Der ehemalige Anwalt der rechtsextremen NPD, Horst Mahler, muss sich Anfang 2006 wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Der Prozess ist für den 10. Januar 2006 angesetzt. Das Landgericht Berlin hatte Mahler am 12.Januar wegen Volksverhetzung bereits zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das auch für die neue Verhandlung wichtige psychiatrische Gutachten über Mahlers Geisteszustand liegt vor.
Demnach wurden bei dem 69 Jahre alten Juristen aus Kleinmachnow bei Potsdam keine Geisteskrankheiten diagnostiziert. Bei einer Verurteilung wäre Mahler voll schuldfähig. In ihrer Anklage wirft die Staatsanwaltschaft ihm volksverhetzende Verherrlichung der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA vor.