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Flüchtlingsrat fordert Bleiberecht

Pots­dam (ddp-lbg). Der Flüchtlingsrat des Lan­des Bran­den­burg fordert ein
Bleiberecht für langjährig in Deutsch­land lebende Flüchtlinge. Aus
human­itär­er Sicht sei es unver­ant­wortlich, Men­schen abzuschieben, die
inzwis­chen in Deutsch­land inte­gri­ert seien, sagte Judith Gleitze vom
Flüchtlingsrat am Mittwoch in Pots­dam zum Auf­takt ein­er landesweiten
Bleiberecht­skam­pagne. Den­noch sei dieses Vorge­hen noch immer an der
Tagesordnung.
Allein in Bran­den­burg lebten knapp 1700 Aus­län­der, die kein Aufenthaltsrecht
haben und in ständi­ger Angst vor der Abschiebung leben, betonte Gleitze. Sie
wür­den nicht als Flüchtlinge anerkan­nt, kon­nten meist keine eigene Wohnung
mieten und erhiel­ten auch keine Arbeit­ser­laub­nis. Ihren Kindern werde der
Zugang zur Aus­bil­dung oder einem Studi­um verwehrt.
Der Flüchtlingsrat fordert ein Aufen­thalt­srecht für Flüchtlinge, die seit
min­destens fünf Jahren in Deutsch­land sind. Für Fam­i­lien sollte diese Zeit
auf drei Jahre und für Min­der­jährige auf zwei Jahre verkürzt werden.
Trau­ma­tisierte Men­schen soll­ten sofort ein Aufen­thalt­srecht erhal­ten. Dies
gelte auch für Aus­län­der, die Opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe in Deutschland
wurden.
Ein bun­desweites Bleiberecht für diese Flüchtlinge sei «human­itär geboten
und vernün­ftig», sagte der Aus­län­der­beauf­tragte der Evan­ge­lis­chen Kirche
Berlin-Bran­den­burg, Hanns Thomä-Venske. Es sei nicht vertret­bar, sie in ihre
Heimat zurück­zuschick­en, wo ihnen oft Gefahr für Leib und Seele dro­he. Eine
großzügige Bleiberecht­sregelung könne auch Kosten sparen, denn die
Flüchtlinge kön­nten sich ihren Unter­halt dann selb­st ver­di­enen. Die
Poten­ziale der bis­lang nur «gedulde­ten» Men­schen soll­ten endlich genutzt
werden.
Langjährige Flüchtlinge soll­ten eine unbeschränk­te Arbeits- und
Aus­bil­dungser­laub­nis erhal­ten, fordert der Flüchtlingsrat. Zudem müsse ihnen
das Recht auf Fam­i­li­en­nachzug gewährt wer­den. Wohn­sitzbeschränkun­gen dürfe
es nicht geben. Das Bleiberecht dürfe nicht davon abhängig gemacht werden,
ob Flüchtlinge für ihren Unter­halt alleine aufkom­men kön­nen. Schließlich
werde ihnen der Zugang zum Arbeits­markt meist ver­wehrt. Auch ein fehlender
Pass oder ein zeitweise ille­galer Aufen­thalt dürften kein Grund dafür sein,
dass Aus­län­der kein Aufen­thalt­srecht erhalten.
Zugle­ich forderte der Flüchtlingsrat die Bil­dung ein­er Härtefallkommission
in Bran­den­burg. Die SPD habe sich bere­its im Herb­st 2001 dazu bekannt,
jedoch sei bis­lang noch nichts geschehen.

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