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Ex-NPD-Anwalt muss erneut vor Gericht

Der ehe­ma­lige Anwalt der recht­sex­tremen NPD, Horst Mahler, muss sich Anfang 2006 wegen des Vor­wurfs der Volksver­het­zung vor dem Amts­gericht Pots­dam ver­ant­worten. Der Prozess ist für den 10. Jan­u­ar 2006 ange­set­zt. Das Landgericht Berlin hat­te Mahler am 12.Januar wegen Volksver­het­zung bere­its zu ein­er Frei­heitsstrafe von neun Monat­en ohne Bewährung verurteilt. Das auch für die neue Ver­hand­lung wichtige psy­chi­a­trische Gutacht­en über Mahlers Geis­teszu­s­tand liegt vor.

Dem­nach wur­den bei dem 69 Jahre alten Juris­ten aus Klein­mach­now bei Pots­dam keine Geis­teskrankheit­en diag­nos­tiziert. Bei ein­er Verurteilung wäre Mahler voll schuld­fähig. In ihrer Anklage wirft die Staat­san­waltschaft ihm volksver­het­zende Ver­her­rlichung der Ter­ro­ran­schläge vom 11. Sep­tem­ber 2001 in den USA vor.

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