Potsdam (ddp-lbg). Der Flüchtlingsrat des Landes Brandenburg fordert ein
Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge. Aus
humanitärer Sicht sei es unverantwortlich, Menschen abzuschieben, die
inzwischen in Deutschland integriert seien, sagte Judith Gleitze vom
Flüchtlingsrat am Mittwoch in Potsdam zum Auftakt einer landesweiten
Bleiberechtskampagne. Dennoch sei dieses Vorgehen noch immer an der
Tagesordnung.
Allein in Brandenburg lebten knapp 1700 Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht
haben und in ständiger Angst vor der Abschiebung leben, betonte Gleitze. Sie
würden nicht als Flüchtlinge anerkannt, konnten meist keine eigene Wohnung
mieten und erhielten auch keine Arbeitserlaubnis. Ihren Kindern werde der
Zugang zur Ausbildung oder einem Studium verwehrt.
Der Flüchtlingsrat fordert ein Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge, die seit
mindestens fünf Jahren in Deutschland sind. Für Familien sollte diese Zeit
auf drei Jahre und für Minderjährige auf zwei Jahre verkürzt werden.
Traumatisierte Menschen sollten sofort ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies
gelte auch für Ausländer, die Opfer rassistischer Übergriffe in Deutschland
wurden.
Ein bundesweites Bleiberecht für diese Flüchtlinge sei «humanitär geboten
und vernünftig», sagte der Ausländerbeauftragte der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg, Hanns Thomä-Venske. Es sei nicht vertretbar, sie in ihre
Heimat zurückzuschicken, wo ihnen oft Gefahr für Leib und Seele drohe. Eine
großzügige Bleiberechtsregelung könne auch Kosten sparen, denn die
Flüchtlinge könnten sich ihren Unterhalt dann selbst verdienen. Die
Potenziale der bislang nur «geduldeten» Menschen sollten endlich genutzt
werden.
Langjährige Flüchtlinge sollten eine unbeschränkte Arbeits- und
Ausbildungserlaubnis erhalten, fordert der Flüchtlingsrat. Zudem müsse ihnen
das Recht auf Familiennachzug gewährt werden. Wohnsitzbeschränkungen dürfe
es nicht geben. Das Bleiberecht dürfe nicht davon abhängig gemacht werden,
ob Flüchtlinge für ihren Unterhalt alleine aufkommen können. Schließlich
werde ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt meist verwehrt. Auch ein fehlender
Pass oder ein zeitweise illegaler Aufenthalt dürften kein Grund dafür sein,
dass Ausländer kein Aufenthaltsrecht erhalten.
Zugleich forderte der Flüchtlingsrat die Bildung einer Härtefallkommission
in Brandenburg. Die SPD habe sich bereits im Herbst 2001 dazu bekannt,
jedoch sei bislang noch nichts geschehen.
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