt, damit die Sache vom Tisch ist”, sagte Petke gestern auf Anfrage. Petke ist innen­poli­tis­ch­er Sprech­er der Land­tags­frak­tion und Gen­er­alsekretär sein­er Partei. 

Die Ermit­tler verzichteten damit auf eine öffentliche Anklage. Eingestellt wurde das Ver­fahren nach Para­graph 153a (1) der Straf­prozes­sor­d­nung. Danach kann von ein­er Klage abge­se­hen wer­den, wenn Aufla­gen erteilt wer­den, die geeignet sind, das öffentliche Inter­esse an der Strafver­fol­gung zu beseit­i­gen und der Schwere der Schuld nicht ent­ge­gen­ste­hen. Der Ein­stel­lung haben das zuständi­ge Amts­gericht, die Staat­san­waltschaft und der Betrof­fene zus­tim­men müssen. 

Um die Äußerun­gen Petkes hat­te es einen hefti­gen poli­tis­chen Stre­it gegeben. Der Vor­fall war auch The­ma in der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Land­tag. Die SPD hielt Petke vor, die Arbeit der Ermit­tler mit seinen Äußerun­gen gestört zu haben. Petke behauptete, die Infor­ma­tio­nen über den Imam von Bürg­ern erhal­ten zu haben. Ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Geheimnisver­rats im Innen­min­is­teri­um gegen Unbekan­nt ist bere­its vor eini­gen Wochen eingestellt worden.

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