Samstag, 8. November 2008
Start: Berlin, Schwarzer Kanal, Michaelkirchstr. 20
10 Uhr Kundgebung, 11 Uhr Abfahrt
Ziel:
Hennigsdorf, Postplatz
14 Uhr Abschlusskundgebung
Bei der BIKE AID Aktion wurden Fahrräder gesammelt und
repariert, mit dem Ziel eine Möglichkeit zu schaffen die
Mobilität der Flüchtlinge in Hennigsdorf zu verbessern. Die
Residenzpflicht erlaubt es ihnen nicht den Landkreis zu
verlassen und uns in Berlin zu besuchen, also werden wir die
Fahrräder nach Henningsdorf fahren. Bei dieser Gelegenheit
demonstrieren wir für das Recht auf BEWEGUNGSFREIHEIT FÜR
ALLE und für die Abschaffung der Residenzpflicht. *
Im Anschluss an die Demo gibt es einen ANTIRA-EINKAUF, bei
dem die Bewohner_innen des Heims ihre Gutscheine in Bargeld
tauschen können. **
Wenn ihr Lust habt eines der Fahrräder im Rahmen der
Demonstration nach Hennigsdorf zu fahren und/oder euch beim
Antira-Einkauf beteiligen wollt, meldet euch bitte vorher
zur besseren Koordination bei: URI-HENNIGSDORF@RISEUP.NET
Außerdem gibt es noch etliche Fahrräder die repariert bzw.
fit gemacht werden müssen. Wenn ihr Lust habt an den
Fahrrädern mitzubasteln, meldet euch bei: BIKE-AID@GMX.NET
Weitere Infos findet ihr hier
* Wer als Flüchtling in die BRD kommt wird in aller Regel
durch behördliche Auflagen einer Reihe selbstverständlicher
Freiheiten beraubt. Einige Beispiele:
Die Freiheit, seinen Wohnort selbst zu wählen, ist
aufgehoben. Flüchtlinge bekommen per Verteilungsschlüssel
Bundesland, Landkreis und Gemeinde zugewiesen, wo sie meist
in Gemeinschaftsunterkünften mit kaum Privatsphäre
untergebracht werden. In ganz Deutschland sind
Flüchtlingsunterkünfte meist an peripheren Orten außerhalb
von Wohngebieten gelegen. Die Wege in den Ort und zu
Geschäften sind entsprechend weit
Die Möglichkeit, sich Arbeit zu suchen, um selbstständig
sein Leben zu organisieren und zu finanzieren, wird durch
Arbeitsverbote oft jahrelang verweigert.
Die Bewegungsfreiheit, um Freund_innen und Verwandte zu
besuchen oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist
durch die Residenzpflicht in der Regel auf den zugewiesenen
Landkreis begrenzt. Dieses Gebiet darf nur mit begründetem
Antrag nach behördlicher Genehmigung verlassen werden, die
allerdings häufig nicht erteilt wird.
** In Brandenburg erhalten viele Flüchtlinge statt Bargeld
den ihnen zugesicherten monatliche Betrag in Form von
Gutscheinen. In Bargeld zahlt das zuständige Sozialamt nur
den monatlichen “Taschengeldbetrag” in Höhe von 20,45 ? für
Kinder und 40,90 ? für Erwachsene. Selbst dieser kann unter
bestimmten Bedingungen im Ermessen des Sozialamtes
gestrichen werden. Diese Maßnahmen haben zur Folge, dass die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland von
vornherein unterbunden wird. Auch besteht kaum die
Möglichkeit, mit den 20,45 ? bzw. 40,90 ? “Taschengeld” im
Monat die Kosten für einen Anwalt, Telefon oder Tickets für
den öffentlichen Verkehr zu bestreiten. Die Wahl der
Kommunen, Leistungen nur in Form von Gutscheinen etc. zu
erbringen, lässt demnach eine gewollte Verhinderung der
Integration in die Gesellschaft vermuten. Der Einkauf mit
Gutscheinen oder Chipkarten ist extrem einschränkend, da
genau vorgeschrieben wird, wo die Personen einkaufen müssen
und führt immer wieder zu Diskriminierungserfahrungen für
die Betroffenen. Der Einkauf mit Gutscheinen ist
zeitaufwändig und wird aus Unwissenheit schnell von den
Kassier_innen und wartenden Personen als Strafe für die
Flüchtlinge gewertet. Um diese Situation zu verbessern gehen
wir regelmäßig mit den Flüchtlingen einkaufen um einerseits
Diskriminierungen direkt zu unterbinden, Informationen an
die Beteiligten weiterzuleiten und den Flüchtlingen zu
Bargeld zu verhelfen.