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Flüchtlingsrat begrüßt verantwortungsvollen Umgang mit Flüchtlingen in Potsdam

Abschiebestopp: Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt
ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit Flüchtlin­gen in der Stadt Potsdam 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt die Entschei­dung der Stadt Pots­dam. In der let­zten Woche hat sie beschlossen, die Möglichkeit­en nach dem Aufen­thalts­ge­setz pos­i­tiv zu nutzen, um lang hier leben­den Flüchtlings­fam­i­lien einen human­itären Aufen­thalt zu geben. Das ist eine pos­i­tiv­er Vorstoß, der unbe­d­ingt auch von anderen Land­kreisen über­nom­men wer­den sollte. 

In der Prax­is wird die Erteilung ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis jedoch den meis­ten gedulde­ten Flüchtlin­gen durch die Aus­län­der­be­hör­den ver­wehrt. Noch immer leben ca. 1000 Men­schen seit vie­len Jahren mit einem ungesicherten Aufen­thalt. Auch durch diesen unsicheren Zus­tand wer­den sie an ein­er Inte­gra­tion gehin­dert, denn die Auf­nahme ein­er Arbeit ist nur sel­ten erlaubt und Jugendliche dür­fen keine Aus­bil­dung anfan­gen. Geduldete wer­den vor­wiegend in Heimen unterge­bracht und dadurch von der ein­heimis­chen Bevölkerung abgeson­dert. Viele Flüchtlinge hof­fen daher seit Jahren auf eine Regelung, mit der sie nicht mehr in dauern­der Unsicher­heit und Angst vor ein­er möglichen Abschiebung aushar­ren müssen. 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg reagiert mit Unver­ständ­nis auf die Antworten des Innen­min­is­teri­ums an die Stadt Pots­dam. Die Äußerun­gen in den Medi­en und der Bericht, den das Innen­min­is­teri­um von der Stadt ver­langt zeigen erneut, für welche restrik­tive Aus­län­der­poli­tik der Innen­min­is­ter Schön­bohm ste­ht. Das Aufen­thalts­ge­setz sieht die Erteilung ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis in ein­er Sol­lvorschrift seit Jan­u­ar 2005 vor, wenn Aus­län­der mehr als 18 Monate geduldet wur­den und eine Abschiebung oder Aus­reise unmöglich ist. Mit dieser Reglung sollte bere­its vor 1 ½ Jahren die Zahl der gedulde­ten Flüchtlinge deut­lich gesenkt und Ket­ten­dul­dun­gen endlich abgeschafft wer­den. Das Innen­min­is­teri­um sollte vielmehr darauf drän­gen, die Spiel­räume des Geset­zes human­itär und pos­i­tiv zu nutzen. Nur so ist die Real­isierung eines „Tol­er­an­ten Bran­den­burgs“ möglich. 

gez. Vera Everhartz
Flüchtlingsrat Brandenburg

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