Kategorien
Uncategorized

Fahrraddemo für mehr Bewegungsfreiheit

Sam­stag, 8. Novem­ber 2008 

Start: Berlin, Schwarz­er Kanal, Michaelkirch­str. 20

10 Uhr Kundge­bung, 11 Uhr Abfahrt 

Ziel:
Hen­nigs­dorf, Postplatz

14 Uhr Abschlusskundgebung 

Bei der BIKE AID Aktion wur­den Fahrräder gesam­melt und
repari­ert, mit dem Ziel eine Möglichkeit zu schaf­fen die
Mobil­ität der Flüchtlinge in Hen­nigs­dorf zu verbessern. Die
Res­i­den­zpflicht erlaubt es ihnen nicht den Land­kreis zu
ver­lassen und uns in Berlin zu besuchen, also wer­den wir die
Fahrräder nach Hen­nings­dorf fahren. Bei dieser Gelegenheit
demon­stri­eren wir für das Recht auf BEWEGUNGSFREIHEIT FÜR
ALLE und für die Abschaf­fung der Residenzpflicht. * 

Im Anschluss an die Demo gibt es einen ANTIRA-EINKAUF, bei
dem die Bewohner_innen des Heims ihre Gutscheine in Bargeld
tauschen können. ** 

Wenn ihr Lust habt eines der Fahrräder im Rah­men der
Demon­stra­tion nach Hen­nigs­dorf zu fahren und/oder euch beim
Anti­ra-Einkauf beteili­gen wollt, meldet euch bitte vorher
zur besseren Koor­di­na­tion bei: URI-HENNIGSDORF@RISEUP.NET

Außer­dem gibt es noch etliche Fahrräder die repari­ert bzw.
fit gemacht wer­den müssen. Wenn ihr Lust habt an den
Fahrrädern mitzubasteln, meldet euch bei: BIKE-AID@GMX.NET

Weit­ere Infos find­et ihr hier

Antifa Hen­nigs­dorf

* Wer als Flüchtling in die BRD kommt wird in aller Regel
durch behördliche Aufla­gen ein­er Rei­he selbstverständlicher
Frei­heit­en beraubt. Einige Beispiele:
Die Frei­heit, seinen Wohnort selb­st zu wählen, ist
aufge­hoben. Flüchtlinge bekom­men per Verteilungsschlüssel
Bun­des­land, Land­kreis und Gemeinde zugewiesen, wo sie meist
in Gemein­schaft­sun­terkün­ften mit kaum Privatsphäre
unterge­bracht wer­den. In ganz Deutsch­land sind
Flüchtling­sun­terkün­fte meist an periph­eren Orten außerhalb
von Wohnge­bi­eten gele­gen. Die Wege in den Ort und zu
Geschäften sind entsprechend weit
Die Möglichkeit, sich Arbeit zu suchen, um selbstständig
sein Leben zu organ­isieren und zu finanzieren, wird durch
Arbeitsver­bote oft jahre­lang verweigert.
Die Bewe­gungs­frei­heit, um Freund_innen und Ver­wandte zu
besuchen oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist
durch die Res­i­den­zpflicht in der Regel auf den zugewiesenen
Land­kreis begren­zt. Dieses Gebi­et darf nur mit begründetem
Antrag nach behördlich­er Genehmi­gung ver­lassen wer­den, die
allerd­ings häu­fig nicht erteilt wird. 

** In Bran­den­burg erhal­ten viele Flüchtlinge statt Bargeld
den ihnen zugesicherten monatliche Betrag in Form von
Gutscheinen. In Bargeld zahlt das zuständi­ge Sozialamt nur
den monatlichen “Taschen­geld­be­trag” in Höhe von 20,45 ? für
Kinder und 40,90 ? für Erwach­sene. Selb­st dieser kann unter
bes­timmten Bedin­gun­gen im Ermessen des Sozialamtes
gestrichen wer­den. Diese Maß­nah­men haben zur Folge, dass die
Teil­habe am gesellschaftlichen Leben in Deutsch­land von
vorn­here­in unter­bun­den wird. Auch beste­ht kaum die
Möglichkeit, mit den 20,45 ? bzw. 40,90 ? “Taschen­geld” im
Monat die Kosten für einen Anwalt, Tele­fon oder Tick­ets für
den öffentlichen Verkehr zu bestre­it­en. Die Wahl der
Kom­munen, Leis­tun­gen nur in Form von Gutscheinen etc. zu
erbrin­gen, lässt dem­nach eine gewollte Ver­hin­derung der
Inte­gra­tion in die Gesellschaft ver­muten. Der Einkauf mit
Gutscheinen oder Chip­karten ist extrem ein­schränk­end, da
genau vorgeschrieben wird, wo die Per­so­n­en einkaufen müssen
und führt immer wieder zu Diskri­m­inierungser­fahrun­gen für
die Betrof­fe­nen. Der Einkauf mit Gutscheinen ist
zeitaufwändig und wird aus Unwis­senheit schnell von den
Kassier_innen und wartenden Per­so­n­en als Strafe für die
Flüchtlinge gew­ertet. Um diese Sit­u­a­tion zu verbessern gehen
wir regelmäßig mit den Flüchtlin­gen einkaufen um einerseits
Diskri­m­inierun­gen direkt zu unterbinden, Infor­ma­tio­nen an
die Beteiligten weit­erzuleit­en und den Flüchtlin­gen zu
Bargeld zu verhelfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot